Beiträge von spol123

    Okay, dann sollte es normalerweise eindeutig sein. Ich war mir aus deiner Schilderung nicht ganz sicher, obwohl du es geschriben hattest. Es käme nun auf die Äußerung des Vermieters an, warum er der Meinung ist, die Kündigung wäre unwirksam, obwohl er selber eine falsche Information gab und der Mieter von etwas anderem ausgehen musste.

    Der Vermieter sagt, die Firma war doch nicht zuständig. Es war zwar mein Fehler und ist blöd gelaufen, jedoch ist dem so.

    Ja, aber V meinte, dass A zuständig sei, da V ins Ausland gezogen ist. Das würde ja bedeuten, dass man keine Möglichkeit hat seinen Vertrag zu kündigen bis man von selbst drauf kommt, wer jetzt Zuständig ist und wo diese Person wohnt um Post hinkenden zu könne. Das wäre doch echt unzumutbar?!

    Jedoch gilt laut Paragraph 130 BGB:

    Zitat von §130 BGB

    1 Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.
    2 Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

    Korrektur. Bitte die Zitatfunktion nutzen.

    Vermieter V hat dem Mieter M mitgeteilt, dass V ins Ausland zieht und der neue Ansprechpartner die Firma A ist und auch alles rund ums Thema Kündigungen übernimmt. Einige Monate später wollte M den Mietvertrag kündigen und warf am 05.10.2020 um 15 Uhr die Kündigen in den Briefkasten von der Firma A, welche um 11 Uhr morgens schließt.

    Der 03.10.2020 war ein Feiertag und der 04.10.2020 ein Sonntag.

    Daraufhin bekommt der M einige Tage später den Mietvertrag zurück gesendet und ihm wird mitgeteilt, dass die Firma A nicht zuständig sei für V und der Brief erst am 06.10.2020 eingegangen ist.

    M kann zweifelsfrei beweisen, dass der Brief am 05.10.2020 um 15 Uhr eingeworfen wurde, jedoch war die Firma zu dem Zeitpunkt geschlossen.

    Darüber hinaus hat V gesagt, dass ein Fehler unterlaufen ist und die Firma A doch nicht zuständig war zu diesem Zeitpunkt. V ist vorab ins Ausland gezogen, und hat M die neue Adresse nicht mitgeteilt. Jedoch hat M auch nicht danach gefragt.

    Wie sieht hier die Rechtslage aus? Zählt die Kündigung zum 31.12.2020? Da laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart wurde

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