Guten Abend,
ich habe gerade festgestellt, dass ein Schreibfehler in meinem Mietvertrag existiert.
In der "§ 8 Schönheitsreparatur Klausel" wird geschrieben dass "Im Bereich der hiernach bestehenden vertraglichen Übernahme der Schönheitsreparaturen gelten nachfolgend die Ziffern 9.1.1. bis 9.1.4."
Jedoch gibt es keine Ziffern 9.1.1. - 9.1.4.
Es gibt die Ziffern 8.1.1. - 8.1.4. welche eben diese Schönheitsreparaturen bestimmen.
Meine Frage ist nun, ist es denn überhaupt noch Gültig? Oder muss ich nun dadurch, dass keine Schönheitsreparaturen Definiert sind, auch keine beim Auszug durchführen?