Beiträge von Yotsubros

    Guten Abend,

    ich habe gerade festgestellt, dass ein Schreibfehler in meinem Mietvertrag existiert.

    In der "§ 8 Schönheitsreparatur Klausel" wird geschrieben dass "Im Bereich der hiernach bestehenden vertraglichen Übernahme der Schönheitsreparaturen gelten nachfolgend die Ziffern 9.1.1. bis 9.1.4."

    Jedoch gibt es keine Ziffern 9.1.1. - 9.1.4.

    Es gibt die Ziffern 8.1.1. - 8.1.4. welche eben diese Schönheitsreparaturen bestimmen.

    Meine Frage ist nun, ist es denn überhaupt noch Gültig? Oder muss ich nun dadurch, dass keine Schönheitsreparaturen Definiert sind, auch keine beim Auszug durchführen?

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