1. Meiner Meinung nach ist nach der langen Zeit eine Nachzahlung verwirkt.
2. Habt ihr die Eigenbedarfskündigung prüfen lassen. Vielleicht ist die nicht korrekt und ihr müsst garnicht ausziehen?
Danke für die Rückmeldung.
1. Ja, nach meiner Recherche beträgt die Frist für Fehler bei der Nebenkostenabrechnung 1 Jahr, wenn es zu Gunsten des Mieters ist. Der Vermieter behauptet allerdings es wären 3 Jahre.
2. Bei der Eigenbedarfskündigung ist uns leider ein dummer Fehler unterlaufen. Der Vermieter hatte uns per Email über die Kündigung informiert und uns die Wahl gegeben entweder in 3 Monaten auszuziehen oder falls wir vorzeitig raus wollen eine Vertragsauflösung zu unterzeichnen. Da wir durch Bekannte extrem spontan direkt eine tolle neue Wohnung gefunden hatten, haben wir die gegenseitige Vertragsauflösung unterzeichnet. Wir hatten damals einfach Angst davor, dass wir 2 Mieten gleichzeitig zahlen werden müssen und hatten auch nicht vermutet, dass wir solche Probleme kriegen.
Der Vermieter hatte auch stark darauf gedrängt uns so schnell wie möglich zu entscheiden.