Beiträge von sonnensturm

    Danke. Ich habe die Wohnung über Jahre möbliert vermietet (Geschirr, Wäsche, Bettsachen, Fön, Möbel, Küche) und nie selbst bewohnt. Ist mein Vorkaufsrecht dann noch möglich? Ich habe das Gefühl, dass es sich bei 577 BGB um eine Schutzklausel handelt, die für mich nicht herangezogen werden kann, weil ich woanders gemeldet bin und immer möbiliert vermietet habe?

    Guten Abend,

    ich bin habe einen Mietvertrag mit dem Vermieter und ein Untervermietungsrecht. Ich selbst habe diese Wohnung nie bewohnt sondern immer untervermietet.

    Der Vermieter hat die MFH geteilt und ein Dritter möchte diese Wohnung kaufen - ich habe den Kaufvertrag erhalten und die Frist von 2 Monaten beginnt.

    Bin ich vorkaufsberechtigt, wenn ich nicht selbst die Wohnung bewohne und diese immer untervermietet habe?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!