Danke. Ich habe die Wohnung über Jahre möbliert vermietet (Geschirr, Wäsche, Bettsachen, Fön, Möbel, Küche) und nie selbst bewohnt. Ist mein Vorkaufsrecht dann noch möglich? Ich habe das Gefühl, dass es sich bei 577 BGB um eine Schutzklausel handelt, die für mich nicht herangezogen werden kann, weil ich woanders gemeldet bin und immer möbiliert vermietet habe?
Beiträge von sonnensturm
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