Dies bin ich auch der Meinung dass er es anteilig machen hätte können in seinem Schreiben gibt er jedoch an dass er es nicht gewusst hätte und die Uhr bzw Eichung ein Monat nach Beendigung meines Mietverhältnis stattgefunden hat. Hätte er bei wohnungsübergabe erwähnt dass er sie austauscht kein Thema. Aber hinterher auf einmal kommen? Mhm... wenn er es vergisst kann ja ich nichts für.
Für mich stellt sich Ebenso halt die Frage wo ich dies im Gesetz finden könnte. Damit ich argumentieren kann. Ebenso wie muss ich beide Zähler zahlen wenn der kalt Wasser erst nach 6 Jahren fällig ist und diese noch nicht einmal um sind.
ich hatte vergessen sry... im Gesetz steht er kann die Kosten auf den Mieter umlegen. Jedoch die entstandenen Kosten sind ja am 31.8. entstanden da bin ja ich kein Mieter gewesen. Ist es nicht relevant wann der Einbau bzw Tausch war? Weil zu dem Zeitpunkt gibt es klar eine andere Mieterin
liebe grüße
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