Beiträge von XxNe0xX

    Hallo zusammen,

    ich schreibe hier im Namen einer Freundin, die leider selbst kein deutsch spricht und sich dementsprechend auch nicht mit deutschem Mietrecht auskennt.

    Situation

    Besagte Freundin hat im Dezember 2015 in Berlin einen befristeten Mietvertrag unterschrieben. Konkret verweist der Vertrag auf $549 BGB Abs. 2 (1) mit einem Verweis auf eine zeitlich beschränkte Entsendung aus beruflichen Gründen für 6 Monate. Der konkrete Passus ist auf dem angehängten Screenshot zu sehen. Seitdem wurde der Vertrag alle 6 Monate verlängert (immer einhergehend mit einer Mieterhöhung).

    Als sie mir von ihrer Mietsituation erzählt hat, bin ich natürlich skeptisch geworden, weil ich weiß, dass befristete Mietverträge in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen möglich sind.

    Nach dem was ich bisher dazu gelesen habe bezieht sich der ausgewiesene Paragraph in der Regel auf Studentenwohnheime oder entsandte Arbeiter, wie zum Beispiel Monteure, die ihren eigentlichen Hauptwohnsitz woanders haben und für einen klar absehbaren, zeitlich begrenzten Zeitraum in der Wohnung leben, um einen bestimmten beruflichen Auftrag zu erfüllen.

    Ich habe allerdings aus mehreren Gründen die Vermutung, dass der Passus hier eigentlich nicht zutreffen sollte und missbraucht wird:

    1. Meine Freundin ist nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis, sondern hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und ihren Hauptarbeitsstandort bei ihrer Firma in Berlin. Darüber wurde der Vermieter informiert.

    2. Sie hat eine feste Aufenthaltsgenehmigung über eine BlueCard und ist in der Wohnung als alleinigem Wohnsitz gemeldet. Darüber wurde der Vermieter ebenfalls informiert.

    3. Ich habe keinerlei Informationen darüber gefunden, dass ein Mietverhältnis nach §549 BGB Abs. 2 (1) beliebig verlängert werden kann. Wenn ich es richtig verstanden habe ist die Intention der Ausnahme spezifisch auf kurze Zeiträume begrenzt und nicht für Wohnverhältnisse von über 4 Jahren wie bei meiner Freundin.

    4. (Und hier bin ich mir nicht wirklich sicher) Meinem Verständnis nach könnte ein solches Mietverhältnis, selbst wenn es rechtmäßig wäre, gegen Berlins Zweckentfremdungsgesetz verstoßen, weil es einer gewerblichen Zimmervermietung/Schlafstellenvermietung ähnelt. Allerdings wird in dem Gesetz spezifisch von Tage- und Wochenweiser Vermietung gesprochen. Insofern findet es hier eventuell keine Anwendung auch wenn der dieser Blog das anders sieht.

    Fragen

    A. Ist die entsprechende Klausel entsprechend der in 1-3 aufgeführten Punkte tatsächlich ungültig?

    B. Ist unter Umständen meine Freundin trotzdem an die Klausel gebunden, weil sie mit der Unterschrift im Vertrag "den Anschein erweckt hat" nur zeitlich befristet entsandt zu sein, obwohl dem Vermieter kommuniziert wurde, dass dem nicht so ist und er das aus dem immer wieder verlängerten Mietverhältnis hätte schließen können?

    C. Würde der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag mit normalen Kündigungsfristen umgewandelt, falls die Klausel tatsächlich ungültig ist?

    D. Falls C zutrifft und der Vermieter trotzdem eine Räumungsklage anstößt, braucht man dann zwingend einen Anwalt um sich dagegen zu wehren?


    Ich hoffe ich habe alles ausreichend erklärt und freue mich über jede Form von Hilfe und Informationen.

    Vielen Dank!

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