Beiträge von Kolinum

    Vermieter sind alles Halsabschneider. Sich an anderen bereichern wollen - eine Frechheit!

    Beeindrucken werden Sie damit hier niemanden. Nur eines ist sicher: Sie als Vermieter würden sich später dafür bestimmt mal schämen.
    Genausogut könnte man auch Mieter verdammen, welche Wohnungen vermüllen, keine Miete zahlen und ständig vom Vermieter betreut werden wollen.

    Wogegen ich auch nichts einzuwenden hätte, bzw. telefonisch zugesagt habe. Bis wann müsste der Vertragsrücktritt schriftlich bei mir eingehen (gilt da auch per Mail / Fax?)?


    Das geht nur mit einen schriftlichen Aufhebungsvertrag!
    Bis wann? Dazu gibt es keine Frist. Jedoch zeitnah sollte das gemacht werden, bevor Ihnen durch Umzugsvorbereitungen Kosten entstehen.

    Zitat

    Ich gehe nun nämlich davon aus, dass die mündliche Ankündigung vom Vermieter, er möchte zurücktreten auch Bestand hat und ich damit zum ursprünglich festgelegten Mietbeginn nichts überweisen muss.


    Da gehen Sie in die Irre. Mündlich geht schon garnicht!

    Wir haben unseren MV am 10.03.15 zum 31.07.2015 gekündigt.


    Das wäre so korrekt.

    Zitat

    Der Vermieter sagt allerdings das es nicht rechtens sei. Ist dem so und wir müssen jetzt den alten (31.7.) Kündigungstermin wahrnehmen?

    Sie müssen den alten Kündigungstermin wahrnehmen. Sie haben zwar die Frist eingehalten, wann Sie die Kündigung auf den Weg gebracht haben, spielt keine Rolle. Sie könnten sogar Jahre voraus kündigen. Wichtig ist die Mindestfrist.

    Eine Rücknahme der Kündigung oder gar eine Terminänderung muß der Vermieter nicht akzeptieren.
    Beispiel: Er hat ab 1.8. bereits einen neuen Mieter gefunden und hätte damit einen Monat Mietausfall.

    Den Rest kann man hier weitelesen:
    https://forum.mietrecht.de/www.mietrecht.…s-zurueckziehen

    Hahahahahahahahaha. Ich würde sowas mal an die Bildzeitung schicken.

    Seien Sie aber vorsichtig. Es kann auch ein Fake sein. Der Vermieter muß das vielleicht garnicht angebracht haben.

    Wir haben die Wohnung zum 30.06.2015 gekündigt und der Mietvertrag enthält zwei Stellplätze, keine gesonderten.
    Da die Verwaltung aber sagt: Kein Stellplatz ohne Wohnung und wir ja keine Wohnung mehr haben, finde ich das nicht in Ordnung.

    Des Weiteren haben wir ja nicht mal mehr Zutritt zu unserem Parkplatz, d.h. sie könnte ihn problemlos weiter vermieten und wir zahlen doppelt.

    Die Verwaltung kann einen Mietvertrag nicht so interpretieren wie sie will.

    Ich würde die Stellplatze nicht zahlen. Da soll diese sogenannte Verwaltung mal klagen, wenn sie denkt das waäre rechtens.


    Auf eigenen Wunsch haben wir einen Nachmieter gesucht und zum 01.04. gefunden.
    In unserem Mietvertrag stehen noch zwei Tiefgaragenstellplätze, die von den neuen Mietern nicht übernommen werden.
    Somit haben wir nun ein Schreiben erhalten, dass wir zum 31.03. die Wohnung "los" sind, aber die Parkplätze noch bis 30.06. weiter bezahlt werden sollen. Zugang zu den Parkplätzen wird uns allerdings nicht mehr ermöglicht, da man einen Stellplatz nur zur Wohnung mieten kann und ich mit dem Parkplatz sonst auch immer in das Haus kommen könnte.
    Die ganze Geschichte finde ich sehr fraglich. Ist das so richtig?

    Es gibt 2 Möglichkeiten:
    Die Garagenplätze gehören zur Wohnung. Dann sind diese bei Beendigung des Mietvertrages ebenfalls mit beendet.
    Sind die Garagenplätze separat gemietet, dann müssen diese auch separat gekündigt werden.

    Den Rest müssen Sie vor Ort mit dem Vermieter klären. Man kann da nicht einmal hüh und einmal hot sagen.
    Da würde ich mich aber wehren.

    Den Pippifax mit dem vergessenen Korb geht mir aber nun wirklich am Hintern vorbei.

    Wenn Ihnen nachweislich ein Übergabetermin am 10.4. vorgeschlagen wurde und dieser auch von Ihnen akzeptiert ist, brauchen Sie keine weiteren Kosten fürchten. Mieter und Vermieter haben die Wohnung am letzten Miettag zu übergeben bzw. zu übernehmen.
    Kann an diesem Tag eine Übergabe nicht stattfinden, trägt jener die Schuld, welcher den Termin nicht wahrnehmen konnte.

    Videoaufnahmen der Wohnung sind kaum fälschungssicher. Ich glaube eher nicht an eine gerichtliche Verwendung.

    Würde der Boiler modernisiert, dann müssten Sie eine Erhöhung der Kaltmiete erwarten.
    Anregen können Sie das aber.
    Eine Ausgleichszahlung riecht nach Anspruchsdenken und wird sicher nicht erfolgen.

    Übrigens hängt der Boiler sowieso am Stromnetz und zieht den Strom über Ihren Zähler. Ihre Rechnung beweist das.


    Im Mietvertrag steht nichts drin ausser die Schönheits Reparatur usw


    Kann man mangels Wortlaut nicht beantwortet werden.

    Zitat

    Und das zweite ist als ich vor 5 Jahren da eingezogen bin hat der Vermieter eine neue ca 2200 Küche eingebaut und im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle von 40 Euro. Ist die Küche nun mir?

    Nein, der Name Nutzungsgebühr sagt es bereits.

    deshalb merke Dir für's Leben: Wenn jemand eine Unterschrift von Dir haben möchte, dann WILL er etwas von Dir (meist Dein "Bestes")...:mad:

    So ist es. Die Welt ist so simpel und einfach, dass es schon wieder kompliziert wird.
    Die erste Weisheit, welche mir beim Zuzug in die alten Bundesländer mitgegeben wurde, hieß:

    Wenn ein fremder Mensch an deiner Tür klingelt, will dieser immer dein Geld in irgendeiner Form (Postboten mal ausgenommen).
    Ich bin damit 25 Jahre gut gefahren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!