ZitatIn diese Wohnung bin ich zum 1. November 2014 eingezogen. An jeder Heizung bzw. Wasserleitung ist ein eigener Zähler angebracht. Nun kam die Nebenkostenabrechnung - wortlaut: Für zwei Monate eine Nachzahlung von 206 Euro? Eine Mieterhöhung von 58 Euro monatlich?
Das ist normal!
ZitatSchlafzimmer: 1.075,25 ??
Dieser Wert allerdings erscheint mir auch sehr hoch im Vergleich zu den anderen.
Wenn Sie elektr. Zähler haben, prüfen Sie den Wert nochmal. Vertippungen und Zahlendreher liegen auch im Bereich des möglichen.
ZitatIch gehe hier von einer fehlerhaften Abrechnung oder einem technischen Defekt an der Heizung (oder Zähler) aus. Die Abrechnung kann ja "richtig" erstellt worden sein, aber auf Grund von falschen Werten von der Heizung im Schlafzimmmer.
Wie kann ich denn nun weiter verfahren?
Prüfen Sie nochmal den Wert im Schlafzimmer. Wenn sich hier eine Differenz auftut, Widerspruch einlegen.
ZitatHabe ich durch diese Mieterhöhung ein gesondertes Kündigungsrecht?
Nein!
ZitatUnd muss ich direkt zum 1. Mai die neue Gesamtmiete bezahlen oder gibt es auch hier eine Frist (3 Monate o. ä.)?
Ich würde die Kaltmiete zahlen(muß ich sowieso). Die Betriebskosten auch zahlen, jedoch nur unter Vorbehalt, wegen einert möglichen Korrektur.
Übrigens bei einem Einzug im November kommt es natürlich zu Nachzahlungen bzw. zu anschließend erhöhten Vorauszahlungen.
Durch die regelmäßig monatlichen Vorauszahlungen an Betriebskosten konnten Sie in den Sommermonaten keine Rücklagen bilden.