Beiträge von Kolinum

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    In diese Wohnung bin ich zum 1. November 2014 eingezogen. An jeder Heizung bzw. Wasserleitung ist ein eigener Zähler angebracht. Nun kam die Nebenkostenabrechnung - wortlaut: Für zwei Monate eine Nachzahlung von 206 Euro? Eine Mieterhöhung von 58 Euro monatlich?


    Das ist normal!

    Zitat

    Schlafzimmer: 1.075,25 ??


    Dieser Wert allerdings erscheint mir auch sehr hoch im Vergleich zu den anderen.
    Wenn Sie elektr. Zähler haben, prüfen Sie den Wert nochmal. Vertippungen und Zahlendreher liegen auch im Bereich des möglichen.

    Zitat

    Ich gehe hier von einer fehlerhaften Abrechnung oder einem technischen Defekt an der Heizung (oder Zähler) aus. Die Abrechnung kann ja "richtig" erstellt worden sein, aber auf Grund von falschen Werten von der Heizung im Schlafzimmmer.
    Wie kann ich denn nun weiter verfahren?


    Prüfen Sie nochmal den Wert im Schlafzimmer. Wenn sich hier eine Differenz auftut, Widerspruch einlegen.

    Zitat

    Habe ich durch diese Mieterhöhung ein gesondertes Kündigungsrecht?


    Nein!

    Zitat

    Und muss ich direkt zum 1. Mai die neue Gesamtmiete bezahlen oder gibt es auch hier eine Frist (3 Monate o. ä.)?


    Ich würde die Kaltmiete zahlen(muß ich sowieso). Die Betriebskosten auch zahlen, jedoch nur unter Vorbehalt, wegen einert möglichen Korrektur.

    Übrigens bei einem Einzug im November kommt es natürlich zu Nachzahlungen bzw. zu anschließend erhöhten Vorauszahlungen.
    Durch die regelmäßig monatlichen Vorauszahlungen an Betriebskosten konnten Sie in den Sommermonaten keine Rücklagen bilden.

    Aus "Mietrechtslexikon":

    Sofern die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet wurde, liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor. Die Garage kann dann nicht isoliert gekündigt werden, die Miete für die Garage kann nicht isoliert erhöht werden usw. . Häufig entsteht über die Frage Streit, ob die Garage zusammen mit der Wohnung "mitvermietet" ist, denn nur wenn dies der Fall ist, gelten die Mieterschutzvorschriften auch für die mitvermietete Garage. Eine separat vermietet Garage kann auch isoliert gekündigt werden und zwar ohne dass der Vermieter gesetzlich anerkannte Gründe für eine Kündigung haben muss, denn es handelt sich nicht um Wohnraum.

    Noch immer unklar ist, wer was an wem bezahlt.
    Da der Vermieter unrichtige Beträge in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet hat, ist also der Vermieter der Vertragspartner der Kommune. Wenn hier Nachforderungen gestellt werden, dann geht das vorerst an den Vermieter.

    Dann könnte aber eine andere Person auch keine Abmeldung vornehemn.
    Der Fragsteller sollte sich hierzu mal klar äußern; sonst wird das nix.


    Scheinbar kennen Sie hier den Wohnungsmarkt nicht sonst würden Sie nicht diese Antworten geben .


    Nein, den Wohnungsmarkt bei Ihnen kenne ich nicht.

    Zitat

    Warum werd ich das Gefühl nicht los das hier ein Vermieter antwortet .


    Wenn nicht die gewünschten Antworten kommen, dann wird die ideologische Keule hervorgeholt. Geht imnmer.
    Nachdem ich 70 Jahre Mieter war, so bin ich jetzt Besitzer einer Eigentumswohnung.

    Zitat

    Und sollten sie einer sein könnte ich wetten das sie keine Mieter nehmen die einen Schufaeintrag durch 2 x Arbeitslos beides unverschuldet haben und gewöhnliche aber ehrliche Menschen sind ...


    Sie schlußfolgern richtig, dem kann ich nur zustimmen. Als ich zeitweise meine 4-Zimmer-Wohnung vermieten mußte, habe ich eine kasachische Familie (4 Personen, alle in Arbeit) einer alleinstehenden Deutschen ohne feste Arbeit vorgezogen.

    Das Dümmste ist das aussitzen eines Problems, obwohl sich manches auch von selbst erledigt. Aber eben nur manches. Eine Kündigung gehört in der Regel nicht dazu. Man muß loslassen können. Geht nicht, gibt's nicht.

    Auch ich und viele, viele Andere hatten unsere Arbeit mit dem Untergang der DDR verloren und waren gezwungen sich als Leiharbeiter von Sachsen nach Bayern zu verdingen. Ich wage garnicht daran zu denken, wie es mir mit den von Ihnen vorgetragenen Argumenten weiter ergangen wäre.
    Heute habe ich eine bezahlte Eigentumswohnung und alle Vermieter können mir mal den Buckel runterrutschen.

    Zuerst einmal sprechen Sie bei der Gemeinde vor und informieren sich über die Satzung und die Zahlungsmodalitäten.
    Ausgerüstet mit neuen Wissen prüfen Sie ihre Betriebskostenabrechnungen.
    Differenzen klären Sie dann mit dem Vermieter.

    Auf Halbe/Halbe würde ich mich erst dann einlassen, wenn Sie alle Möglichkeiten geprüft haben.

    Hier endet Ihr Weg bei uns.


    Der Vermieter teilt dem Mieter etwa einen Monat nach Ursachensuche schriftlich mit, dass die ebenfalls betroffene Wohnung wegen der fälligen Sanierung zum 1. des Folgemonats geräumt werden muss. Der Mieter kommt dem nach, kommt bei Verwandten unter und hört danach nichts mehr vom Vermieter. Gleichsam mindert der Mieter die Miete um 100%.


    Das ist korrekt.
    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.......

    Zitat

    Vier Monate nach der vorrübergehenden Räumung der Wohnung erhält der Mieter eine ordnungsgemäße Kündigung seines Vermieters, weil dieser meint, der Mieter sei seiner Pflicht zur Schadensanzeige nicht nachgekommen und hätte seine Pflichten damit vernachlässigt.


    Kann nicht beurteilt werden.

    Zitat

    Die Kündigungsfrist hat der Vermieter allerdings irrtümlich auf drei statt der aúfgrund der Dauer des Mietverhältnisses fälligen sechs Monate gesetzt. Der Mieter widerspricht der Kündigung und hört weiter nichts vom Vermieter.


    Das ist korrekt.

    Zitat

    Der Mieter widerpricht der Forderng mit dem Verweis, dass das Mietverhältnis nach erfolgtem Widerspruch der Kündigung weiterhin besteht.


    Richtig.

    Zitat

    13 Monate nach der vorrübergehenden Räumung kündigt der Mieter das Mietverhältnis ordentlich mit dreimonatiger Frist.


    Richtig.

    Die Forderung des Vermieters gänzlich unbegründet? Klingt wie fahren ohne Führerschein nach Gefühl

    Was darf ich tun und was darf mein Vermieter tun?

    Leider darf hier keine Rechtsberatung stattfinden. Sollten Sie hilfsbedürftig sein, wenden Sie sich an das zuständige Gericht wegen eines Beratungsscheines.

    Die Grenzen zwischen Rechtsberatung und Meinungäußerung sind zwar fließend.
    Jedoch Ihre Aufforderung ist eindeutig.

    nein, hast du nicht.

    Teile dem Vermieter mit, dass du die Rechnung nicht bezahlen wirst, da der Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist und ebenfalls die Kosten zu tragen hat, gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB.

    .....und zwar alle Kosten, welche mittel- und unmittelbar auf die Ursache zurückzuführen sind.

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