Bevor hier wieder endlos rumgeeiert wird, zu den Fakten:
Ich habe ein Haus mit einer Garage von der Halleschen Wohnungsgemeinschaft (HWG) gekauft. Die Garage wurde seit 1987 an einen Mieter zusammen mit einer Wohnung gemietet. Der Mieter hat die Wohnung vor paar Jahre gekündigt und wohnt bis jetzt außerhalb des Hauses.
Da die Garage aber immer noch genutzt wird muß es dazu einen extra Mietvertrag geben.
ZitatIch möchte jezt nach dem Kauf des Hauses die Garage selbst nutzen oder wenn nicht geht dann die Miete erhöhen.
Was heißt, wenn nicht geht? Sie sind der Eigentümer und bestimmen darüber was geht.
ZitatEine Weitegabe der überlassenen Fläche an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Überlassers möglich.
Wo ist das Problem? Nit dem Erwerb der Garage sind Sie Überlasser!
Verbieten Sie ihm die Nutzung der Garage durch andere.
ZitatEine Kündigung der überlassenen Fläche durch den Überlasser ist nur möglich, wenn dieselbe für öffentliche Interessen benötigt wird.
Reißen Sie die Garage weg und überlassen Sie ihn die nur die Fläche.
Im Ernst.
Dieser Passus, so glaube ich, verstößt gegen andere Gesetze. Wenn kein öffentliches Interesse besteht, wäre der Vertrag praktisch unkündbar. Hier kann wohl nur ein Anwalt einen möglichen Zusammenhang finden.