Vor drei Monaten wurde ich Nachmieter in einer privaten Wohnung. Die Vormieter haben mir mitgeteilt, dass die Stellplätze vor dem Haus dazu gemietet werden könnten. Für 20 Euro im Monat. Leider wurde mir von den Vormietern der Vermieter des Stellplatzes nicht mitgeteilt. Da diese Plätze nicht zum Haus gehören, sondern teilweise von anderen Personen privat vermietet werden, gestaltet sich die Zuordnung als extrem schwierig. Niemand (Vermieter Wohnug, Hausverwaltung, Vormieter (die melden sich nicht mehr zurück)) kennt die Vermieter der Stellplätze. Ich musste also warten, bis sich besagter Vermieter bei mir meldet.
Der vermietete Stellplatz gehört also nicht zu Wohnung, sondern wurde vom Vormieter separat angemietet?!
ZitatDer Stellplatzvermieter hat sich gemeldet. Ihm wurde (wahrscheinlich von den Vormietern) mitgeteilt, dass der Platz beim Mieterwechsel der Wohnung mit übernommen wird. Dies stimmt.
Wie, das stimmt? Haben Sie dazu einen Vertrag mit dem Vermieter vorliegen?
Wenn nein, haben Sie auch keinen Vertrag über den Stellplatz!
Der Vertrag zwischen Ihren Vormieter und dem Vermieter des Stellplatzes ist nach wie vor gültig.
Eine automatische Übernahme gibt es nicht und schon garnicht für Gewerbemietverträge.
ZitatMuss ich mich an die mündliche Zusage, die ihm über die Vormieter übermittelt wurde halten, oder kann ich ohne "Kündigungsfrist" zurücktreten? Es besteht KEIN schriftlicher Vertrag.
Eine mündliche Zusage wäre eventuell an einen mündlichen Mietvertrag gebunden. Ein Mietvertrag kann aber der Vormieter mit Ihnen garnicht abschließen.
Ich würde mich nicht daran gebunden fühlen.
Korrekterweise hätte der Vormieter den Stellplatz kündigen müssen; so aber besteht der Vertrag weiterhin zwischen beiden.