Beiträge von Kolinum


    Vor drei Monaten wurde ich Nachmieter in einer privaten Wohnung. Die Vormieter haben mir mitgeteilt, dass die Stellplätze vor dem Haus dazu gemietet werden könnten. Für 20 Euro im Monat. Leider wurde mir von den Vormietern der Vermieter des Stellplatzes nicht mitgeteilt. Da diese Plätze nicht zum Haus gehören, sondern teilweise von anderen Personen privat vermietet werden, gestaltet sich die Zuordnung als extrem schwierig. Niemand (Vermieter Wohnug, Hausverwaltung, Vormieter (die melden sich nicht mehr zurück)) kennt die Vermieter der Stellplätze. Ich musste also warten, bis sich besagter Vermieter bei mir meldet.

    Der vermietete Stellplatz gehört also nicht zu Wohnung, sondern wurde vom Vormieter separat angemietet?!

    Zitat

    Der Stellplatzvermieter hat sich gemeldet. Ihm wurde (wahrscheinlich von den Vormietern) mitgeteilt, dass der Platz beim Mieterwechsel der Wohnung mit übernommen wird. Dies stimmt.

    Wie, das stimmt? Haben Sie dazu einen Vertrag mit dem Vermieter vorliegen?
    Wenn nein, haben Sie auch keinen Vertrag über den Stellplatz!
    Der Vertrag zwischen Ihren Vormieter und dem Vermieter des Stellplatzes ist nach wie vor gültig.
    Eine automatische Übernahme gibt es nicht und schon garnicht für Gewerbemietverträge.

    Zitat

    Muss ich mich an die mündliche Zusage, die ihm über die Vormieter übermittelt wurde halten, oder kann ich ohne "Kündigungsfrist" zurücktreten? Es besteht KEIN schriftlicher Vertrag.

    Eine mündliche Zusage wäre eventuell an einen mündlichen Mietvertrag gebunden. Ein Mietvertrag kann aber der Vormieter mit Ihnen garnicht abschließen.
    Ich würde mich nicht daran gebunden fühlen.

    Korrekterweise hätte der Vormieter den Stellplatz kündigen müssen; so aber besteht der Vertrag weiterhin zwischen beiden.

    Es besteht keine Pflicht, Betriebskosten generell über den Vermieter abzurechnen. Einzelne Positionen können auch direkt mit dem Anbieter abgerechnet werden.

    Natürlich muß die Wasserversorgung nach Verbrauch gezahlt werden. Die Abrechnung erhalten erhalten Sie vom Wasserversorger und nicht vom Vermieter.
    Sie müssen nur aufpassen, das da nichts doppelt berechnet wird.
    Von einer Beschwerde würde ich vorerst absehen. Zumindest bietet der Text hierzu keine Grundlage.

    Betriebskostenverordnung, Anlage

    Punkt 4.
    die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

    noch was:

    Wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenordnung Bezug genommen wird, gilt das auch für die Rubrik "Sonstiges".
    Allerdings muß das "Sonstige" dort genau benannt und vereinbart worden sein.
    Nachträglich unter dieser Rubrik "Sonstiges" einfach alles Mögliche abladen, geht nicht.

    Ich würde das zurückweisen.


    Muss ich bei einem möglichen Auszug den Boden abschleifen und neu ölen/versiegeln?
    Öfter konnte ich lesen, dass Dielenboden abschleifen zu "Instandhaltung" gehört und somit nicht vom Mieter übernommen werden muss. Bzw., dass generell Dielenbodenabnutzung nicht vom Mieter getragen werden muss.


    Ich pflichte Ihnen bei und die Rechtsprechung suchen Sie selbst.


    Ich frage mich, mit welchen Argumenten ich die Vermieterin von dieser Forderung abbringen könnte, ohne den Hausfrieden zu beschädigen.

    Da soll wohl die Vermieterin gewaschen werden, ohne diese nass zu machen. Mit so einem Waschlappen wie Sie, könnte das klappen.

    Ein oder ein paar Silberfische gehören in jede Wohnung. Da gibt es kiene dauerhafte Lösung. Für Pinnaz in der Drogerie Fallen kaufen.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1)...........
    (2)...........
    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Die Frage ist schon beantwortet!

    Mögliche Guthaben sind zeitnah auszuzahlen. Ein Zurückbehalt für einen späteren Zeitpunkt ist nicht erlaubt.

    Wenn wir den Schlüssel nach dem 30.06 abgeben, wird auch der Zählerstand von den Werken erst an dem Tag der Abgabe abgelesen. Es wird echt alles immer komplizierter. Vielen lieben Dank für alle eure Antworten. Ich werde mich damit nocheinmal beschäftigen.

    Um Himmels Willen. Tun Sie nur das was Ihnen gefällt. Mein Beitrag war nur eine Meinungsäußerung.

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