....und was haben Sie 10 Jahre lang dagegen unternommen? Offenbar wenig bis nichts! Eine besonders billige Miete könnte eine Ursache dafür sein. Die nächste bessere Wohnung wird bestimmt erheblich teurer werden.
Beiträge von Kolinum
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Ich habe etwa in der Mitte der Renovierungsarbeiten beim Auszug aus meiner Mietswohnung gemerkt, dass die Klausel "beim Auszug ist deckend weiss zu streichen" im Mietvertrag steht. Da diese Klausel ungültig ist und ich somit keine Renovierung durchführen muss, würde ich gerne wissen ob ich mir die geleistete Arbeitszeit und den Materialaufwand von meinem Vermieter ersetzen lassen kann. Gibt es da nicht den "§ 818 Abs. 2 BGB", der mir einen Wertersatz zusichert? Sind halb gestrichene Zimmer ebenfalls anrechenbar?Liebes Schlitzohr,
Blinder Eifer schadet nur. Wenn Sie erst in der Arbeit die ungültige Regelung entdecken ist das allein Ihr Problem.
Zu halb gestrichenen Zimmern von mir kein weiterer Kommentar. -
Sie brauchen auch keinen Nachweis mehr. Hier die Erklärung.
§ 545 BGB - Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
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Der neue Vertrag gilt.
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Die Errichtung einer eigenen Hütte auf dem Grundstück des Vermieters bedarf seiner Genehmigung. Er kann dies ohne Gründe ablehnen.
Punkt. -
"Ich bin ein sparsamer Heizer. Meine Zählerstände schreibe ich monatlich auf."
Prima, ich auch !Wenn alle Wohnungen im Haus nach einem einheitlichen System abgerechnet werden, kann nicht jeder mit einem eigenen Zähler daherkommen. Schließlich entnehmen Sie ja auch den Brennstoff nicht aus Ihrem eigenen System sondern aus einen gemeinschaftlichen.
Da aber auch die Zähler der Abrechnungsfirma mit den Ihrigen kaum kompatibel sein dürften, würde das zu falschen Ergebnissen führen.
Eine ordentliche Abrechnung kann also nur nach einem einheitlichen System mit einheitlichen Zahlern erstellt werden.
Zur Frage der Kostenübernahme der Heizkostenverteiler:
Als Mieter müssen Sie diese nicht kaufen. Aber Sie müssen dafür Miete zahlen. -
Was scheinbar ist und von was Sie ausgehen, ist keine Option um eine eindeutige Antwort geben zu können.
Da Sie sich nun sowieso schon ins Schlamassel geritten haben, rate ich Ihnen zum Anwalt. Das kostet zwar, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. -
HeizkostenV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Hier finden Sie alles zu den Heizkosten.
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"Die Kaution i. H. v. 1.500,00 Euro sollte sofort und in bar zur Wirksamkeit des Vertrages hinterlegt werden."
Sofort gibt es nicht (siehe Abs.4)
§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1)...........
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3)...........
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam"Der Vertrag wurde von der Hausverwaltung nicht herausgegeben. Er läuft auf 24 Monate fest, danach gilt die ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten."
Wurde ein Grund zur Befristung angegeben? Oder ist es ein Kündigungsverzicht?
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Wenn Sie ein ganz normales Zimmer gemietet haben, gelten auch die normalen Regelungen des BGB.
Eine Befristung auf bestimmte Zeitist nur möglich, wenn
§ 575 BGB Zeitmietvertrag
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
"Muss ich die Erhöhung zahlen? Bzw. eigentlich sind befristete Verträge mit so einer Begründung (kein Eigenbedarf etc) doch gar nicht erlaubt?"
Da Sie aber einen unbefristeten Mietvertrag haben gelten für die Mieterhöhungen ebenfalls die üblichen BGB-Regelungen.
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Nein. Eventuelle Reparaturen können Sie dem Vermieter nicht vorschreiben. Zumal das auch eine Ermessenssache ist.
Sie können nur eine Mängelabstellung fordern; diese müssen aber auch erst eingetreten sein. -
Was da rumbröselt kann hier nicht beurteilt werden. Ich bin nicht Gott.
Genaueres erfahren Sie eventuell bei Bestellung eines Gutachters, bei den Sie aber erstmal in Vorkasse gehen müssten.
Mit Mietrecht hat das aber erstmal nur entfernt zu tun. -
Sorry, auch ich fühle mich für Hauskrach mit Mietern untereinander nicht zuständig. Hat auch nichts mit Mietrecht zu tun, sondern mit gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme.
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Wenn Sie den Schaden verursacht haben, sind Sie auch für die Reparatur in der Gänze verantwortlich. Der Vermieter hat damit ursächlich nichts zu tun. Sie haben ihn davon pflichtgemäß informiert. Er hat das reparieren lassen und die Kosten Ihnen hier zu Recht 100% in Rechnung gestellt. Eine kleine Reduzierung wäre höchstens um den Zeitwert möglich, aber wohl kaum nennenswert.
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Das weiß nur Gott und neuerdings auch Allah ob das geschehen wird.
Als gebildeter Bundesbürger weiß man um vollmundige Versprechen. -
Ich habe jetzt mal etwas nachgeforscht und festgestellt das die Grundsteuer viel zu hoch angesetzt ist.....
Die Grundlage bildet der Grundsteuerbeschied der Gemeinde.Zitatund ich werde mir wohl die Kosten für den Hausmeister aufschlüsseln lassen.
Zu seinen Aufgaben gehörte Müll rausstellen (aber nur bestimmten) sowie die Treppenhausreinigung.
Alles andere wollte er extra bezahlt bekommen.Der Hausmeister hat ganz bestimmte Aufgaben zu erledigen, welche erfahren Sie vom Vermieter.
Allerdings müssen persönliche Anliegen an den Hausmeister privat bezahlt werden. -
.......ich bin am 1.mai gegen den heizungsregler gekommen und dabei ist er abgebrochen. Nun hatten sie sich drauf berufen Eigenverschulden.
Die Kleinreparaturklausel gilt nur für Verschleißschäden.
Da es sich aber hier um eine durch Fahlässigkeit verursachte Beschädigung handelt, sind Sie voll haftbar. -
Wenn Sie glauben, das da Verbotenes in Ihrem Hause stattfindet, informieren Sie die Polizei.
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Die Rechnung bezieht sich auf die Wohnung als solches.
Von der Gesamtsumme 1438 € gehen noch 119€ für die Familie Romano (2 Monate) ab.Müsste also stimmen.
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