Nein, das wäre nur gegeben, wenn Sie einen Vorvertrag hätten.
Ein mündlichr Vertrag ist ebenfslla nicht zustande gekommen, da hier wesentliche Kriterien nicht vereinbart wurden.
Es bleibt also nur bei einer Interessensbekundung.
Beiträge von Kolinum
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Vorab: Sie dürfen nur das nutzen, was Ihnen im Mietvertrag zugesagt wurde.
Weitere mündliche Zusagen aus Kulanzgründen können jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Bevor Sie sich die Mühe machen, empfehle ich Ihnen selbst den Vertrag zu prüfen. -
Möglich wäre es durch Wärmedehnung der Rohre bei kalten oder warmen Wasserfluß.
Das gehört zu den normalen Geräuschen in einem Mehrfamilienhaus. Nur wenn Sie in der Badewanne schlafen, stimme ich Ihnen zu, das die Geräusche im Bad lästig werden könnten.§ 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. -
Ich kanns auch abfotografieren
Bitte!................
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Lagern Sie die Reifen bei einen Servicedienst in der Nähe.
Ein Stellplatz für einen Pkw ist ein Stellplatz für einen Pkw. Nicht mehr und nicht weniger!
Alles andere ist Zweckentfremdung. Eine Abmahnung haben Sie offensichtlich schon erhalten.BGB § 590a - Vertragswidriger Gebrauch
Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen. -
Darf Mieter M die Tür zu besagtem Keller ohne Schlüssel öffnen und das Schloss austauschen?Na klar, der Keller hätte schon offen sein könen, bevor Sie hier schreiben. Neues Schloß einbauen, bei Auszug das alte wieder rein und gut ist.
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Befragen Sie einen Baufachmann, ob die DIN hier anzuwenden ist. Zur Mietminderung googeln Sie selbst.
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Von mit keine Rechtsberatung. Ihre Frage läßt darauf schließen.
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Von mir gibt es keine Rechtsberatung; welche Laien nicht erlaubt ist.
Ihr Beitrag fordert eine solche geradezu heraus. Bemühen Sie einen Anwalt. -
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Was ein Makler damit zu tun haben soll weiss ich nicht.Dann zahlt der Auftraggeber.
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Das erfahren Sie am besten bei der Polizei.
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Aussage des Vermieters (einmal kurz zusammengefasst): "Der Boden ist jetzt Ihrer. Sie haben ihn so gesehen und wollten ihn drin haben. Wenn der Nachmieter allerdings den Boden nicht übernehmen will, so ist es Ihre Pflicht diesen zu entfernen." Das selbe halt auch mit den Tapeten.
Hier irrt der Vermieter gewaltig. Wenn vertraglich nichts vereinbart ist, gehört der Fußboden und die Tapete nach wie vor dem Vermieter.
Einem Übergabeprotokoll mit den Schäden empfield sich aber. -
Wie sieht jetzt die Rechtslage dazu aus? Ich bin da im Moment echt ratlos.
Rechtslage dazu gibt es keine. Entweder Sie mieten die Wohnung oder nicht.
Die Aussage des Vermieters läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Entscheiden müssen Sie ganz allein. -
Ich denke, der neue Mietvertrag ist ein gesetzeskonformer Mietvertrag nach den derzeitigen Regeln.
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Die Nebenkosten wurden als Pauschale vereinbart und brauchen nicht abgerechnet zu werden.
Bei den Heizkosten kommt es darauf an, ob Sie eine Einliegerwohung haben oder mehrere Mieter im Haus sind.
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