Schwerlich!
Beiträge von Kolinum
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Lassen Sie ihn in 2 Wochen samt Hausmeisterin abblitzen. Die Hausmeisterin hat in Ihrer Wohnung schon mal garnichts zu suchen.
Eine "Kontrolle" steht lediglich dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person zu. Eine ganze Kommission müssen Sie nicht einlassen.Sicher kann der Vermieter schon mal nach dem Rechten schauen.
Allerdings kann er Ihnen keinen Auftrag zum Staub putzen erteilen und wenn Sie die Genehmigung zur Katzenhaltung haben auch nicht sich über den Geruch des Tieres beschweren.
Sagen Sie ihm, er könnte nächstes Jahr mal wiederkommen, aber nur mit Vorankündigung und allein. Da können Sie sich entsprechend vorbereiten. -
Sie haben das gemietet, was in Ihrem Mietvertrag steht. Dazu gehören auch Nebengelasse, welche Ihnen beim Einzug überlassen wurden. Einen Anspruch auf eine bestimmte Größe oder einen bestimmten Platz in gemeinsam genutzte Räumen haben Sie nicht.
Der Eigentümer muß nicht bei einem für alle zugänglichen Dachboden noch die Mieter um Erlaubnis bitten, ob er da einen Teil für sich nutzen darf.
Da wird es wohl nichts mit einer Beteiligung an den Pachteinnahmen werden. -
Sie sind hier leider an der ganz falschen Stelle.
Ob das Nichtvorliegen eines Arbeitsvertrages beim Vermieter für Sie Konsequenzen hat, kann Ihnen nur der Vermieter sagen. -
Die im Vertrag genannte jährliche Erhöhung in % ist unzulässig. Es muß immer der feste Betrag genannt werden.
Ansonsten lesen Sie hier:
Staffelmiete Urteile: Verlängerungsklauseln, die den Mieter länger als vier Jahre an einen Staffelmietvertrag binden wollen, sind unwirksam -
Der Standpunkt der Versicherung erklärt sich wie folgt:
Auch die Tapete im Flur unterliegt bei der Berechnung des Schadenersatzes dem Zeitwert.
Sie können also den ganzen Flur nicht komplett kostenlos erneuert bekommen. -
Ja, die Rechnung muß Ihnen bis zu einem Jahr nach Beendigung der Abrechnungsperiode zugehen. Wenn diese das Kalenderjahr ist, müssen Sie sich noch bis zum Jahresende 2011 gedulden.
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Ein Vergleich mit meiner Abrechnung ergibt folgendes Bild:
Ohne Wasser!
Ich: 30 Grundkosten = 1,24€/m² x 86,96m² = 107,83 €
70 Verbrauchskosten = 6,63€/VE x 24 VE = 159,12 €SIE: 30 Grundkosten = 3,40€/m² x112,40m² = ca. 370€ €
70 Verbrauchskosten = 5,74€/VE x 189VE = ca. 1085 €Ist Ihnen nun der Unterschied klar geworden.
Sie haben 7 bis 8 mal soviel Heizkosten in 10 Monaten verbraucht als ich das gesamte Jahr. Meine kleinere Wohnfläche fällt dabei kaum ins Gewicht und mehrt sich durch den höheren VE/m² Preis.Manchmal muß es richtig weh tun, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, unbeschadet der hier bereits durch Andere mokierten Ungereimtheiten.
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Zitat
Auch im Mietvertrag stehen 3 Zimmer, meine Wohnung selber hat allerdings nur 2 Zimmer. Als ich damals die Wohnung angemietet habe hat die Frau von der Wohnungsgesellschaft zu mir gesagt das dort oben kein Zimmer wäre. Also hat sie mich ja belogen...
Was kann ich denn nun tun?Mein Gott, gehts noch!
Wenn ich so etwas lese kommt mir die Galle hoch.
Sie haben eine 3-Zimmerwohnung gemietet und stellen jetzt fest, das es nur 2 Zimmer sind.In drei Teufels Namen gehen Sie mit dem Vertrag zur Wohnungsgesellschaft und da soll man Ihnen das 3 Zimmer zeigen, wenn Sie schon damals bei der Besichtigung geschlafen haben.
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Letzte Frist zur Begleichung ist Freitag, der 8.Juli.
Die zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011.
Da wird das Geld wohl da sein. Was soll daher die ganze Aufregung?
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Wenn der Mieter Ihnen eine Telefonanschluß zur Verfügung gestellt hat und dieser funktionstüchtig ist, ist er seiner Pflicht nachgekommen. Oder funktioniert das Telefon nicht?
Einen DSL - Anschluß muß er nicht zur Verfügung stellen. Das technische Prozedere obliegt dem Anbieter.
Selbst wenn die "letzte Meile" der Telekom unterliegt, ist es Sache des Anbieters sich mit Telekom auseinanderzusetzen.Vorschlag Anbieter wechseln, notfalls zur Telekom.
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Das mit der Weinschenke ist wohl ein Lacher.
Übrigens sollten Sie sich bei Ihrer Fragestellung präziser ausdrücken, wenn Sie denn ernsthaft eine Antwort erwarten.
Auch ich habe da Erwartungen und muß nicht jeden Fraß verzehren.
Machen Sie sich im Internet kundig. Da finden Sie jede Menge Antworten.
Ich werde danach nicht suchen; ansonsten bleibt Ihnen nur eine professionelle Rechtsberatung gegen Cash. -
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Aus "http://www.Pro-wohnen.de"
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann der Vermieter seinerseits aber den Einbau der Wasserzähler auch ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Mieter realisieren. Die Einbaumaßnahme gilt als Modernisierung, damit hier Wasser eingespart werden kann, und muss in aller Regel vom Mieter geduldet werden.
Konsequenz ist auch, dass der Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen. Er kann 11 Prozent der Einbau- und Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hat der Vermieter Wasserzähler installiert, muss er ab der nächsten Abrechnungsperiode die Wasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
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Aus "Pro wohnen"
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann der Vermieter seinerseits aber den Einbau der Wasserzähler auch ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Mieter realisieren. Die Einbaumaßnahme gilt als Modernisierung, damit hier Wasser eingespart werden kann, und muss in aller Regel vom Mieter geduldet werden.
Konsequenz ist auch, dass der Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen. Er kann 11 Prozent der Einbau- und Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hat der Vermieter Wasserzähler installiert, muss er ab der nächsten Abrechnungsperiode die Wasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
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Gegenfrage: Welche Anschlüsse sind den in Ihrer Wohnung überhaupt vorhanden?
Um zu einer Antwort zu gelangen, sollten Sie uns präzieser darüber aufklären.
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Miete kürzen geht natürlich nicht und ich sage Ihnen auch warum:
Da wird der Zustand nicht besser, lediglich billiger.
Wenn das am Ende nicht mal Ihre eigentliche Absicht war. -
Für nicht schließende Türen und fehlende Schlüssel sind Sie selbst verantwortlich.
Warum? Weil Sie immer eine Wohnung in dem Zustand mieten, wie sie ist. Andernfalls mieten Sie nicht.Eine verschmorte Steckdose hat ihre Ursache darin, das durch den öfteren Gebrauch sich die Kabelbefestigungschrauben lockern können und dadurch ein erhöhter Widerstand entsteht, was bis zum schmoren reichen kann.
Ich denke aber auch, dass 500 € für die komplette Erneuerung der gesamten Anlage zu niedrig kalkuliert sind.
Warum sollen Sie die Modernisierung der Anlage mit tragen. Am Ende wäre dann sogar noch eine Mieterhöhung drin.Die Kaution hat damit nichts zu tun.
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Zur Verdeutlichung nochmals die Gesetzesgrundlage:
BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Sie kleistern den Riss selbst zu oder
2. Sie wechseln das Haus.
Ich hoffe, Sie haben es jetzt nun endlich begriffen. -
Zitat
1.) Muss man Mietmängel anzeigen, die der Vermieter kennt z.B. wenn er das Dachgeschoß ausbaut?muss man nicht. Woher soll der Vermieter auch wissen, dass Sie so etwas nicht lustig finden.
Zitat
2.) Reicht es, wenn man den Mangel anzeigt, so lange der Mangel noch besteht? z.B. bei Baulärm, den der Vermieter selber verursacht hat.Ja!
Zitat
Da der Vermieter den Baulärm logischer weise nicht beseitigen kann, da er die Ausbauarbeiten nicht einstellen möchte, müßte die Mängelanzeige doch rückwirkend geltbar sein.Nein. Die Minderung kann nur während der Dauer der eingeschränkten Nutzung geltend gemacht werden. Mit Beseitigung des Mangels entfällt auch der Grund dafür.
Zitat
3.)Gibt es eine Verjährungsfrist für Mietminderung? Ich meine früher waren es mal 6 Monate, aber das wurde abgeschafft soweit ich weiß.Was Sie den Anspruch nicht geltend gemacht haben, wie soll da was verjähren.
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