Beiträge von Kolinum

    Bei Ihrer Fragestellung sollten Sie sich so ausdrücken, das andere Personen damit was anfangen können. Für Sie ist das Problem klar und verständlich. Formulieren Sie Ihr Problem möglichst präzise und lassen Sie auch das emotionale Beiwerk weg, was die Sache auch nicht gerade besser macht.
    Sowas kann möglicherweise einen Richter bei seiner Entscheidung beeinflussen, hier jedoch findet kein Gerichtstag statt.
    Es ist auch mühselig, jedesmal Fakten erfragen zu müssen.

    Zitat

    Ich bin am 29.05.2010 mit Übergabeprotokoll etc. aus einer Wohnung ausgezogen.
    Die Nebenkostenabrechnung wurde aber nicht gemacht. Frist läuft bis Ende Mai dachte ich, also gibste ihr Zeit. Ich habe sie dann etwa Anfang / Mitte Mai angeschrieben, sie möge mir die Nebenkostenabrechnung erstellen, bis zu der ihr zur Verfügung stehenden Frist (31.05.2011), damit ich die Sache ENDGÜLTIG abhaken kann.

    Hier irren Sie. Eine Betriebskostenabrechnung muß Ihnen spätestens ein Jahr nach Beendigung der Abrechnungsperiode zugehen. Wäre es das Kalenderjahr, dann ist noch Zeit bis zum Jahresende 2011.

    Zitat

    Zu erwähnen sei hier, dass ich von 15.02.2008 bis 29.05.2010 (Auszug eigentlich schon 18.04.2010, aber eben Übergabe dann erst Ende Mai wg. Kündigungsfristen etc...) in dieser Wohnung gewohnt habe und NIEMALS (!!!!!!!!!!) eine Nebenkostenabrechnung bekommen habe.
    Die erste Rückzahlung, die ich bekommen hatte war am 31.12.2009 (!), also dem letztmöglichen Tag für 2008. Eine Abrechnung wurde nie erstellt.

    Für was haben Sie die Rückzahlung am 31.12.2009 erhalten????

    Zitat

    JETZT hat sie mit Ach und Krach die 2009er und 2010er erstellt, eine 2008er habe ich IMMER noch nicht. Ich bekomme 92,90 € zurück.

    Auf welcher Berechnung ergibt sich der Betrag von 92,90 € ???

    Zitat

    Ich habe sie dann angeschrieben, die Bankverbindung mitgeteilt UND die 2008er Rechnung ERNEUT angefordert....es kommt nichts, sei 6 Wochen (Ende Mai) Funkstille.
    Mich KOTZT das ganze so an...!

    Ich habe dann, weil ich diesen Blödsinn ENDLICH abhaken will (!) ihr letzte Frist gesetzt vor 14 Tagen, diese läuft morgen, also am 15.07. aus. Bisher ist weder ein Brief da, noch eine Zahlung.

    Ich werde jetzt Klage einreichen, das mach ich auch selbst.

    Zur Klage benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Bei diesen sollten Sie sich vorab beraten lassen.
    Wirklich helfen kann Ihnen hier mit den von Ihnen gemachten Angaben keiner.

    Können tun Sie immer. Sie müssen aber immer damit rechnen, dass sich die Genossenschaft wehrt und wer dann Verlierer ist, ist nicht vorhersehbar.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Was hierbei unerheblich ist oder nicht, könnte letztendlich nur ein Gericht entscheiden.

    Wenden Sie sich an einen Energieberater vor Ort. Kosten teilweise nix und sind sehr kompetente Leute ausgerüstet mit moderner Meßtechnik.
    Lassen Sie die Wohnung überprüfen, sie werden Ihnen dann auch Hinweise zu richtigen Verhalten geben.
    Es kann ja wohl nicht angehen die Schimmelproblematik mit mehr Heizen zu beseitigen.
    Die Ursachen liegen hier ganz woanders.

    Zitat

    ....., die Nebenkosten sind ja schon vorab in den monatlichen Abschlägen bezahlt worden.

    Diese Nebenkosten sind eben mit den monatlichen Vorauszahlungen nicht abgegolten; sondern es handelt sich hierbei um eine Abschlagzahlung. Dieser Abschlag muß Ihnen bei der Endabrechnung zugute gehalten werden. Weiter nichts!

    Liebes Kind

    Man kann auch etwas zerstören ohne es mutwillig zu tun. Warum soll da nun ein Anderer dafür gerade stehen? Begreife ich nicht.

    Dinge, welchen den Rahmen der im Mietvertrag festgelegten Kleinreparatrurklausel zu ersetzen sind, setzen keine Schuld voraus. Der Hebel kann ja nicht mehr als 90 € kosten. Warum das Palaver?

    Wenn Sie kein Übergabeprotokoll besitzen, dann lassen Sie es sich zeigen und können schon feststellen, ob nächträglich etwas hinzugefügt wurde. Ansonsten gilt das im ersten Beitrag Gesagte.

    Weitere Beiträge meinerseits zu Ihrem Anliegen schließe ich damit aus.

    Einen abgebrochenen Hebel am Spülkasten als natürlichen Verschleiß einzustufen ist schon eine sehr gewagte Aussage. Wenn das auch noch ein gelernter Klempner äußert, na ich weiss da auch nicht weiter.:confused:
    Da werden Sie um einen Ersatz nicht drumrum kommen.

    Wenn der Riß bei der Übergabe nicht bemängelt wurde und hier handelt es sich um einen offensichtlichen Mangel, entfällt Ihre Ersatzpflicht.

    Zitat

    ... und habe gesehen, dass ganz tief unten drin dunkle Ablagerungen zu sehen sind, die nicht vorhanden waren als ich auszog.


    Das ist wohl Pippifax und können Sie getrost ignorieren.
    Ihre Vermieterin wird in Zukunft mit diesen Leuten noch ihre helle Freude haben.

    Ich rate, nehmen Sie einen Ersatz des Spülkastens zum Zeitwert vor.

    Zitat


    Ich wollte mal issen was ich für rechte habe gegen meine vermieterin. Ich bemühe mich immer dass ab 22 uhr ruhe ist.


    Wie ist das Ergebnis Ihrer "Bemühungen"?

    Zitat

    PS: Kann mir meine Vermieterin verbieten, durch mein Fenster die wohnung zu verlassen und zu Betreten???

    Verbieten nicht. Aber seltsam schon.

    Wenn Sie sich nicht schon wieder einen Umzug leisten können, dann sollten Sie mal Ihren Lebenswandel überprüfen; vielleicht gibt es da Nachholbedarf.
    Wie man sich bettet, so schläft man.

    Technisch nur soviel:

    Die Summe der Werte aller Zähler im Haus differiert immer mit dem Wert des Hauptwasserzählers.
    Diese Differenz ensteht durch Verluste oder auch Entnahme für Gemeinschaftszwecke.
    Diesen Verbrauch allein auf Sie umzulegen ist nicht richtig.

    Vielleicht hilft das hier weiter.

    Auszugsweise aus "Haus und Grund München":
    Sind die Fehler nur inhaltlicher (materieller) Art, haben sie keinen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung (OLG Koblenz, Urteil v. 17.01.2005, 12 U 1424/03, NZM 2005, 540). Um solche lediglich inhaltlichen Fehler handelt es sich z. B. bei Rechenfehlern, unzutreffender Höhe einzelner Betriebskostenpositionen, oder auch bei einem falschen Umlageschlüssel (so BGH, Urteil v. 17.11.2004, VIII ZR 115/04, WuM 2005, 61). Auch die fehlende Erläuterung der Gesamtkosten stellt lediglich einen inhaltlichen und keinen formellen Mangel dar, da die Erläuterung nach der Rechtsprechung des BGH keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist und der Mieter bei Unklarheiten auf Klarstellungen durch den Vermieter hinwirken kann (LG Dortmund, Urteil v. 19.04.2005, 1 S 81/04, WuM 2005, 454).
    Der Vermieter kann solche inhaltlichen Fehler auch noch nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigieren und ist mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen (AG Pinneberg, Urteil v. 02.07.2004, 66 C 10/04, NZM 2005, 16, wonach die Abrechnung vom Vermieter ohne Rechtsnachteil auch noch nach Fristablauf nachgebessert werden kann, wenn z. B. in einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung lediglich einzelne Erläuterungen, z. B. eines bestimmten Rechenfaktors in einem ansonsten plausiblen Rechenwerk fehlen). Allerdings muss auch die Nachbesserung (z. B. durch Erläuterungen) innerhalb angemessener Frist erfolgen (so LG Itzehoe, Urteil v. 29.04.2005, 9 S 251/04, ZMR 2005, 39: 3 Monate analog § 560 Abs. 2 BGB).

    Da muß ich aber nun einiges klarstellen:

    1. Das ist ein Forum für Mietrecht und nicht für Vermieterrecht.

    2. In diesem Forum kann jeder seine Meinung äußern, ob diese immer den Vorstellungen und Wünschen der Fragesteller entspricht, liegt in in der Natur der Sache.

    3. Schlußfolgernd daraus, handelt es sich hier nicht um eine Gerichtsverhandlung, sondern um die Beantwortung einfacher Fragen zum Mietrecht. Allzu umfangreiche Schilderungen führen dann auch oft zu Mißverständnissen und gleiten in Nebensächlichkeiten ab.
    Aktuelles Beispiel: Ihre eigentliche Frage endete dann polemisch darin, ob es nun ein Vermieterforum sei oder keines.

    4. Es obliegt ausschließlich Ihnen, ob die gegebenen Antworten für Sie hilfreich sind oder nicht.
    Die Inanspruchnahme professioneller Hilfe durch einen Anwalt bleibt Ihnen immer noch.

    5. Eine exakte Prüfung der Nebenkostenabrechnung sollten Sie dennoch vornehmen. Dies kann man allerdings nicht nebenbei machen. Das notwendige Wissen finden Sie im Internet haufenweise. Auch ich habe mir das aneignen müssen und weiss nun Bescheid. Ohne Fleiß kein Preis!

    Das fand ich unter der Rubrik Hilfe

    Wie kann ich meine Beiträge bearbeiten oder löschen?

    Wenn Sie sich registriert und angemeldet haben, können Sie Ihre Beiträge bearbeiten und löschen, sofern der Administrator diese Funktionen nicht eingeschränkt oder deaktiviert hat. Eine mögliche Einschränkung wäre z.B., dass Sie Ihre Beiträge nur einen gewissen Zeitraum lang bearbeiten und löschen können.

    Wenn Sie einen Beitrag bearbeiten möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche 'Ändern' Beitrag bearbeiten / löschen im jeweiligen Beitrag. Wenn Ihr Beitrag der Erste in einem Thema ist, löschen Sie das komplette Thema, wenn Sie diesen Beitrag löschen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!