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1.
Wie lange darf ein Vermieter die Kaution einbehalten?
Etwa 6 Monate und einen Teil bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung.
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2.
Darauf haben wir mit dem Vermieter gesprochen und er sagte wir können das auswechseln lassen.
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Das alles hat über 800 Euro gekostet.Nun meine frage müssen wir das bezahlen oder muss der Vermieter das übernehmen?
Sie schildern hier nicht was genau zwischen Vermieter, Ihnen und dem Elektriker vereinbart wurde. Mir persönlich scheinen 800 € für ein paar Steckdosen wechseln überzogen.
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3.Wir wohnen an einer stark befahren Hauptstrasse und die Zimmer(Schlafzimmer und Kinderzimmer) die zur Strassenseite sind sind sehr laut auch nachts.
Die Wohnung ist allgemein recht hellhörig so das wir auch von unseren Nachbaren sehr viel hören.
der Nachbar Balkon ist fast direkt neben unserem Wohnzimmer Fenster sodas wir die reden hören wenn die auf dem Balkon sitzen.
Im hof wird öfters mal gegrillt und mit Holz das bildet sehr starken rauch so das wir wenn der Wind ungünstig steht die Fenster schliessen müssen weil sonst die ganze Wohnung nach Rauch stinkt.
Sind das gründe um die Miete zu kürzen?
Leider nein. Die Gründe sind dafür nicht ausreichend und darüberhinaus haben Sie bewußt diese Wohnung an der verkehrsreichen Straße angemietet.
Nun noch die Gesetzeslage:
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.