Zitat
Mein Abrechnungszeitraum beträgt jedoch nur vom 01.07.2010 bis 30.09.2010.Mit dem Winter hatte ich da ja noch nichts am Hut. Oder kann man mir die Kosten trotzdem auferlegen. Lohnt es sich Widerspruch einzureichen?
Alle Betriebskosten, welche während des Abrechnungszeitraumes anfallen, sind entsprechend der BKO umzulegen.
Wann diese Kosten im Laufe des Zeitraumes entstanden sind, ist bedeutungslos.
Alle diese Kosten werden anteilmäßig auf die Mietdauer während dieses Zeitraumes umgelegt.