Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist, erübrigt sich eine Betriebskostenabrechnung.
Das wäre paradox.
Mit der Zahlung sind alle Betriebskosten abgegolten. Es gibt weder eine Rückzahlung noch eine Nachzahlung.
Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist, erübrigt sich eine Betriebskostenabrechnung.
Das wäre paradox.
Mit der Zahlung sind alle Betriebskosten abgegolten. Es gibt weder eine Rückzahlung noch eine Nachzahlung.
Verweigern Sie die Übernahme oder machen Sie einen entsprechenden Nachtrag zum Mietvertrag wegen eventueller Kostenübernahme und Schadenersatz.
Suchen, suchen, suchen. Auch ich musste damals als Neubürger aus Sachsen das monatelang tun. Wenn Sie jemanden als Bürgen haben, ist das schon mal ein Vorteil.
Mir wird auch ganz trocken im Mund.
Zitat
mein Ex hat noch seine Möbel in der Wohnung,befindet sich aber in einer Psychiatrischen Anstalt.
Heute habe ich gesehen, dass er in der Wohnung war, das will ich nicht bis ich ausgezogen bin, da ich Angst vor ihm habe.
Es besteht kein Mnietvertrag, ich bezahle die Miete, habe nun gleich das Schloß ausgewechselt.
Darf ich das?
Nein, es existiert aber ein mündlicher Mietvertrag. Ihr Ex-mann ist daran genauso beteiligt wie Sie. Für die Miete haften Sie gesamtschuldnerisch. Es spielt also keine Rolle, wer die Miete zahlt. Besondere Rechte können Sie deshalb nicht beanspruchen.
Zitat
Wir haben die Woche noch nen Termin beim Mieterbund und Anwalt.
Na, geht doch ! Eine weisse Entscheidung.
Ist doch rechtlich alles in Butter.
Zitat
Nur zwischenmenschlich stehen wir unter Druck, da ja unsere Vermieter auch unsere neuen Nachbarn werden.
Da sollten Sie die Seelsorge oder einen Psychiater konsultieren.
Das ganze bisherige Prozedere gleicht schon einer Rechtsberatung, welche Laien nicht erlaubt ist.
Man sollte von weiteren Antworten zu dieser Sache Abstand nehmen.
Wann haben Sie die Kündigung erhalten und welches Mietende ist dort festgeschrieben. Hier entwickelt sich ein Zahlenverwirrspiel.
Zitat
ich habe vor 3 Monaten eine Wohnung gemietet, bei der das eine Fenster kaputt ist (lässt sich nicht öffnen, Wind und Wasser dringt ein).
Nun habe ich gelesen, dass man die Miete nicht mindern darf, wenn die Mängel bereits bei Einzug bekannt waren. Ist das richtig?
Ja
ZitatWas kann ich dann in meinem Fall machen?
Selbsthilfe.
Zitat
Außerdem hat er mir bei der Übergabe keine Schlüssel für den Briefkasten gegeben, da der Vormieter diesen behalten hat.
Das sollten Sie schon nachfordern
Das abgelagerte Zeug auf dem Boden und die daraus resultierente Angst berechtigt nicht zur Mietminderung.
Herr, lass Hirn regnen !
Die Mietrücklage: Übrigens, ein Weisheit meiner Großmutter in Ihrem langen Proletarierleben.
Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Spannteppich.
Dieser wurde damals in den DDR-Neubauten verlegt. Ich hatte auch solchen. Der Bodenbelag ist also mindestens 23 Jahre alt oder noch älter. Damit dürfte der Belag abgeschrieben sein und sollte durch den Eigentümer erneuert werden. Das eingestellte Bild spricht auch dafür. Hier ist auch deutlich die gerissene Schweißnaht erkenntlich.
Zeigen Sie den Mangel schriftlich beim Vermieter an und fordern Sie die Beseitigung des Mangels mit angemessener Fristsetzung.
Das der Eigentümer davon Kenntnis hatte, hatten Sie nicht erwähnt und deshalb meine Verwunderung.
Warten Sie doch erstmal die Versammlung ab !
Erklären Sie hier lieber mal, wieso von Ihnen bestellte Monteure sich erlauben können, ohne Wissen des Eigentümers Änderungen an der Elektroinstallation vorzunehmen.:(
So etwas klärt man vorab mit dem Eigentümer/Vermieter.
Zitat von VermieterCoole Erfindung .. gibts die auch mit Methansensor?^^
15 Watt
5 Minuten pro 60 Minuten = 2 h pro Tag
2h * 365 = 730h * 15 Watt ~ 11000 Wh ~ 11 kWh * 0,30 pro kwh ~ 3,30 Euro im Jahr?
oder hab ich mich da verrechnet...
24 mal am Tag auf den Klo ? Sicher eine durchfallgeplagte Rechnung.
Meine Rechnung:
12 mal am Tag zu den bereits genmannten Werten ergibt 1,65 € im Jahr.
Tja, es gibt eben noch sparsame Leute.
Aus "Mietrechtslexikon":
Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen. Der Vermieter kann dem nicht widersprechen.
Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen. Dazu ist natürlich Voraussetzung, dass der Zähler ordnungsgemäß abgelesen wird. Der Vermieter muss dabei die Richtigkeit der Zählerstände jeweils bestätigen bzw. ein neutraler Zeuge muss die Ablesung vornehmen und bestätigen. Der Zähler muss gegen Manipulationen des Mieter und Vermieters gesichert sein. (Urteil) Quelle: Grundeigentum 2003, 396-397
Auch nach der Mietrechtsreform 2001 gibt es keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters Wasseruhren einzubauen um den Verbrauch jeder Wohnung genau zu ermitteln. Wird für bestimmte Betriebskosten, die von einem Verbrauch abhängen, dieser Verbrauch jedoch vom Vermieter erfasst (vor allem bei Installation von Wasseruhren) und sind keine spezielle Vereinbarung getroffen, so ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, dem Mieter gegenüber nach dem festgestellten Verbrauch auch abzurechnen. Also wenn Wasseruhren vorhanden sind, dann muss auch nach dem Verbrauch abgerechnet werden ( § 556 a BGB). Ist nichts vereinbart und es wird weder der Verbrauch, noch die Verursachung vom Vermieter erfasst, gilt die Wohnfläche als Umlagemaßstab § 556 a Abs 1 BGB.
Hierzu kann ich nur anwaltliche Beratung empfehlen.
Ein Kaufvertrag bedarf auch einer notariellen Beglaubigung.
Das ganze ist sehr diffiziel, zumal es hier auch um eine erhebliche Menge Geld geht
Ich muß da Mainschwimmer schon beipflichten. Wenn Sie den angegebenen Link gefolgt wären, hätten Sie zu Ihren Problem mehr sachkundige Antworten erhalten, als es hier jemals machbar wäre.
Ich habe es ausprobiert.
Bevor Sie andere kritisieren prüfen Sie immer zuerst, ob Sie auch alles, aber auch alles richtig gemacht haben. Wenn Sie das mit ruhigen Gewissen feststellen können, können Sie schon hier widersprechen oder auch kritisieren.
Das einmal zum allgemeinen Umgang mit anderen Menschen.
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