Ein Teil der Modernisierungsmaßnahmen kann auf die Kaltmiete umgelegt werden. Auch muß der Vermieter ein bestimmtes Procedere beachtn.
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
Beiträge von Kolinum
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Meine Frage ist , ob ein mündlicher Mietvertrag , mit dem Freund , der die Miete überwiesen hat, zustande gekommen ist und ob ich die Miete bei ihm einklagen kann.
SijuAlso, eine Wohnung kann nur einmal vermietet werden. Dafür gibt es einen schriftlichen Mietvertrag. Die Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung auf Dauer wurde duch den Vermieter geduldet.
Damit entsteht aber nicht automatisch ein Mietvertrag, welcher Art auch immer.
Vielmehr wäre das eine Besuchserlaubnis auf Dauer. Wer die Miete zahlt ist dabei unwesentlich.
Für Sie gilt nach wie vor der Mietvertrag mit dem Mieter und nur dort können Sie, hoffentlich, fündig werden.
Empfehle Ihnen einen Rechtsanwalt, damit auch der Titel für Jahre hinein noch wirksam ist und nicht der Verjährung unterliegt. -
Rechnungen oder Kopien gibt es keine.
Muß auch nicht, aber Sie können Kopien anforden.Beanschlagt werden von ihm Hausmeisterdienste, Hofreinigung, Pflege der Sat.anlage, Heizkosten...
Wenn diese Dienste tatsächlich stattgefunden haben, müssen Sie auch die veranschlagte Summe zahlen.
Beim besten Willen, diese Kosten sind völlig utopisch! Wir haben maximal 4 Tage pro Woche in der Wohnung gewohnt, die Heizungen waren an, aber nicht 24/7 auf Stufe 5.
Es spielt keine Rolle, wie lange Sie die Wohnung genutzt haben.
Bindent ist die Dauer des MietverhältnisesIn Ihren Fall bleibt nur Kopien der einzelnen Leistungen zu prüfen.
Hier finden Sie weiter jede Menge Hilfe: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
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Durch den Eigentümerwechsel wird der bestehente Mietvertrag nicht außer Kraft versetzt.
Die Kosten einer Modernisierung können bis zu einer gewissen Grenze auf den Mieter umgelegt werden. Wie alt der Mietvertrag ist, spielt keine Rolle.
Das gilt dann auch bei Ihnen. Der 0€ - Mietvertrag war schließlich unter den damaligen Wohnverhältnissen zustande gekommen. Da sich der Wohnwert durch die Modernisierung erhöht kann auch die Miete um einen bestimmtem Betrag erhöht werden. Also 0 € + Modernisierungsumlage. -
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Nun bekomme ich vom Vermieter ein Schreiben, in dem er zum einen meine "außerordentliche" Kündigung bestätigt und mir zum anderen mitteilt, dass das Mietverhältnis zum 31. August 2012 endet.Da ist so korrekt.
Sie haben offensichtlich einen Kündigungsverzicht vereinbart.
Sie können also erst zum nach Ablauf der Frist kündigen.Es geht auch schon eher, jedoch ist die Frist einzuhalten
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Die Klausel in Ihrem Mietvertrag ist komplett falsch. Die angegebenen Werte stimmen mit den Gerichtsurteilen höherer Instanzen einfach nicht.
Aus "Mietrechtslexikon"
Unwirksamkeit bei Überschreiten von Höchstgrenzen:Im Vertrag muss die Obergrenze für derartige Reparaturen genannt werden. Dabei liegt die Grenze bei 75 Euro Kosten für die einzelnen Reparatur (OLG Hamburg 5 U 135/90, WM 91, 385). Bei Reparaturkosten über 75 € trifft den Vermieter also die vollständige Instandhaltungspflicht.
Eine wirksame Kleinreparaturklausel setzt weiter voraus, dass im Mietvertrag zusätzlich auch eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, vereinbart ist. Damit wird der Fall erfasst, dass eventuell mehrere Kleinreparaturen innerhalb dieses Zeitraumes bezahlt werden sollen (BGH VIII ZR 38/90, WM 91, 381).
Der Höchstbetrag für ein Jahr kann bei etwa 150 Euro bis etwa acht Prozent der Jahresmiete liegen (BGH VIII ZR 91/88, WM 89, 324). Alles was darüber liegt ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig und macht die Klausel unwirksam.Wie hoch ist denn Ihre Jahreskaltmiete??
Damit ergäbe sich eine Höchstbetrag von 8 % der Jahresmiete. Nun rechnen Sie! -
Sie können die Abrechnung prüfen bzw. prüfen lassen. In Ihrer geschilderten finanziellen Lage wäre die Axt im eigenen Haus schon angebracht.
Sie müssen nicht alles hinnehmen, was ihnen aufgetischt wird.
Das erfordert aber schon etwas intensivere Beschäftigung mit der Materie. Geht aber. Auch ich mußte mich von null Ahnung langsam dahinter klemmen.
Was darf und nicht darf finden Sie in der Betriebskostenverordnung. Der Rest ist etwas logisches Denken und ein wenig Mathematik (Grundschulkenntnisse reichen aus).Nur wenn Sie sicher sind, das da Fehler enthalten sind, können Sie diese auch reklamieren. Mit Allgemeinplätzen, wie "die Rechnung ist zu hoch" werden Sie nichts erreichen(bei mir sicher auch nicht).
Also auf geht's. -
Ihr Ansprechpartner ist der im Vertrag genannte Vermieter.
Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob ein Antennenanschluß in Ihrem Mietobjekt besteht und funktionsfähig ist.
Der Kabelanbieter ist n i c h t Ihr Partner.
Sollte Ihnen der Vermieter den Nachweis schuldig bleiben, können Sie bei der nächsten Nebenkostenabrechung diesen Posten ausschließen. -
Da gäbe es Möglichkeiten...
Die da wären: Ausziehen!
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Das Problem ist eigentlich Krümelkackerei.
Wenn es vor Gericht geht, muß der Besitzer des Originales das sowieso rausrücken. -
Wenn unter der Rubrik "sonstige Betriebskosten" die Gebühren für die Überprüfung der Anlagen festgeschrieben sind, sind das Betriebskosten. Aber nur in diesem Fall.
Ist zu diesem Thema nichts festgelegt, sind es keine Betriebskosten! Der Turnus der Überprüfung ist sicher auf mehr als ein Jahr; damit sind das keine regelmäßig anfallenden Kosten. Diese Kosten muß dann der Vermieter übernehmen.
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Sie satteln das Pferd an verkehrter Stelle auf.
Wenn Ihr Nachbar Drogen dealt, ist das ein Fall für die Polizei.
Dem Vermieter fehlen hierzu die hohheitlichen Befugnisse.
Mietminderung können Sie nur wegen Mängel an Ihrem eigenen Mietobjekt geltend machen.Das mit der billigeren Miete wird wohl wieder nichts.
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Wenn Ihre Anwältin rät, der Kündigung zu widersprechen, dann werden Sie nicht umhin kommen, das zu tun.
Wer sollte es denn auch sonst tun ???
Sie müssen sich entscheiden zwischen kalten Schlafzimmer und Angst. Wer sollte das Ihnen auch abnehmen ? -
Nicht ganz die Antwort:
Unser Haus ist isoliert und ich heize das Schlafzimmer nie; es sei den das Außentemparaturen unter -15° in Erscheinung treten. Kommt aber selten vor.
Ich lüfte aber ausreichend bei unter 0° eine viertel Stunde, ansonsten auf Stoß und anschließend gekippt den ganzen Tag.Warum, in drei Teufels Namen, habe ich keinen Schimmel ?????
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Zitat
1. Wir beziehen am 01.04. ein 70qm "kleines" Einfamilienhaus. Der Vormieter bemerkte, daß er vermutlich Sperrmüll auf dem Dachboden hinterlassen wird. Darf er das? Wie können wir uns wehren?
Der Vermieter ist für die ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache verantwortlich; der Vormieter ist für Sie Luft.
Fordern Sie den Vermieter auf, die Sachen zu entfernen und weisen Sie Ihn auf eine sofortige Mietminderung hin.ZitatIm kompletten Untergeschoß ist eine Holzdecke angebracht. Diese Holzdecke wurde bei Einzug unserer Vormieter von diesen übernommen. Der Vermieter hat bei Einzug unserer Vormieter diesen auferlegt diese Decke bei Auszug zu entfernen. Was machen wir wenn er dieses nicht macht oder die Decken aus Wut so grob entfernt das die Decke neu verputzt werden muss. Sollte neu verputzt werden müssen verzögert sich damit unser Einzugstermin.
Wie gehen wir bei Verzögerung des Einzugstermins vor. Wir haben zwar vereinbart die Wohnung unrenoviert zu übernehmen, dennoch sind diese Arbeiten dem Vormieter auferlegt worden. Ebenso wurde dem Vormieter auferlegt Teppichböden zu entfernen.Hier gilt das Gleiche wie oben.
ZitatIn einer Innentür ist ein Delle mit einem Riß. Der Vermieter möchte diese Tür nicht reparieren. Haben wir Anrecht auf eine neue Tür? Sie schließt noch einwandfrei sind aber alles andere als gut aus.
Ein Recht auf eine neue Tür haben Sie nicht
ZitatIm ganzen Haus sind Hundehaare. Was wenn diese nicht entfernt werden.
Dann sind sie eben noch da.
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Aber ich werde hier sicher keine Tipps geben die Mietnomadentum unterstützen.Ich lehne so etwas auch ab.
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Ich dachte ich wäre hier im Internet? Ich habe gesucht und "Mietrecht.de" gefunden. Ich nahm den Namen für bare Münze, sonst hieße es ja "Mietrecht-Hilf-dir-selbst-und-frag-uns-bloß-nicht.de" oder?Richtig. Sie haben ein Problem geschildert und haben darauf Antworten bekommen. Wenn Sie allerdings glauben hier eine mitfühlende Gemeinde vorzufinden, welche Ihnen entprechend Ihren Wunschvorstellungen, nach dem Munde redet, sind Sie leider im falschen Film.
Da wären Sie bei einem Mieterverein oder Anwalt sicher besser bedient. Das Dumme ist, die wollen Geld. -
Ich kann und darf Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
Ich kann nur zu einem Mietproblem eine Meinung äußern. Was Sie hier möchten sprengt den Umfang einer Meinungsäußerung.
Im Internet sollten Sie zu den Fragen selbst googeln. Ich werde das für Sie nicht tun.
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