Bis zum Kündigungstermin am 31.12. haben Sie das sagen in der Wohnung.
Das die Wohnung aber ab den 1.12. nicht mehr genutzt wird hat darauf keinerlei Einfluß. Sie zahlen weiter die volle Miete und die Betriebskosten bis zum Mietende.
Wenn der Vermieter die Wohnung bereits vor dem Termin die leerstehende Wohnung für Reparaturzwecke nutzen möchte, vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Damit sind Sie von jeglicher Verantwortung und Zahlung ab diesen Zeitpunkt befreit.
Bedenken Sie, das während Ihrer Mietzeit der Vermieter
1. die Wohnung nutzen und
2. Strom, Wärme, Wasser verbrauchen könnte. Wie sollte das dann abgrechnet werden?
3. Für mögliche durch ihn selbst verursachte Schäden noch haftbar machen.
Das sollten Sie nicht tun, sondern das Mietverhältnis vor ordentlich mit einem Aufhebungsvertrag beenden.