Beiträge von Kolinum


    komm ich irgend wie rechtens von den grundkosten runter?


    Wenn die Abrechnung nicht den Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung entspricht würde der Grundkostenanteil von 50% auf 30% sinken. Dieser Anteil bleibt dann aber sicher bei Ihnen hängen.
    Grundkosten würden nur dann nicht entstehen, wenn Sie von der zentralen Wärmeversorgung vollständig abgekoppelt wären (theoretisch); geht wohl eher nicht.
    Die "Arsch"geige haben Sie damit weiterhin am Hals.
    Richtig dumm gelaufen. Sowas rechnet man sich doch vorher durch.

    Also spitzen Sie nochmal Ihren Stift, erstellen Sie eine Kalkulation und werden anhand der diesjährigen Abrechnung zu den richtigen Erkenntnissen gelangen.
    Ein Kellerraum mit eingebauter Heizung zählt bei der Berechnung der Heizkosten mit. Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag hat darauf keinen Einfluß, da Nebenräume nicht zur Wohnfläche zählen.

    Eine Minderung der diesjährigen Abrechnung sehe ich auch nur in einer möglichen Änderung des proztentualen Abrechnungsmodus.

    Das würde Ihnen ca. 200 € Rückzahlung bringen. Also ziehen Sie das durch. Es würde sich lohnen.


    Ich bewohne seit etwas über einem halben Jahr ein 1-Zimmer Appartment. Schon bei der Schlüsselübergabe erschien die Hausverwaltung nicht, wodurch der termingerechte Einzug nur durch ein Treffen mit der Vormieterin arrangiert werden konnte.

    Da weder ein schriftlicher Mietvertrag noch eine Wohnungsübernahme vorlagen versuchte ich über Wochen den Hausverwalter telefonisch zu erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Dieser erschien weder zu den vereinbarten Terminen noch ließ er mir, entgegen seiner Behauptung, irgendetwas schriftlich zukommen.

    Versuch eines Verständnisses, wenigstens dieser 2 Absätze:
    Sie bewohnen seit einem halben Jahr eine 1-Zimmerwohnung. Sie haben weder von der Hausverwaltung noch vom Vermieter einen Schlüssel erhalten, sondern von dem Vormieter.
    Sie haben keinen Mietvertrag, auch wurde Ihnen die Wohnung, trotz Ihrer Mahnung, nicht übergeben.

    Alles zusammengefasst heißt das: Illegale Wohnungsbesetzung!

    Nun werden Sie auch hoffentlich verstehen, warum Ihnen von der Forumgemeinde hier übereinstimmend soviel Mißtrauen entgegengebracht wird.
    Wer schon länger hierzu gehört entwickelt mit der Zeit ein Gefühl für das was zwischen den Zeilen abläuft.

    Ich kann Ihnen leider keine andere Meinung präsentieren.
    Es hat auch keinen Zweck hier weiter zu kommunizieren, Ihre Lage wird dadurch um keinen Deut besser.

    Niemand kann den Wohnungseigentümer verpflichten eine neuen Fußboden einzubauen.
    Er kann höchstens dazu verpflichtet werden die Verkehrssicherheit der Wohnung zu gewährleisten.
    Wenn der Eigentümer kein Geld hat(sowas gibt es auch!) dann kann er nichts renovieren und es bleibt Ihnen nur der Auszug.
    Mit der möglichen Konsequenz einer höheren Miete sopwie auch einer besseren Ausstattung.

    Ich kann Ihnen aufgrund einer ganzen Menge von fehlenden Informationen nicht weiterhelfen. Da Ihre Angelegenheit nun sowieso schon gerichtsnotorisch ist, hätte, selbst wenn Sie die Informationen noch nachreichen würden, weitere Hilfstellungen hiererseits keinen Zweck mehr.

    Dabei fiel auf, dass ich die "falsche" Mülltonne benutzte.
    Die Mülltonnen waren nicht beschriftet und in den ersten Wochen nach meinem Einzug habe ich beobachtet wer welche Tonne benutzt und demnach die genommen die keiner benutzt hat.

    Hier wird man Ihnen vorwerfen können nach dem Glauben gehandelt zu haben und nicht nach dem Wissen.
    Aber, wäre mir vielleicht auch passiert.
    Der Vermieter muß die Tonnen nicht kennzeichnen, sowas macht man selbst.

    Zitat

    Meine Frage nun: Muss ich die Kosten für "ihre" Tonne tragen oder habe ich eine Möglichkeit mein Geld zu bekommen?

    Das kommt auf die Beweislage an und die ist ziemlich mager. Ich sehe da für Sie schwarz, denn zumindest haben Sie teilweise Mitschuld an dem Malheur.

    Der neue Käufer übernimmt den gesamten Mietvertrag mit allen Konsequenzen, also auch den Passus das er zwecks Eigenbedarf nicht kündigen darf.
    Das ist dann das Geschäftsrisiko des Käufers oder wenn er fahrlässiger Weise Ihren Mietvertrag nicht einsieht.

    Es steht Ihnen zu für die Nebenkostenzahlungen Einsicht in die Belege zu verlangen.
    Wenn Ihnen das verweigert wird, lassen Sie diesen Posten außen vor. Aber so, dass Sie jederzeit sofort eine Nachzahlung leisten können.

    Wenn dem so ist, das das Nachbargebäude ebenfalls über Ihren Zähler lief, so ist das Stromdiebstahl. Eine nachträgliche Ermittlung des tatsächlichen Verbrauches läßt sich nicht durchführen. Ich würde in diesem Fall einen Anwalt konsultieren und andere straf- oder zivilrechtliche Maßnahmen prüfen lassen.

    Wenn sich Vermieter so "kooperativ" verhalten, sollte man schon die Artillerie in Stellung bringen lassen.

    Für Reparaturen ist verantwortlich der Vermieter.
    Da Sie allerings bei Gefahr im Verzuge handelten und der Vermieter nicht erreichbar war, können Sie trotzdem den Notdienst bestellen.

    BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.


    Damit ist alles klar. Führen Sie über die Maßnahme akribisch Buch. Man klann njie wissen.


    ... und bin schockiert wie hier manchmal mit unseren Mitmenschen umgesprungen wird! Die Frage ist doch klar ersichtlich NICHT, ob Mama2504 einen "Schwarzhandel" ohne Gewerbeschein betreiben darf - sondern OB es ihr gestattet wird, in einem gemieteten ehem. Bauernhof einen Laden zu eröffnen, oder ob der Vermieter hierzu Einwände haben darf / muss / kann ...

    Die Frage lautete: Darf ich das so einfach oder was muss ich beachten?
    Nun wo ist Ihre qualifizierte Antwort? Muß ich wohl überlesen haben oder?

    Solche Leute wie Sie, welche immer glauben irgendwelche Menschenrechte vertreten zu müssen, gibt es schon zu Hauf.
    Bei einer solch simplen Frage kommt in mir der Verdacht auf, das man aus Bequemlichkeit und Faulheit hier mal schnell ein paar Zeilen tippt und ein paar Dumme werden sich schon um mich kümmern.
    Wenn Sie hier neu sind sollten Sie sich da mal mit vorschnellen Beurteilungen zurückhalten.
    Das ist ein Forum wo lediglich Meinungen zum tragen kommen. Andere müssen Sie schon gelten lassen

    Hallo, Lieber

    Ob Sie in dem gemieteten Objekt einen Laden eröffnen dürfen.
    Ja, was glauben Sie denn, wer Ihnen das beantworten könnte. Wenn Sie mit Ihrem kindlichen Verstand nicht selbst draufkommen, sage ich Ihnen die Pleite heute schon im Voraus.

    Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie beim zuständigen Gewerbeamt.
    Wenn Sie mal eine Frage zum Mietrecht haben, schreiben Sie gern wieder.

    Nochmal: Ersetzt werden muß nur der Zeitwert. Basta (Zitat eines Kanzlers)!

    Diesen Wert darf der Geschädigte vom Schädiger (Vertragspartner, nicht dessen Versicherung) einfordern. Die Höhe zu ermitteln ist für einen Laien schwer. Hilfreich ist dabei die Wertbeurteilung einer Versicherung.
    Aber eben nur hilfreich, nicht absolut (da die in Anspruch genommene Versicherung auch ein gewisses Interesse hat).
    Korrekt wäre die Feststellung des Zeitwertes durch einen unabhängigen Sachverständigen.
    Ein solcher ist aber hier im Forum nicht verfügbar.

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