Beiträge von Kolinum

    Nur ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Anders geht das nicht. Selbst wenn sich einer wegstiehlt bleibt er für alle Verbindlichkeiten haftbar.


    Am 26.09. musste ich fristgerecht kündigen zum 01.12..

    Sie meinen: 31.12. oder?

    Zitat

    Darauf hatte ich mündlich vereinbart, das ich weiter Kautionen nicht zahlen brauch.
    Nun hat der Vermieter meinen Zugang zum Sicherungskasten und Kellerraum verschraubt un verschlossen, mir ein Hausverbot zu dem Raum wo mein Stromzähler steht ausgesprochen und ein Pfandrecht ausgesprochen.
    Soll nun heissen ich komme weder an meinen Stromkasten, noch in meinen Keller und auch nicht auf dem Unterstellplatz auf seinem Grundstück wo ein Moped von mir steht.

    Und der Vermieter begründet das mit: ??????????
    Da fehlt doch noch was!

    Zitat

    Nun frage ich, darf er das? Ich habe die Miete samt Nebenkosten gezahlt, habe also keinerlei Mietschulden.

    Nein, darf er nicht.

    Gepfändet werden können all die Sachen, die der Mieter zu einem nicht nur vorübergehenden Zweck in die Räume gebracht hat und die dem Mieter auch gehören. Darüber hinaus müssen die Sachen auch pfändbar sein.

    Ein Stromzähler kann nicht gepfändet werden, geschweige denn aus Hausverbot erteilt werden.

    Wenn Ihnen der Kellerzutritt verwehrt wird, können Sie auch die Miete mindern.

    Alle die von mir getroffenen Aussagen unterliegen meinen Vorbehalt, da die Umstände hier nicht vollständig genannt wurden.

    Jede Wohnung sollte reihum dran sein. Die Frage ist mir nicht verständlich. Jeder Wohnungsinhaber ist aller 4 Wochgen dran.
    Der Einwand der Mieterin ist zuzustimmen. Ansonsten würden Sie sich einmal um das Putzen drücken wollen.

    Aber Sie haben ja kein Problem damit.


    Badewanne wird mit ca 20 % angegeben und die Toilette mit 80% sind also 100%. Ich werde erstmal abwarten was der Vermieter mit seiner Versicherung abklärt und ihm dann mitteilen das ich ne Mietminderung oder einstellung für den Zeitraum möchte.

    Nachhilfe in Sachen Mathematik der Grundschule:

    Prozentzahlen kann man nicht addieren. Schnell können da 300% oder mehr zusammenkommen. Das verbietet allein schon die Logik.

    Das hat nur sehr entfernt mit Mietrecht zu tun. Wenn die Heizung kaputt ist(ungewöhnlich, das Sie die Heizung nicht abstellen können)dann wird Ihnen hier niemand die Heizung reparieren.
    Ebenso wenig wird unserer Kavallerie bei Ihrer säumigen Hausverwaltung ein marschieren.

    Denken Sie, dass ich mich mal die örtliche Energieberatung wenden sollte? Oder mit wem kann ich darüber sprechen? Schließlich kennt sich keiner aus meinem Bekanntenkreis auch nur annähernd mit dem Thema aus.

    Ich wiederhole wortwörtlich meinen ersten Beitrag zu Ihrer Anfrage:

    Kontaktieren Sie die örtliche Energieberatung.
    Nur dort bekommen Sie eine wirklich gute Beratung durch fachlich geschultes Personal. Eine wichtige Voraussetzung ist eine Besichtigung Ihrer Wohnung.
    Hier im Forum, aus der Ferne, ist kann das in seriöser Weise nicht geschehen.

    So schlecht kann doch mein Vorschlag garnicht sein, das Sie sich dem verweigern.
    Naiv und blauäugig fragen Sie nun wieder an.

    Schreiben Sie nicht so viel, sondern tun etwas.


    OB Du tatsächlich betrogen und belogen hast, müsste man mal im strafrechtlichen Sinne überprüfen...:mad: Die VM wird es sicher(?) beweisen können...

    Die angeblich fehlende Kautionszahlung, welche uns der Fragesteller verschwiegen hat, dürfte mal schon ein Anhaltspunkt sein-

    Wenn Sie die E-Heizung ausschließen und ebenso Stromklau, dann gibt es für diesen enormen Stromverbrauch nur eine Erklärung:
    Sie haben mit der Energieverbrauch einfach und sorglos in den Tag hineingelebt.
    Die Rechnung kommt unweigerlich. Mit etwas Sorgfalt hätten Sie über das gesamte Jahr Ihren Verbrauch prüfen können. Ihnen war der Preis pro Kwh bekannt und mit dem 1 x 1 des Grundschulwissens hätten Sie immer die die Kosten im Auge gehabt.
    Für das "Augen zu und durch" müssen Sie nun richtigerweise gerade stehen und es muß auch noch weh tun. Es bleibt zu hoffen, das das ein einmaliger Ausrutscher war.

    Aus: http://deutschesmietrecht.de/mietrecht/187-…rnt-werden.html

    Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

    Sie haben demzufolge schon mehr getan, als Sie hätten eigentlich tun müssen.

    Die die Forderung des Vermieters ist absurd; aber man kanns ja mal probieren.

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