Beiträge von Kolinum

    Aus:Internetratgeber-recht.de

    Welcher Ausgangsbetrag für die Mietminderung anzusetzen ist, richtet sich danach, welche Mietzinsstruktur vereinbart ist.

    1............

    2. Ist eine Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen für kalte und warme Betriebskosten vereinbart, so ist der Betrag der sich aus Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlung für die kalten Betriebskosten ergibt, der maßgebende Betrag.
    Achtung:
    1. In der Rechtsprechung besteht keine Einigkeit über das oben Gesagte. Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn man nur die Nettokaltmiete für die Minderung heranzieht.
    2. Jedenfalls, wenn die Mängel auch Nebenkostenpositionen betreffen (z.B. Aufzug, Heizung), ist der Minderung der gesamte Mietzins zugrunde zu legen.

    hallo,
    ..... vll. kann mich ja jemand beraten.

    Hier bekommen Sie keine Beratung, das muß den entsprechenden Institutionen vorbehalten bleiben (Anwälte, Verbraucherorganisationen etc.).

    Zitat

    bei der übergabe hatte ich eine nebenkostenabrechnung erhalten, die aber einen rechenfehler enthielt, also wurde mir zugesagt, dass ich eine aktualisierte erhalte. bis heute habe ich noch keine erhalten!

    Das würde sich dann um die Abrechnung für 2011 handeln. Für diese ist noch Zeit bis zum 31.12.2012.
    Diese Abrechnung besitzen Sie aber noch und könnten ein Jahr langnach Zugang Widerspruch einlegen. Haben Sie bereits getan; aber auch nachweisbar?

    Zitat

    1. die abrechnung enthielt "trinkgelder". Ist es rechtens, trinkgelder die mein vermieter der putzfrau, heizungsmonteur usw gibt, auf die parteien umzulegen?


    Die Betriebskostenverordnung sieht zwingend keine Trinkgelder vor. Das ist unzulässig.
    Lassen Sie sich die Belege für die Putzfrau und die anderen berechneten Nebenkosten vorlegen. Möglicherweise existieren auch keine; dann müssen Sie auch nicht zahlen. Hier scheint einiges wenn nicht sogar alles im Argen zu liegen.

    Zitat

    2. ......ist es rechtens, besucher die am we kommen als halbe person zu berechnen?

    Zeitweiser Besuch kann nicht den Betriebskosten angerechnet werden. ACHTUNG: Jedes Wochenende ist schon nicht mehr "Zeitweise"

    Zitat

    3. lt. ausschreibung stand mir ein keller zu.
    habe ich irgendwelche ansprüche, wegen dieser thematik?????????

    Nur was im Vertrag steht, gilt.

    Zitat

    bitte dringend um beistand. ich will nämlich eine mahnung wegen der abrechnung schicken.

    Rate zum Anwalt. Hier läuft einiges schief. Das geht von der Besucheranrechnung bis hin zu den einzelnen Positionen der Betriebskostenabrechnung.
    Auch die Heizkosten müssen zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Wenn Sie in diesen Dingen nicht ganz sattelfest sind sollten sie am besten einen Anwalt konsultieren. Dieser kann auch Ihren Widersprüchen viel mehr Nachdruck verleihen. Die Kosten bleiben hier, sofern Sie im Recht sind (was ich annehme), beim Vermieter hängen.

    Rechtlich gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Sie erstatten Anzeige bei der Polizei oder
    2. Sie mindern die Miete. Hinweise hierzu im Internet zuhauf.

    Ansonsten bleibt Ihnen nur das Faustrecht oder eine Wohnsitzveränderung in die Taiga oder Wüste


    Gibt es da möglichkeiten die Kündigung rückgangig zu machen und wenn das nicht geht auf seine 3 Monatige Kündigungsfrist zu bestehen bis ich was neues habe. Hätte ja noch 3 ganze Monate Künduigungsfrist vor mir.

    Es gibt keine Möglichkeit Ihre ausgesprochene Kündigung zurückzuziehen. Das geht nur im Einverständnis mit dem Vermieter.

    Das Sie den neuen Mietvertrag noch nicht unterschrieben haben, ist schon mal was.

    BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Das heißt: Sie müssten sich die Erneuerung des Fußbodens im Mietvertrag vorbehalten lassen.
    Dann könnten Sie notfalls nach BGB § 536, Absatz 2.1 verfahren.

    Da der Allgemeinstrom sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt und das noch über einen gemeinssamen Zähler läuft sind die einzelnen Verbräuche nicht eindeutig zu bestimmen.
    Deswegen ist eine "Rausrechnung" der Treppenhausbeleuchtung im Detail für mich nicht nachvollziehbar und sehr fraglich.

    Eine Verquickung der Reinigungskosten mit der Hausmeistertätigkeit (sofern diese durch eine andere Institution wahrgenommen wird) könnte ein formeller Fehler in der Abrechnung sein. Die Kosten lassen sich leicht anhand der Belege nach prüfen und korrigieren. Ich würde Widerspruch einlegen.

    Maßgebend ist was im Mietvertrag steht und dort steht das Sie 25 € für den Stellplatz zu zahlen haben.

    Auf diesen Stellplatz sollte mal ein Carport errichtet werden und sie hätten die gleiche Miete weitergezahlt.
    Wenn Ihnen die Stellpaltzmiete für die Jahre 2008 bis 2010 nicht berechnet wurde, sollten Sie sich freuen.
    Oder hatten Sie während der ganzen Zeit keinen Stellplatz?

    Die Aussage im Mietvertrag Carportmiete 25EUR erst ab Fertigstellung hat lediglich informativen Charakter.

    Desweiteren sind die Miethöhen andere Mieter im Haus für Sie tabu.

    Zum Allgemeinstrom gehört nicht nur die Treppenhausbeleuchtung. Hier könnte sich schon eine Zahlpflicht ergeben.

    Die Hausmeisterkosten und die Treppenhausreinigung werden in der Regel getrennt ausgewiesen.
    Wenn Sie in einen Nebenteil mit eigenen Eingang wohnen und dort nicht gereinigt wird, dürfen Ihnen auch keine diesbezüglichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
    Diesbezüglich hat der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall (Fahrstuhlnutzung)hingewiesen. Analog wurde das auch mit den Reinigungskosten zutreffen.

    Wenn es nicht im Guten geht, können Sie den Anteil Ihrer ehemaligen Mitbewohnerin zivilrechtlich einklagen. Gegenüber dem Vermieter haften Sie gesamtgesellschaftlich. Da geht kein anderer Weg.

    Das sind halt die Nachteile einer WG.

    also braucht man zu aufstellen einer regentonne eine erlaubnis vom vermieter ? muss ich dann auch um erlaubnis fragen wenn ich einen sonnenschirm aufstelle ??

    Ihre Ironie habe ich verstanden. Steht leider auf sehr tönernen Füßen.
    Sie verwechseln die kurzfristige Auftellung eines Sonnenschirmes mit einer dauerhaften Aufstellung der Tonne.:o

    Der Sinn eines Mietaufhebungsvertrages besteht darin, dass beide Seiten sich schriftlich auf die Beendigung des Mietvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt einigen.
    Fristen sind hierbei nicht vorgeschrieben. Ihr Einverständnis hierzu liegt in Ihrer freien Entscheidung.


    Die Mieterin hat mich kontaktiert, weil sie so schnell wie möglich ausziehen will und einen Nachmieter sucht.
    Naja, wahrscheinlich überleg ich mir das lieber nochmal..:(

    Dachte ich mir schon, das da was faul ist. Sie sollten versuchen, die Adresse des Vermieters im Haus bei anderen Mietern zu erfahren und denken Sie an den Energiepass.
    So ist es richtig, fragen Sie vorher !

    Was herrscht in diesem Forum nur für ein Ton? Ist es wirklich nötig, einen Azubi, der vermutlich zum ersten Mal in eine eigene Wohnung gezogen ist, gleich so zu beleidigen? Oder haben Sie immer alles von Anfang an richtig gemacht und haben nie Lehrgeld bezahlt?

    Wenn Ihnen der Ton nicht passt, dann verschwinden Sie wieder hier.
    Solche selbsternannten militanten Menschrechtsschützer tauchen hier immer mal auf und fühlen sich bewogen, Wahrheiten weg-, klein- und gutzureden.

    Seltsamerweise hat sich der Azubi noch nicht beleidigt gefühlt.

    Sie zahlen eine Bruttomiete von 445 €, welche aus 2 Komponenten besteht:

    1. Kaltmiete 360 €
    2. Betriebskosten, einschließlich Heizung ohne Warmwasser 85 €

    Macht zusammen 445 € !

    Für das Warmwasser wird Ihnen je nach Verbrauch am Jahresende die Rechnung zugestellt. Das gilt nur für das Warmwasser; alle anderen Positionen sind mit der Pauschale abgegolten.

    Allerdings müssen die Heizkosten insgesamt nach Verbrauch abgerechnet werden(Ausnahme: Einliegerwohnungen).
    Durch die neue Heizkostenverordnung ist eine sogenannte "Warmmiete" nicht mehr zulässig.

    Ja, darf er, es ist sein Eigentum. Wenn Ihnen im Mietvertrag eine Benutzung der Regentonne zugesichert war, dann darf er das nicht.
    Wenn Sie den Garten oder Hof benutzen dürfen, heißt das noch lange nicht, das Sie die dort gelagerten fremden Gegenstände nutzen dürfen. Ist schon weit hergeholt.

    Ich würde den Vorschlag Ihres Vermieters ignorieren. Da würden Sie voll über den Tisch gezogen werden.

    -Sie bezahlen den Belag und er eignet sich den an.:eek:
    -Die Quittung möchte er haben, damit er den Betrag noch von der Steuer absetzen kann-:eek:
    -Und nicht zuletzt möchte er Ihnen noch die Miete erhöhen wegen einer Wohnwertverbesserung.:eek:

    Wenn Sie das tun, komme ich mal vorbei und verprügele Sie. Sie wären es dann wert.

    Kaufen Sie selbst einen preisgünstigen Belag und überdecken sie damit den alten. Diesen können Sie dann getrost beim Auszug wieder mitnehmen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!