Beiträge von Kolinum


    Ein großes Problem ist, dass mein Sohn sich geirrt hat und nichts von diesem Balkon im Vertrag steht.
    Es wurde beim Vorstellungsgespräch mit dem Bewerber klar gesagt (und hier gibt es Zeugen), dass der Zugang zum Balkon jederzeit möglich sein muss. Ich schätze allerdings, dass das keinen Wert hat.


    Richtig erkannt!

    Zitat

    Der Untermieter wurde divere Male auf den Dreck hingewiesen, akzeptierte das und gelobte Besserung. Daraus wurde aber nichts.


    Solche Gelobungen kenn ich zur Genüge.

    Zitat

    Kurzum, was kann man tun, wenn er nicht freiwilig auszieht?

    Mit gesetzlicher Frist kündigen.

    Alle Kosten der Heizung, welche in einem Abrechnungsjahr(1Jahr) anfallen, ist die Bruttosumme, welche als Grundlage der Berechnung dient. 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten ist die Regel.

    1. Von dieser Bruttosumme werden 70 % als Grundlage für die Verbrauchskosten des gesamten Objektes genommen.
    Jede Wohnung muß den von ihr zu vertretenden Anteil übernehmen.

    2. 30% der Bruttosumme werden als Grundkosten nach Wohnungsgröße berechnet. Die Aufschlüsselung errechnet sich nach dem gleichen Prinzip wie die Verbrauchskosten.
    Jedoch tritt bei der Berechnung der Grundkosten zusätzlich die Mietdauer hinzu. Heißt: Der Grundkostenanteil ist entsprechend der Mietdauer nur anteilig vom Abrechnungsjahr zu zahlen

    Maßgebend für die Berechnung der Heizkosten sind:

    1. Die Mietzeit und nicht die tatsächliche Nutzung der Wohnung.
    2. Die abgelesenen Werte der Heizkostenverteiler für den tatsächlichen Verbrauch und
    3. die Wohnungsgröße für die Berechnung der Grundkosten.

    87,20 qm : 365 Tage X 304 Tage (ist die Wohnzeit - 01.01.2011 - 31.10.2011) = 72,63 qm

    Also, wie mit der Dauer der Wohnzeit(?) sich die Größe Ihrer Wohnung verändert, bleibt mir unergründbar.
    Mathematik Grundschule: Bei Birnen und Äpfel verweigern sich sämtliche Grundrechenarten.:o

    Es steht Ihnen frei, eine mögliche Mietminderung durchzuführen.
    Das rostige Wasser werden Sie damit nicht loswerden. Dazu müsste das gesamte Rohrsystem ausgetauscht werden.
    Über die Höhe der Minderung orientieren Sie sich an Beispielen im Internet. Hier zu finden Sie haufenweise gerichtliche Einzelentscheidungen.


    zum 1.11. habe ich den mietvertrag für meine neue wohnung unterschrieben. bei der wohnungsübergabe ein paar tage vorher ist mir aufgefallen, dass die türen vom wohnzimmer und der küche nicht eingehängt sind.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Sie haben sich dieses Recht im Übernahmeprotokoll festhalten lassen. Allerdings ist auch hier der genaue Wortlaut maßgebend.

    Weisen Sie den Vermieter darauf hin, notfalls nehmen Sie Rechtshilfe in Anspruch.

    Am 04.11.2012 zum entweder 31.12.2012 oder 31.01.2013

    Die Frist steht auf dem Kündigungsschreiben. Ein oder gibt es nicht.

    Zitat

    muss eine schriftliche Kündigung per Post erfolgen? Oder geht das, dass er mir die einfach in die Hand drückt?

    Post muß nicht, per Hand genügt.


    .......... eine Art Gewohnheitsrecht? Unabhängig davon ist die Chemie natürlich jetzt zerstört. Schade.

    Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht. Ausnahmen gibt es nur in sehr schwerwiegenden Fällen.
    Die Kulanz des anderen Vertragspartners sollte man nicht strapazieren oder gar vollendete Tatsachen schaffen.
    Eine anwaltliche Beratung wäre vielleicht ein wenig hilfreich, aber nur ein klein wenig.

    Der Vermieter hat wohl Bedenken, hinsichtlich der Mietzahlung.
    Eine Teilzeitbeschäftigung der Mieterin kann seine Meinung nur noch verstärken. Der Zuzug einer weiteren Person verursacht auch ein Mehr an Kosten (Nebenkosten). Im Ernstfall bleibt der Vermieter auf allen Kosten sitzen, während Sie fein raus sind, da zu Ihnen keine ertragliche Beziehung besteht. Wenn Sie Ihre Lebensgefährtin auch diesbezüglich unterstützen ist das eine reine Privatsache zwischen euch beiden.

    Ich würde mich in diesemm Fall genauso verhalten wie der Vermieter.

    Ich kann Beluga66 nur zustimmen. Ein Widerspruch wird wahrscheinlich zu nicht absehbaren Entscheidungen irgendeines Gerichtes führen.

    Als da wären, die Mieterhöhung an sich und folgend der Widerspruch des Vermieters wegen der Mietkürzung.
    Am miserablen Zustand des Hauses würde sich nichts ändern.
    Die von Ihnen geschilderten Mängel("Keller überschwemmt, schimmelig, Treppenhauswände bröckeln und sind nass, Aussenfassade abgebröckelt") halte ich für, zumindest teilweise, nicht geeignet für eine entsprechende Minderung.

    Prinzipiell gilt der alte Mietvertrag weiter.
    Sollte es sich hierbei lediglich um eine formale Änderung handeln, können Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben.
    Formale Änderungen wären: Name und Anschrift des neuen Vermieters, ebenso Bankkonto. Inhaltliche Änderungen gehen meist zu Lasten des Mieters.
    Prüfen Sie also Buchstabe für Buchstabe den Inhalt auf Übereinstimmung.

    Dieses Mieterhöhungsverlangen strotzt förmlich von Unkenntnis der Rechtsvorschriften.
    Ich würde hierzu keinesfalls zu den angegebenen Termin reagieren.
    Sie haben 2 Monate Zeit um die Zustimmung zu erteilen.
    Das würde ich voll nutzen. Erst dann kann er klagen, wird damit aber hinfallen, weil auch alle an deren Kriterien mit dem Schreiben nicht erfüllt wurden und damit das Erhöhungsverlangen schon dem Grunde nach nichtig ist.

    Mietrecht-Infos mit Schriftsatzmustern, Checklisten, Rechtsberatung

    Schauen Sie unter Rubrik "Mieterhöhung" und folgende Links.
    Da steht alles ausführlich, was bei einem Mieterhöhungsverlangen erforderlich ist.

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