Beiträge von Kolinum

    Die Frage nach der Mietkürzung stellt sich vorerst garnicht. Ein Laminatboden hebt sich nicht nach Lust und Laune.
    Dafür ist in erster Linie neben Verabeitungsfehlern auch Feuchtigkeit im Spiel.
    Da muß erst mal die Schuldfähigkeit bzw. die Verursachung festgestellt werden.

    1. Wer hat das Laminat verlegt und ist das auch fachmännisch geschehen?

    2. Wurden bei der Pflege Fehler begangen. Die Nähe zur Balkontür läßt da Vermutungen zu.

    Prüfen Sie also vorab genau, ob alles richtig gemacht wurde.
    Ansonsten kann man leicht ein Eigentor schießen.

    Bei der Betrachtung der Bilder fällt mir die extreme Beschlagung der Scheiben auf. Bei doppelt verglasten Fenstern dürfte das nicht bzw. nur ganz wenig passieren.
    Bei einglasigen Fenstern würde mich das nicht wundern. Einfach ein Stück Schulphysik.

    Vorschlag: Lassen Sie einen Energieberater kommen. Gibts in den Gemeinden für ein geringes Salär. Diese sind sehr kompetent, haben die entsprechenden Meßgeräte und auch eine Menge Hinweise zur Lösung parat. Und wenn Sie den Vermieter noch zum Beisein bewegen könnten, steht einer konkreten Abhilfe eigentlich nichts im Wege und Sie hätten fachliche Argumente.

    Ihr Vertragspartner ist der Vermieter und nicht die Eigentümerversammlung.
    Warten Sie erstmal ab, welche Forderung Ihr Vermieter diesbezüglich stellen wird.
    Haber gerader Kaffee getrunken und keinen Bock auf die Leserei im Satz desselbigen.


    "Sehr geehrte......
    Hiermit kündige ich Ihnen das Mietverhältnis der Wohnung...Strasse...Ort fristgerecht zum 1.4.2013. Sollte ich bis zum 14.1.2013 nichts gegenteiliges von Ihnen hören, sehe ich der Kündigung entgegen."

    BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
    (1).....
    (2).....
    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    Da die Gründe hier nicht genannt sind, ist diese Kündigung nichtig.


    Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01-31.12.2011 und das sind 12 Monate. Wir haben auch alles bezahlt (immer pünktlich), aber in der Vorauszahlung steht, dass wir nur 11x bezahlt hätten. Kann ich dies schriftlich anzweifeln oder nicht?

    Ich habe in den Unterlagen nachgeschaut und muß Ihnen Recht geben. Es waren 12 Überweisungen.
    Ich werde gleich im neuen Jahr beim Vermieter vorstellig werden und den Grund hierfür erfragen.
    Ihnen kann das ja niemand zumuten!

    Schimmelpilze sind eine systematisch heterogene Gruppe von filamentösen Pilzen, die in der Mehrzahl zu den taxonomischen Gruppen der Ascomyceten (Schlauchpilze) und Zygomyceten (Jochpilze) gehören.
    Und jetzt Ihre Erkenntnis:
    Schimmel entsteht nur in Verbindung mit Feuchtigkeit.
    Die Pilze können überall zum Vorschein kommen.

    Ich hoffe, ich bin allen gerecht geworden.:)

    Sie können sich

    1. beim Vermieter beschweren,

    2. Die Polizei rufen

    3. oder auch auf Unterlassung klagen und als wirksamstes Mittel

    4. eine andere Bleibe suchen.

    Da hierbei sogenannter Kinderlärm auch noch eine erhebliche Rolle spielt, kann ich nur Punkt 4 empfehlen.


    Der Vermieter sagte nun, dass die Übernahme aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.

    Wieder ein Unsinn. Es gibt keine rechtliche Bestimmung, nachdem dies nicht geschehen darf.
    Im Einvernehmen mit dem neuen Mieter, dem Vermieter und Ihnen geht das natürlich. Allerdings gibt hierbei der Vermieter den Ausschlag.

    Zitat

    Kann er mich dennoch "zwingen", die Böden zu entfernen?


    Wenn er nicht einverstanden ist, kann er darauf bestehen.
    Fazit: Sie übergeben immer die Wohnung an den Vermieter zurück, niemals an den Nachmieter.

    Ist aus der Fremde nicht zu beurteilen. Sicher ist, der Strompreis steigt ab 2013. Macht 15 % nicht fett. Es spielen aber auch noch andere Faktoren eine Rolle, z.B. wäre da Ihre Mietzeit im letzten Jahr. Da gibt es Verwerfungen. Sie verbrauchen im Sommer weniger als im Winter.
    Also ich würde zahlen. Lieber in der Zeit etwas mehr, als bei der Endabrechnung einen schönen Batzen mehr.


    Sie hat nie eine Mahnung bekommen und in den Jahren 2008 und 2009 hat sie noch mit Ihrem Freund zusammen gewohnt und kann das gar nicht mehr nachvollziehen,da das Konto(war ein Gemeinschaftskonto)seit über 2 Jahren nicht mehr besteht.

    Ein Irrtum. Mietzahlung ist eine Bringpflicht und muß nicht gemahnt werden. Ob beim Mieter ein Konto besteht und zu welchen Bedingungen interessiert den Vermieter überhaupt nicht.

    Zitat

    Die fehlende Miete September 2012 die als fehlend aufgeführt ist,ist am 1.9.2012 ganz normal überwisen worden.


    Fragen Sie mal bei Ihrer zuständigen Bank, ob da alles richtig gelaufen ist.

    Zitat


    .....,aber die fristlose Kündigung hat der Ehemann der eigentlichen Vermieterin unterschrieben.


    Diese Kündigung wäre ungültig. Sie kann nur vom Vertragspartner, also hier die Ehefrau, ausgesprochen werden (ACHTUNG: aber nur wenn die Ehefrau den Vertrag allein unterschrieben hat)

    Zitat

    Nun steht in dem schreiben ein Widerspruch ist nicht zulässig,was kann sie nun machen?

    Unsinn: Widersprechen kann man immer, das Ende ist dabei ungewiß.

    Säubern der Silikonfugen hilft nichts.
    Sie sollten das Auskratzen und sich im Baumarkt eine schimmelresistentes Material kaufen und neu verfugen.
    Die Undichtheiten im Zimmer sollten Sie unbedingt wieder in Ordnung bringen. Das kostet nicht die Welt und den Nutzen haben ausschließlich Sie selbst.

    Der Vermieter muß Ihnen keine Rundum-Luxusversorgung an Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
    1. Ist es nicht einfach, am Weihnachtsfeiertag einen Handwerker zu bekommen und
    2. liegt hier auch kein erkennbarer Notfall vor und
    3. verderben auch keine Lebensmittel bei 15 Stunden Stromausfall und
    4. wird Ihre 5-jährige Tochter trotz 15-stündigen Heißwassermangels sich bestimmt noch bester Gesundheit erfreuen.

    Also mietrechtlich geht hier garnichts

    Sollte Ihnen meine Meinung nicht passen, dürfen Sie mich gern beschimpfen.

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