Klar, der Mieterverein arbeitet nicht umsonst...
Sie sollten bei diesem Fragesteller Großbuchstaben meiden; es könnte der besseren Lesbarkeit und Verständnis dienen.
Klar, der Mieterverein arbeitet nicht umsonst...
Sie sollten bei diesem Fragesteller Großbuchstaben meiden; es könnte der besseren Lesbarkeit und Verständnis dienen.
Also den Sohn geht das garnichts an. Ihr Vertragspartner ist der Vermieter, es sei den der Sohn des Vermieters wäre dazu bevollmächtigt. Ansonsten ignorieren Sie seine Forderung.
Das Thema ist so komplex und auch heikel, sodaß ohne anwaltliche Unterstützung keine Lösung gefunden werden kann. Die Rechtslage ist so kompliziert, das hier eine tiefergehende Antwort unseriös wäre.
Das kann nicht sein wir lüften jeden Tag (Stoßlüften) ca. 5-10 min das zweimal am Tag. Ansonsten ist die Heizung immer aufgedreht!!
Das Lüften ist zu wenig. 5 Minuten ist garnichts. Da reicht gerade mal bis zur Raummitte. 15 sollten es schon sein, damit auch die Luft welche sich hinter den Schränken und sonstwo befindet auch mal ausgetauscht wird. Räume, welche nur zeitweise genutzt werden, können bei nicht gerade Frosttemparaturen, stundenlang gelüftet werden. Das geht aber nur bei abgestellter Heizung.
Da wird man sich wohl noch in Zukunft etwas umstellen müssen.
Die Gebäudeversicherung von 200 € für 55 m² erscheint mir sehr hoch.
Ich zahle für 80 m² ca. 110 €.
Lassen Sie sich die Rechnung vorlegen und prüfen darin, ob nicht noch andere versteckte Kosten darin enthalten sind. Die Vermutung liegt nahe.
Auszug Betriebskostenverordnung:
13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie
sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den
Öltank und den Aufzug;
.... und wer sich einer Klärung entzieht, hat meist Dreck am Stecken.
Korrigieren Sie Ihre Vorgehensweise.
Aus: Süddeutsche.de
Sofortige Rückzahlung
Hat ein Mieter Anspruch auf Rückerstattung von Nebenkosten, muss der Vermieter den Betrag grundsätzlich sofort zurückzahlen. Umgekehrt gilt das aber auch, wenn der Mieter an den Vermieter eine Nachzahlung leisten muss.
"Eine Karenzzeit von ein bis zwei Wochen nach der Abrechnung sollte aber schon eingeräumt werden", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Gerät der Vermieter mit den Rückzahlen in Verzug, könne der Mieter erwägen, die Nebenkosten-Vorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Ropertz rät jedoch, das dem Vermieter schriftlich anzukündigen.
Ich sehe da keine Rechte, welche über das übliche Mass hinausgehen.
Also wenn jeder Mieter ein Rad abstellt, dürfte das geradeso reichen. Es gibt keine Gesetz über das Abstellen von Trikes in einem normalen Fahradkeller eines Wohnhauses. Sicher beansprucht es mehr Platz als ein normales Fahrrad. Bereits beim Kauf hätten Sie sich VORHER über eine Abstellmöglichkeit Gedanken machen müssen. Und was geschieht, wenn Ihr Nachbar sich ebenfalls mit einem Trike anfreundet?
leute mobbt euch woanders
wir kommen vom Thema ab!
Sie haben wohl recht. Seit einiger Zeit haben wir hier einen Spinner im Forum. Bisher hoffte ich noch auf Besserung; aber daraus wird wohl nix.
Es bleibt also nur einen Platz auf der Ignorierliste anzuweisen.
Ich kann nur aufrufen, Gleichgesinnten das ebenfalls zu tun. Somit ist dann das Gewäsch nicht mehr sichtbar.
Wenn schon, dann Din A 4.
FALSCH: Briefumschläge für einen Brief in der Größe A4 müssen um etwas größer sein und werden deshalb mit C4 bzeichnet.
War nur kleiner Hinweis. Nobody is perfect!
Urteile von untergeordneten Gerichten sollte man nur mit höchster Vorsicht geniesen. Andere Gerichte sind daran nicht gebunden.
Ob die Zahlen korrekt sind kann hier niemand beurteilen. Wie soll das auch gehen?
Was der Zähler ausweist ist auch verbraucht worden und muß bezahlt werden.
Abschlagzahlung hin, Abschlagzahlung her. Am Ende wird Bilanz gezogen und die Wahrheit kommt auf den Tisch.
Ziehen Sie aus und mieten Sie nie wieder eine Wohnung mit Elektroheizung.
Der Einbau von Elektroheizung ist für den Eigentümer natürlich die billigste Lösung; er brauch keine Heizungsanlage und Rohrsystem installieren.
Eine E-Heizung ist im nullkommanix installiert und billig.
Der Mieter muß dann dafür über seine enormen Verbrauchskosten die Investition bezahlen.
Siehe meinen ersten Beitrag
Dann reden Sie mit dem Vermieter
Es gibt ein Gerichtsurteil, welches beinhaltet,das ein Briefkasten zur Wohnung gehört und deswegen eine Mietminderung um 1% festlegte.
Dieses Gerichtsurteil sollten Sie hier nennen. Da wird oft auch falsch interpretiert.
Die EU-Norm ist für Neuanlagen Pflicht; bestehende Anlagen müssen aber nicht geändert werden.
Das haben Sie nun bereits Ihren Vermieter gemeldet und vergasen hier eine Antwort desselbigen uns kundzutun.
Wir hoffen, Sie werden das gleich nachholen.
Aha, deswegen die Löcher im Dach wegen dem Luftaustausch.
Also zum Wäschetrocknen ist das vorgesehen. Da wissen Sie nun hoffentlich was Sie und die anderen Mieter zu tun haben.
Wenn Sie den Strom ordnungsgemäß mit dem Zählerstand abgemeldet haben und den Vermieter als neuen Kunden angegeben haben, kann nichts passieren. Die Kündigung der Wohnung hat damit nichts zu tun. Das Anstellen der Heizung in der leeren Wohnung geht zu Lasten des Vermieters.
War natürlich saublöd, den Schlüssel schon zu übergeben. Damit kann der Vermieter die Wohnung instandsetzen und sich dabei am Wasserverbrauch schadlos halten.
Da Ihnen offensichtlich der marode Zustand des Daches bekannt ist, müssen Sie sich vorhalten lassen, was Sie zur Minderung des Schadens an Ihrem dort gelagerten Eigentum unternommen haben.
Desweiteren ist nicht klar, ob dieser Dachbodern mitgemietet wurde oder dieser aus reinen Kulanzgründen zur Benutzung gestattet wurde.
Aus diesen Gründen kann ich leider zu den nächsten 200% Gewinn nicht beitragen.
Das ist Stromdiebstahl. Sollte Ihr Vermieter nicht sofort reagieren drohen Sie ihm umgehend mit einert Anzeige bei der Polizei.
Mietrechtlich sehe ich keine Chance, das Rauchen in der Wohnung zu verbieten.
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