Der Makler hat daher auch den Mietvertrag unterschrieben!
Hoffentlich haben Sie auch die dazugehörige Vollmacht des Vermieters vom Makler.
Ein Schelm, wer Böses denkt.
Ich würde da mal einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Vielleicht ist wegen fehlender Unterschrift des Vermieters der Vertrag garnicht gültig. Makler müssten das eigentlich wissen. Schon seltsam, dass dem Makler das Grundwissen einer Wohnraumvermietung fehlt.
Wenn da mal ein Problemchen auftritt, kann sich der Wohnungseigentümer immer fein rausreden.