Pauschalmiete ist zwar erlaubt. Das gilt aber nicht für solche Fälle in denen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden muß.
Ja,ja, der Berny weiß, wie es geht.
Pauschalmiete ist zwar erlaubt. Das gilt aber nicht für solche Fälle in denen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden muß.
Ja,ja, der Berny weiß, wie es geht.
BGH: Az.: VIII ZR 168/12 bestätigt die Ungültigkeit eines generellen Haustierverbotes (auch Hunde und Katzen).
ABER: Sie sollten das dort Geschriebene schon vollständig lesen:
Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.
.... da zuerst wohl noch ein sogenannter Potenzial-Ausgleich bzw. eine Erdung durchgeführt werden muss.
Ist erforderlich.
Zitat
Nun 2-3 Tage später bekam ich eine Rechnung über 180 Euro die ich laut letztem E-Mail-Kontakt mit dem Vermieter wohl auch zahlen soll.
Versuchen Sie sich mit dem Vermieter wenigstens auf der Basis 50/50 zu einigen. Ich würde das so tun. Besser als hier ein Bimbamborium zu veranstalten. Rechtlich haben Sie garnichts an der Hand.
ZitatDarüber hinaus sehe ich diese bauliche Veränderung auch als Wertsteigerung für das gesamte Objekt an, wovon zukünftige Mieter auch in Zukunft profitieren.
Sehe ich auch so. Der Eigentümer hat aber das Sagen.
ZitatGenerell muss in der heutigen Zeit ja ohnehin Internet-Empfang möglich sein. In wie fern diese bauliche Veränderung nun nur für KD nötig ist, weiß ich nicht.
Den Zugang zum Internet haben Sie über die Telefondose bereits.
Überlegen Sie genau, was in 2,3,4 Jahren sein wird. Raus kämen Sie da nur auf dem Verhandlungswege.
Rechtlich gibt es keine Möglichkeit, alles andere ist Verhandlungssache. Drum prüfe vorher, wer sich bindet.
Der Vertrag ist gültig. Der Mietbeginn ist eingetragen, beide haben unterschrieben na und?
Wie gut, das es mit dem Datenschutz nicht weit her ist, sonst wüßten Sie garnicht, was ihr Nachbar zu zahlt.
Feine Sache oder wasch mich, aber mach mir meinen Pelz nicht naß.
Wärte nett, die Abrechnung mal hier reinzustellen. Die Unterschiedsbeträge sind nur minimal verschieden. Hinzu kommt noch, das Sie nur die Wintermonate des Jahres Mieter waren. Also ohne Vergleich ist das alles nichtssagend.
Vergessen Sie um Himmelswillen nicht den Datenschutz. Sie und Ihre betroffenen Nachbarn könnten großen irreparablen Schaden nehmen.
Ihre freiwillige Schlüsselübergabe an den Vermieter zurück ist für die Beendigung des Mietverhältnisses ohne Belang.
Sie sind also bis zu dessen Ende in der Verantwortung.
Anders wäre es, wenn Sie, ohne Ihr Verschulden, das Mietobjekt nicht mehr nutzen könnten
Gehen Sie mal in den Baumarkt und lassen sich über eine Beseitigungmöglickeit von Schimmel beraten, reinigen und pinseln Sie die Ecke ordentlich aus. Solche Wärmebrücken treten in der Regel nur an Zimmerecken auf. Da es sich hierbei nur um kleineren Befall handelt ist das schnell erledigt. Baumaßnahmen helfen da nicht viel.
Der Effekt tritt meist nach langen oder strengen Wintern auf. Wenn Sie die oben beschriebenen Maßnahmen ergreifen, kehrt wieder Ruhe ein.
Schauen Sie erst mal im Mietvertrag nach und warten Sie mit Fakten auf.
Nur zu Ihrer Information:
Verdunstungsröhrchen als Heizkostenverteiler sind nur noch bis Ende diesen Jahres zulässig. Diese müssen dann gegen elektronische ausgetauscht werden. Achten Sie darauf, das die Kosten hierfür nicht auf Sie in irgendwelcher Weise umgelegt werden.
Umlegbar wären aber die Mietkosten der Anzeigegeräte.
Sie haben den Vorteil, das Sie bereits zu Jahresbeginn den Ihren Wärmeverbrauch kontrollieren können und dementsprechend das Heizverhalten zeitnah ändern können. Der Effekt tritt dann besonders im 2. Jahr zutage, da Sie dann Vergleichserte zum Vorjahr haben.
Das war jetzt etwas Zunftsmusik.
Bei mir zum Vergleich:
Raumewärme- und Wasserwärmekosten(inkl. Strom, Schonsteinfeger,Wartung und Ablesedienst) = 12,12 €/m²
Na, Berny, wieder mal fast Übereinstimmung ![]()
Ging aber leider nicht, der hatte sich im Sicherungskasten eingeschlossen...
Verdammt nochmal, wieder daneben.
Du hast nur Anrecht darauf die Belege beim VM anzusehen,
VG Syker
Fotografieren Sie diese bei Bedarf einfach ab.
Ich kann da nichts endecken, was unrichtig wäre.
Bedenken Sie 2011 hatten Sie nur 1/4 Jahr zu heizen und 2012 2/4 Jahre Da kommt schon was zu. Darüberhinaus sollten Sie auch eine Erhöhung des Ölpreises mit einbeziehen.
Wenn Sie die einzelnen Positionen 1011 zu 2012 vergleichen kommen Sie der Ursache näher als es hier jemand kann.
Ich bin darüber so entsetzt, das ich mir gleich heute Abend den Sohn mal zur Brust nehme.![]()
Hier mauert die Versicherung, wie immer.
Ein Schaden von wenigen Zentimetern kann schon teuer werden. Eine "Ausbesserung" ist nur möglich indem man den gesamten Fußboden entfernen muß um das beschädigte Element auszutauschen und anschließend wieder neu verlegen.
Das kostet. Ersetzen brauchen Sie aber nur den Zeitwert. Sie sollten den Sachverhalt der Versicherung nochmals schildern.
Der Vermieter muß die Kaution pfändungssicher zu den üblichen Zinssätzen anlegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu.
Da der Belag bei der Wohnungsübernahme bereits vorhanden war gehört dieser dem Vermieter und ist für die Erneuerung komplett zuständig.
Machen Sie sich keine Sorgen; es wird sicher nicht so heiß gegessen. Man kann es auch Bluff nennen.
Leider kein Kommentar! Blind gemietet. was soll man da noch sagen!
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