Wenn ich aber jetzt diesen Fall richtig verstanden habe, ist ja die Frist von ca.5 Tagen zur Zurücksendung und Gegenzeichnung des Vertrages in meinem Fall (ich warte mehr als 2 Wochen) schon längst verstrichen, und mir würde "laut dem im Link geschilderten Fall" frei stehen, den Mietvertrag anzunehmen.
Sehe ich das richtig?
Nur teilweise. Wurde dem Vermieter den bereits eine Frist zur Rückgabe gesetzt?
Dieses Urteil mit der 5-Tage Frist ist ein Gerichtsurteil und keine gesetzlich verbindliche Norm.
Sie sollten schon selbst dem Vertragspartner eine angemessene Frist setzen