Beiträge von Kolinum


    wir haben einfach angst nach diesen 6 monaten auf der straße zu stehen weil wir nichts richtiges gefunden haben....

    Angst ist ein schlechter Ratgeber

    Die Begründung der Eigenbedarfskündigung scheint mir etwas mager. Sie können das von einen Fachanwalt prüfen lassen.

    Letztendlich müssen Sie irgendwann doch raus, ob sich der Aufwand für eine mittelfristige Mietverlängerung lohnt, können nur Sie beurteilen. Sechs Monate Kündigungsfrist ist schon eine ausreichende Zeit um etwas Neues zu finden.

    Zitat

    dann steht nur noch das wir die miete jetzt auf ihr konto überweisen sollen mehr nicht

    Wenn die Aufforderung von neuen Eigentümer kommt, würde ich das nicht tun. Der bisherige Vermieter muß Ihnen das schriftlich geben, das Sie die Miete an den neuen Vermieter überweisen sollen. Da könnte Ihnen jeder ein solches Schreiben zusenden.
    Gehen Sie da auf Nummer Sicher-

    Die 2-jährige Kündigungsverzicht endet am 14.Dezember 2014.
    Sie können also frühestens am 15. Dezember 2014 kündigen mit einer 3-Monatsfrist zum Ende des Monates, also zum 31.3.2014.

    Wann Sie das Kündigungsschreiben dem Vermieter übergeben ist völlig unerheblich, die Frist beginnt so oder so am 1.Januar 2014.
    Allein das ist maßgeblich.

    Ich muß mich teilweise korrigieren:

    Die 2-jährige Kündigungsverzicht endet am 15.Dezember 2013.
    Sie können also frühestens am 15. Dezember 2013 kündigen mit einer 3-Monatsfrist zum Ende des Monates, also zum 31.3.2014.

    Wann Sie das Kündigungsschreiben dem Vermieter übergeben ist völlig unerheblich, die Frist beginnt so oder so am 1.Januar 2014.
    Allein das ist maßgeblich.

    Berny:"Wann Sie das Kündigungsschreiben dem Vermieter übergeben ist völlig unerheblich,"
    - Das sehe ich nicht so.

    Und warum nicht? Wenn ich im Monat Dezember abwesend bin, warum sollte ich nicht die Kündigung bereits vorher übergeben können? Das ändert am frühestmöglichen Kündigungstermin garnichts.

    Berny: - Welche Frist?

    Ich glaube zu wissen, das es sich dabei um den Beginn der Kündigungsfrist handelt:D


    problem: A und B verstehen sich garnicht mehr gut mit C und D und sie weigern sich die Kaution auszuzahlen.

    Das ist doch, mietrechtlich gesehen, kompletter Unsinn!
    Der Vermieter hat doch die Kaution bekommen oder nicht oder wird diese Kaution innerhalb WG hin und hergeschoben?

    Zitat

    Können nun A und B die Kaution von dem Kautionskonto vom Vermieter einfordern, bzw. forder, dass das Konto aufgelöst wird, ihnen die Kaution ausgezahlt wird und C und D ein eigenes neues Kautionskonto eröffnen müssen?

    So ist das richtig. Wenn das Mietverhältniss beendet ist, muß die Kaution auch zurückgezahlt werden.

    Die 2-jährige Kündigungsverzicht endet am 14.Dezember 2014.
    Sie können also frühestens am 15. Dezember 2014 kündigen mit einer 3-Monatsfrist zum Ende des Monates, also zum 31.3.2014.

    Wann Sie das Kündigungsschreiben dem Vermieter übergeben ist völlig unerheblich, die Frist beginnt so oder so am 1.Januar 2014.
    Allein das ist maßgeblich.

    Muss ich die Rechnung bezahlen?

    Das kann hier mit Bestimmtheit nicht gesagt werden.
    Das bei Reparaturarbeiten an Wasserleitungen erfahrungsgemäß Verschmutzungen auftreten ist normal. Meist sind diese nur von sehr kurzer Dauer. Wenn die Verschmutzung zur Verstopfung der Leitung in der Küche führte, ist selbstverständlich der Verursacher für die Beseitigung verantwortlich. In solch einem Fall der Vermieter.
    Die Anwendung der Kleinreparaturklausel wäre hier nicht gegeben.

    BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Wenn Sie die Kündigung am 25.06 übergeben haben, geht das so in Ordnung. Lediglich der Ablauf des 3. Monates ist maßgeblich.

    Die Kündigung ist korrekt zum 30.09.
    Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und zwar zum Monatsende. Das Mietverhältnis muß nicht schon begonnen sein.
    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, den Vermieter mindestens 3 Monate Zeit zu lassen, um einen neuen Mieter zu finden.
    Das ist damit gewährleistet.

    Eine Mieterhöhung ist die eine Seite, welche Sie in Ordnung befinden. Die Betriebskostenpauschale eine andere Schiene und kann gemäß nachfolgenden § korrigiert werden. Es sind getrennte Dinge.

    BGB § 560 - Veränderungen von Betriebskosten

    (1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.

    Also habe ich doch möglichkeiten?

    Aber Vorsicht! Sie werden sich anrechnen lassen müssen, das Sie mit der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter dem Hausfriedensbruch Vorschub geleistet haben. Er kann dann sogar behaupten, das Sie im die Schlüssel eben zum Zweck der Wohnungsbesichtigung ausgeliehen haben.

    Das Ding steht nur auf einen halben Bein. Hände weg von dieser Konstruktion. Zumal es den Anschein hat, das das alles nur ein Racheakt wegen des nicht wunschgemäßen Aufehebungsvertrages hat.

    Sie als Mieter müssen sich das bieten lassen. Der Eigentümer braucht die Zustimmung zu Baumaßnahmen an seinen Eigentum nicht.

    Wenn Sie sich verletzt fühlen, sollten Sie sich eine neue Bleibe suchen. Nachträgliche Beschwerden sind fruchtlos und der Bauherr wird den Balkon wegen Ihres Nichtgefallens kaum wieder abreissen. Wenn Sie keine Menschen mögen, dann gibt es sicherlich noch andere Plätze, wo Ihre Privatatmosphäre ungetrübt sein wird.

    Aus Erfahrung darf ich sagen, das die eigenen Heizkosten grundsätzlich immer zu hoch und die der Nachbarn immer zu niedrig sind.
    So auch in Ihrem Fall.
    Die Heizkosten werden im wesentlichen vom Heizverhalten seiner Bewohner bestimmt. Dieses Verhalten ist mit Heizkostenverteilern meßbar.
    Sie können nur Ihr eigenes Verhalten bestimmen. Das man über unbeheizten Räumen immer vergleichsweise mehr heizem muß liegt in der Natur der Sache und mutet schon seltsam an, Andere dafür verantwortlich zu machen.

    Sie können Ihre eigene Heizkostenabrechnung des Spasses wegen gern auf der Basis 50/50 errechnen. Rechtlich ist das völlig ohne Bedeutung. Das Verhältnis 70/30 ist gesetztlich verankert.

    Meine Werte 2012: 86 m² , 2 Personen, Heizung und Wasser = 1175 €

    Der Unterschied zu Ihnen ist schon heftig, ist aber erst im Einzelvergleich der Positionen diskutierbar.

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