Kein Kommentar, wenn Leute allzusehr begriffstutzig sind.
Beiträge von Kolinum
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Da der Fortsetzung des Mietvertrages weder Du noch die Vermieterin widersprochen haben, gilt er weiter. Sprich Du mußt jetzt wieder fristgerecht kündigen.
Mein Gott!
Der Mietvertrag wurde durch eine ordentlich Kündigung nichtig.
Was danach besprochen wurde ist völlig Wurscht. -
Dann hätte speedone das auch in den Vertrag schreiben müssen.
BGB § 573c - Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Ist das so schwer zu verstehen. Gesetzliche Vorgaben müssen in den Mietverträgen nicht auch noch wiederholt werden.
Ein Nachteil für den Mieter würde nur dann vorliegen, wenn die Kündigungsfrist verlängert worden wäre. -
Wenn Sie nicht in der Lage sind, den genauen Wortlaut darüber hier einzustellen, tut mir jede weitere Aussage leid.
" Die Kaltmiete beträgt 450 Euro plus 250 Euro für Betriebskosten und Heizung".
Das genügt nicht und werde mich hüten, Ihnen noch mehr aus der Nase zu ziehen.
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Also wäre bei " so und so viel BK" anzunehmen das es sich um eine Pauschale handelt und demnach eine Erhöhung oder Nachzahlung auszuschließen ist (sage ich aber unter Vorbehalt der Nichtkenntnis der Vereinbarung im Mietvertrag).
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Wenn sie die Wohnung ordentlich gekündigt haben, gilt das.
Spätere mündliche Abreden müssten beweisbar sein. Genausogut könnte man wiederum ein Telefongespräch führen indem man die damalige mündliche Abrede für nichtig erklärt und auch beweisbar sein müsste.
Das würde rechtlich zu nichts führen.Beweisbar bleibt nur Ihre schriftliche Kündigung.
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Klar ist z.B., daß alle Mieter einzeln genannt werden müssen. Würden BGB §140 oder §133 hier zutreffen könnte man genauso argumentieren: "Ist ja klar, daß eigentlich alle Mieter der Wohnung gemeint war".
Sehe ich auch so: Es wurde alle genannt und wenn die Anschrift stimmt ist das zweifelsfrei.
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Das ist nicht korrekt.
Das Mietverhältnis kann bis zum 15. eines Monats zum Ende des Monats gekündigt werden.
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Stimme zu, neue Bleibe suchen.
Mieterzoff ist im Mietrecht nicht vorgesehen. -
Ergänzend zu Berny: Verwaltungskosten brauchen Sie schon mal garnicht zu zahlen.
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Natürlich kann der Mieter das Möbel kaufen, das er möchte.
Die negative Beinflussung durch die Vermieterin ist keine Frage des Mietrechtes. -
Dabei handelt es sich um Sozialversicherungsbeiträge für den Hausmeister. Näheres erfragen Sie bei Ihrem Vermieter.
Das ist wohl normalerweise das Erste was man bei Unklarheiten tut. -
BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.Ihre erste Ansicht ist richtig.
Da das zweite Schreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Fristsetzung und Anrede) ist dieses null und nichtig.
Daraus folgt, das das erste gesetzeskonforme Schreiben nach wie vor gültig ist. -
Ich wiederhole mich nochmal: Was sind denn nun Ihre Pflichten im Vertrag bezüglich der Endrenovierung?
Ich kann das nicht lesen und Sie verweigern hier die entsprechenden Festlegungen in Ihren Vertrag.
Für mich ist damit das Thema erledigt und habe keine Lust anderen alles aus der Nase ziehen zu wollen.

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Also wenn Sie da nur einfach ausziehen(wörtlich gemeint) bleiben Sie trotzdem mit allen Rechten und Pflichten im Mietvertrag.
Was Ihre Pflichten im Vertrag sind? Leider habe ich Ihren Vertrag nicht lesen können.Bevor Sie wieder solche unbeantwortbaren Fragen stellen, sollten Sie sich vorher mal darüber klar werden, wo Sie Ihr Problem loswerden. Vielleicht besser Sie nutzen das Orakel in Delphi (Griechenland).
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Gegenfrage: Haben Sie denn gegen die Abrechnungen 2009 und 2010 Einspruch erhoben?
Wenn nicht, ist die Messe gesungen.
Einwände müssen innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. -
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Warum auch selbst suchen? Andere machen doch das für Sie.
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....., darf ein Vermieter sowas dann vermieten?Ich denke an Tierfreunde schon!
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