Beiträge von Kolinum

    Wenn Sie mit dem Hausmeister nicht klarkommen ist Ihr Ansprechpartner der Vermieter. Es wäre besser gewesen, bei der ersten Unzuverlässigkeit des Hausmeisters bereits den Vermieter zu informieren.
    Warum der Hausmeister letztendlich nicht in Ihrer Wohnung war, kann ich, mangels Gegenrede, nicht beurteilen.

    Unter Punkt 14. der Betriebskostenverordnung steht: die Kosten für den Hauswart,

    -hierzu gehören die Vergütung,

    -die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümeroder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft;

    soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden

    Unter Punkt 17. hat der Hauswart garnichts zu suchen

    Der Hauswart hätte eine Reparatur bei Ihnen in der Wohnung garnicht durchführen dürfen.
    Wenn er es im Auftrag des Vermieters dennoch tut, muß er dazu extra auf Kosten des Vermieters arbeiten.

    Eine Abgrenzung zwischen Reparatur und Wartung ist nicht immer leicht abzugrenzen.

    Die Leistungen des Hauswartes müssen nicht aufgeschlüsselt werden!


    Im Februar 2011 war das Mietverhältnis beendet, der Abrechnungszeitraum endete im Oktober 2011. Die endgültige Nebenkostenabrechnung bekam ich jedoch trotz mehrfacher Nachfrage (ich ging davon aus neben meiner Kaution noch eine Rückzahlung zu bekommen) erst im März 2013, also meines Erachtens nach 5 Monate zu spät.

    Da die Abrechnung Ihnen bis zum 31.10.2012 zugehen müssen und erst im März 2013 kam, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen.

    Zitat

    Auf meine konkreten Anmerkungen zu den falschen Positionen in ihrer Abrechnung gingen die Vermieter nicht ein.

    Da glaubt der Vermieter nun, das Aussitzzen zu können.

    Zitat

    .... kann ich mich nun "nachträglich" auf die versäumte Frist berufen und die Zahlung meiner Kaution (300,-€) abzüglich der bereits gezahlten 100,-€ erzwingen? Oder habe ich durch mein Verhalten dieses Recht verwirkt und die Nebenkostenabrechnung ist rechtswirksam?

    Sie haben 1 Jahr nach Zugang der Betriebskostenabrechnung Zeit Widerspruch zu erheben.
    Übergeben Sie das ganze einen Anwalt, da diese Herrschaften mit Ihnen offensichtlich nichts zu tun haben wollen.
    Dieser kann dann schon mal mehr Druck erzeugen. Die meisten kuschen dann.

    Wenn das Schreiben an Ihre Ehemalige gerichtet ist und Sie sich verpflichtet hat alle Rechte und Pflichten zu übernehmen kann ich nicht nachvollziehen, womit Sie nun beteilitgt werden sollen. Einen Persilschein kann ich Ihnen dafür aber nicht ausstellen.


    Mein Vermieter hat nach absprache mit mir mein Bad komplett neu gemacht, vorher hat er von ca 20 Euro mehr gesprochen, jetzt verlangt er 110 € mehr, bei vorher 200 € KM sind das stattliche 55% !!! Gibt es da obergrenzen zu?

    Ja, die wäre nach BGB § 559 11 Prozent der Jahresmiete

    In Ihrem Fall: Kosten 12221,85, davon 11 %= 1344,40 auf die Jahresmiete = 12 monatlich 112,03 € Erhöhung.
    Rechnerisch wäre das richtig.

    Die Mieterh
    Siehe hier unter:Mieterhöhung wegen Modernisierung

    Das ist eine Spirale, welche durch die Drehung zwangsweise einen Seitenschlag ausführt und dadurch die Rohrinnenwandungen "ausfräst".:cool:
    Hierbei sollte der Auftraggeber tunlichst anwesend sein, damit die "Fach"kraft nicht nur nach dem Motto verfährt: "Einmal rein, einmal raus, fertig ist der kleine Klaus."...:o

    Naja, siehste, da läge doch eine Kostenteilung als ideal anzusehen.

    Ich denke auch, das eine Übernahme der Kosten zu 50/50 ein gangbarer Weg wäre.
    Die Rohrverengung und die Ablagerung sind schließlich gemeinsam am Verschluß schuld.
    Zumal durch die Fachfirma nicht nur das Fett sondern durch das Wirken der Rüttelmechanik? auch der Rost im wesentlichen entfernt wurde.

    Abgesehen von dem handschriftlich hinzugefügten Satz, weiß gestrichen zu übergeben.

    Dann tun Sie das!

    Dieser Passus(zeitlich verpflichtend) wurde durch ein BGH-Urteil für nichtig erklärt und ist damit gegenstandslos geworden.

    auf der Rechnung der reinigungsfirma steht "verstopfung aufgrund des alters der leitungen durch rost und fett Ablagerung keine haarverstopfung". somit ist es in meinen Augen aufgrund der mietsache und nicht durch ein Fehlverhalten meinerseits.

    Selbst, wenn keine Haarverstopfung vorliegt, ist immerhin die Verstopfung auf Fett- und sonstige Ablagerungen zurückzuführen, an welchen der Vermieter sicher nicht beteiligt war.

    Das Sie dann auch noch den teuren Notfalldienst in Anspruch nehmen, haben Sie zu verantworten.
    Selbst wenn der Vermieter Ihnen das anbot, hätten Sie das nicht annehmen müssen.

    Wenn eine Verstopfung sich bemerkbar macht, sollten Sie handeln. Es gibt genug chemische Miettel, welche genau, für wenig Geld, Ihre Fettverstopfung beseitigt hätte.

    Dumm gelaufen!

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