Wenn Sie mit dem Hausmeister nicht klarkommen ist Ihr Ansprechpartner der Vermieter. Es wäre besser gewesen, bei der ersten Unzuverlässigkeit des Hausmeisters bereits den Vermieter zu informieren.
Warum der Hausmeister letztendlich nicht in Ihrer Wohnung war, kann ich, mangels Gegenrede, nicht beurteilen.
Unter Punkt 14. der Betriebskostenverordnung steht: die Kosten für den Hauswart,
-hierzu gehören die Vergütung,
-die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümeroder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft;
soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden
Unter Punkt 17. hat der Hauswart garnichts zu suchen
Der Hauswart hätte eine Reparatur bei Ihnen in der Wohnung garnicht durchführen dürfen.
Wenn er es im Auftrag des Vermieters dennoch tut, muß er dazu extra auf Kosten des Vermieters arbeiten.
Eine Abgrenzung zwischen Reparatur und Wartung ist nicht immer leicht abzugrenzen.
Die Leistungen des Hauswartes müssen nicht aufgeschlüsselt werden!