Beiträge von Kolinum


    Im Abrechnungszeitraum lag ein Defekt an der Heizungsanlage vor. Dadurch resultiert mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Mehrverbrauch.

    Dieser Vermutung kann ich nichts abgewinnen. Ein Defekt an der Anlage kann zu keinen Mehrverbrauch in dem Ausmaß führen.
    Selbst wenn das möglich wäre, müssten Sie trotzdem die Kosten bezahlen.

    Den Ölverbrauch können Sie anhand der Kostenbelege auch nachprüfen. Eine solche genaue Prüfung erfordert auch entsprechende Unterlagen. Vermutungen begründen höchstens einen Anfangsverdacht.
    Denkbar wäre auch, das die Reparaturkosten der Anlage auf die Gesamtkosten des Betriebes unzulässigerweise aufgeschlagen wurden.
    Toyota: Nichts ist unmöglich!

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    Meine zweite Frage bezieht sich auf einen neuen Abrechnungsposten, der sich "Wartung KKA" nennt.

    Weiß auch nicht!

    1. Ob mit Nummer oder ohne Nummer. Es ist allein Ihre Angelegenheit mit wem Sie telefonisch kommunizieren wollen.

    2. Dann soll die Mutter mit seiner Ex-Gattin einen Abholtermin vereinbaren. Sie geht das einfach nichts an. Das hat nichts mit Nachbarschaftshilfe zu tun, sondern ist gerade in solch Problemfällen nicht zu empfehlen.

    Beenden Sie das Thema, welches mit Mietrecht hier nichts zu tun hat.


    Gelagert habe ich den "Rahmen" dieses Mountainbikes seither im Fahrrad-Innenhof
    meines Hauses, gesichert mit einem Fahrradschloss. Zu meinem Entsetzen hat meine
    Vermieterin durch Ihren Mann das Fahrradschloss aufflexen und das Rad entsorgen lassen.

    Ich hätte mir da ebenfalls einen Hinweis zur bevorstehenden Entsorgung des Schrotthaufens gestattet.
    Ein Hinweis, wir lange der Müll bereits da gelagert hat, verschweigen Sie uns.

    Zitat

    Mir ist durch diesen Diebstahl ein Schaden von ca. 400 Euro entstanden.

    Hier völlig überflüssig, da hier niemand den Schaden schätzen kann.

    Zitat

    Das unrechtmäßige Entsorgen des Rades ist in meinen Augen eine Straftat. Ich habe daher eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

    Das einzig Richtige in dieser Lage.

    Zitat

    Gestern beim Gespräch hat der Mann meiner Vermieterin mir indirekt mit der Kündigung "gedroht". Er behauptete, ich hätte
    bereits mündlich gekündigt, was so natürlich nicht stimmt (Ich hatte niemals mit ihm über eine Kündigung gesprochen geschweige denn gekündigt)

    Blödsinn. Man kann nur schriftlich kündigen.

    Zitat

    Für Januar habe ich noch keine Miete bezahlt. Was haltet ihr von der Idee, für Januar nicht die volle
    Miete zu überweisen bzw. auf eine Mietzahlung zu verzichten?
    Was mir auch helfen würde wäre eine Einschätzung der Sachlage, vielleicht reagiere ich ja komplett über??

    Zahlen Sie sofort wieder die volle Miete, sonst haben Sie bald eine fristlose Kündigung im Haus.
    Die Mietminderung oder gar Mietverweigerung hat mit Ihrem Fahrradproblem nichts, aber auch garnichts zu tun.
    Warten Sie den Bericht der Polizei ab und erwägen dann die nächsten Schritte.

    Familiäre Querelen beim Vermieter haben keinen Einfluß auf Ihr Mietverhältnis. Ihr Vermieter ist nach wie vor nicht dessen Ehefrau, sondern der Unterzeichnete.

    Anonyme Telefonanrufe müssen Sie nicht annehmen und ohne Antwort sofort wegklicken.

    Und noch eins: Halten Sie sich in Familienstreitigkeiten ihrer Nachbern sehr zurück.


    Ich würde pauschal aber immer vorschlagen:
    Erst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Manche Vermieter freuen sich sogar über solche Hinweise. Wenn das nicht klappt, dann kann ja immer noch der Schriftverkehr gestartet werden.

    Das Einfachste und Primitivste ist eben das Schwerste und nach bundesdeutschen Motto: Dein Nachbar - dein Feind!


    Also 6 Monate nach Übergabe schriftlich einfordern.

    ......mit dem Hinweis notfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten(wie das geschehen soll finden Sie im Internet, damit Sie es auch selbst herausfinden);)

    Zitat

    Die Nebenkostenabrechnung für 2012 kam gerade erst vor kurzem im Dezember, heißt das ich muss schlimmstenfalls noch bis Dezember 2014 warten, bis ich die komplette Kaution zurück erhalte?

    Die Kaution ist spätestens 6 Monate nach Wohnungsübergabe zurückzuzahlen. Ein angemessener Teil kann bis zur entgültigen Betriebskostenabrechnung zurückbehalten werden.

    Zitat


    PS: Auch danke für deinen freundlichen Umgangston. So mancher scheint sich hier angegriffen zu fühlen, weil die Leute hier im Hilfe-Forum doch tatsächlich nach Hilfe suchen, weil sie die entsprechenden Fakten nicht selber herausgefunden haben.

    Wer schon lange hier im Forum tätig ist, weiß ein Lied von Hilfeersuchen aller Coleur zu singen.
    Vieles an solchen Hilfen ist einfach nur Banalität, Faulheit, Bequemlichkeit und nicht selten auch Frechheit.
    Der Grundsatz WER (will was von) WEM wird garnicht beachtet.

    Ihre Kritik war den Umständen gemäß schon angebracht, andernfalls hätte ich Ihnen auch die rote Karte gezeigt.
    Besonders, als Neuling ist man da schon mal etwas erstaunt über den nicht selten rauhen Umgangston.
    Auch mir sind solche Töne nicht fremd.

    Die Fragen wurden Ihnen, so hoffe ich, beantwortet und vergessen Sie das Beiwerk.

    Meine Frage steht dort unten doch.. Ich habe die Situation geschildert und gefragt, was wir nun ohne Mietvertrag für Möglichkeiten haben..

    1. Sie können einen Mietvertrag abschließen.

    2. Sie müssen es aber nicht tun und können auch den Eigentümer des Objektes nicht dazu zwingen.

    3. Sie haben nur die Möglichkeit, sich irgendwie mit dem Besitzer zu einigen oder nicht.


    (im Mietvertrag steht: die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt)

    Richtig, aber nicht zwangsläufig bei allen Positionen.

    Zitat

    - die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
    - die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet
    => rechnerisch ist das zwar günstiger für uns, jedoch inhaltlich nicht richtig oder?

    Lesen Sie die Satzung Ihrer Kommune zur Abfallentsorgung.
    Bei uns z.B.: Grundgebühr nach Personen und Leerung je Tonne. Bei Gemeinschaftstonne wäre auch hier die jeweilige Leerung nach Personenzahl vorzunehmen.

    Siehe hier:
    BGB § 556a - Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Zitat


    - die Pflege Innen und Außen wurde ab 01.07. berechnet, jedoch wurde das Haus erst ab Ende des Jahres (Nov.) gereinigt
    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?

    Lassen Sie sich die Belege zeigen!


    Die Türen von Flur - Küche und Küche - Wohnzimmer waren bei Einzug ausgehängt und lagen laut Vermieter/ Vormieter auf dem Dachboden.

    Wer denn nun? Vermieter oder Vermieter. Beides geht nicht. Wer hat Ihnen denn nun die Wohnung übergeben?

    Zitat

    Ich wollte jetzt die Türe von Flur - Küche aufgrund von Wärmeverlust/ Lautstärkenminderung wieder einsetzen und musste feststellen, dass sie damals bei der Renovierung nicht mit gekürzt wurde und jetzt nicht passt. Sie wurde auch nicht neu lackiert wie die anderen Türen und ist daher in einem eher schlechten Zustand, was mich jett nicht stören würde, was ich aber bei der Rückgabe vermerken werde.

    Was hat Ihnen der Vermieter aufgrund des Fehlens der Tür bei der Übergabe gesagt?
    Den Rest Ihrer Frage vergessen Sie erst Mal.

    Gehe ich richtig in der Annahme, das Sie die Übernahme lediglich mit dem Vormieter vorgenommen haben.
    Da haben Sie aber die A...karte gezogen.


    Wenn ich nichts nutzen kann, muss ich ja nicht zwingend dafür bezahlen? Klingt doch logisch oder etwa nicht?

    So ein sonniges Gemüt möchte auch haben!

    Zitat

    Wenn es im Mietvertrag so aufgelistet ist, kann ich es ja schlecht abwählen.

    Wenn der Vermieter Sie mit gezogener Waffe zur Unterschrift gezwungen hat, würde ich ihn auf Nötigung verklagen.

    Zitat

    Die Frage ist ja auch ob es überhaupt rechtens ist, das die Nebenkostenabrechnung für den Stellplatz separat mit den doppelten Positionen wie Hausmeister und Winterdienst auf uns Mieter umzulegen ist.

    Hatte ich Ihnen bereits beantwortet.


    Dürfen die Position wie Hausmeister, Strom Allgm., Winterdienst und Gebäudeversicherung doppelt aufgeführt werden? Einmal für die Wohnung und einmal für den Stellplatz im Keller?

    Kommt auf den Vertrag an.

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    Der Stellplatz ist in den Mietkosten mit einer Monatlichen Pauschale von 30 Euro aufgeführt.

    Dann ist das eindeutig. Mit der Pauschale sind weitere Zahlungen durch Sie ausgeschlossen.

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    Des weiteren kann die Hausverwaltung mir keinen Stellplatz zur Verfügung stellen, da mein Auto zu hoch ist.

    Stehe vor den gleichen Problem. Bus gekauft und nun geht er nicht mehr in meine Reihengarage. Was soll ich tun?:rolleyes:

    Sofern es sich um einen qualifizierten Zeitmietvertrag handelt, gilt folgenes:

    BGB § 575 - Zeitmietvertrag

    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Andernfalls müsste ein Kündigungsverzicht vereinbart werden. Das geht aber nur, wenn dieser für beide Partner Geltung hat.

    Wenn der Vermieter keine Begründung anführt, müssen Sie ihn nicht auf den Fehler aufmerksam machen. Dann hat er halt Pech.

    Lesen bitte:

    Mindesttemperatur in der Wohnung | Energie Sparen Aktuell

    Zu einem Ihrer Argumente:
    Es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht. Dennoch halte ich die Entscheidung der HV für kurzsichtig und nicht überlegt, da die Heizkosten sowieso auf die Mieter umgelegt werden.

    Richtig! Die gesamten Heizkosten werden auf alle Mieter umgelegt. Aber nur 70% der Verbrauchskosten davon auf Ihre Wohnung, die anderen 30% nach Fläche. Damit wirkt sich der Mehrverbrauch durch Sie also auch auf die anderen Mitmieter aus.

    Uns sind 20° im Wohnzimmer zu wenig. Wir frieren ehrlich gesagt. Wenn wir das Zimmer lüften, dauert es bis zu 2 Stunden bis die 20° wieder erreicht sind.

    Niemand will das Sie frieren müssen. Wenn Sie allerdings einen erhöhten Wärmebedarf haben, sollten Sie diesen allerdings auch zu 100% selbst tragen. Vorschlag: Installieren Sie eine Zusatzheizung und Sie belasten mit den Kosten nicht Ihre Nachbarn und haben den Vorteil die Temperaturgrade ganz individuell zu bestimmen.

    Wenn Sie eine Minderung vornehmen wollen, finden Sie hundertfach im Internet Beispiele und auch Gerichtsbeschlüsse dazu. Suchen Sie sich einen dazu passenden. Ich werde hierzu aus verständlichen Gründen nicht tätig werden.

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