Beiträge von Kolinum

    Wenn eine solche Anage vorhanden ist und in den Betriebskosten die Kosten hierfür genannt wurden müssen Sie zahlen.

    Haben Sie zusätzlich einen privat genutzten und Kabelanschluß ist das Ihr Privatvergnügen und kostet extra.

    Nachdem nun aus Ihrer Anfrage ein schion fast nicht enden wollendes Palaver wurde, möchte ich mich nochmals grundsätzlich zu Ihrer Frage äußern.

    Zitat

    1. Ein Anschreiben worauf ich gebeten werde, die ausgerechnete Differenz auf das Vermieterkonto zu überweisen.
    Desweiteren die Ankündigung das die Bruttomiete sich zum 1.1.2014 erhöht.

    Dieses Anschreiben sehe ich auch als wichtig an. Villeicht gelingt es Ihnen dieses hier mal ein zuscannen. Ansonsten wird das nur Kaffeesatzleserei.

    Zitat

    2. Ein Schreiben "Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2012" der "Stadt Marl" .
    Hierbei frage ich mich, was ich als Mieter mit den Grundbesitzabgaben zu tun habe und ob die einfach so auf den Mieter umgelegt werden können.

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    Die Grundbesitzabgabe kann auf den Mieter umgelegt werden, sofern diese in den Betriebskosten des Mietvertrages vereinbart wurde.

    Zitat

    3. Das dritte Dokument ist für mich am unschlüssigsten

    Zumal muss ich sagen, ich bin ein sehr sparsamer Mensch und hatte die Heizung kaum - wenig an, hab mir lieber
    Pulli + Decke auf der Couch genommen, daher verstehe ich die hohen Heizkosten nicht. (Wohnung knapp 70m²) es
    wird ständig "Anteilig" berechnent, wie setz sich der zusammen ?

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    Desweiteren werden weiter unten die "Nicht umlagefähigen Beiträge" trotzdem auf mich umgelagert oder sehe ich
    das falsch ?

    Nochmals! Das ist keine Betriebskostenabrechnung. Es ist ein Wirtschaftsplan! Solch einen Plan muß die Hausverwaltung aufstellen und gilt nur für den Vermieter. Dort wurden der Vermieter bereits auf nicht umlegbare Kosten(an den Mieter) hingewiesen.

    Ich würde der Dame die Dokumente aus 2. und 3. wieder zurücksenden, verbunden mit dem Hinweis, das diese keine Betriebskostenabrechnung darstellen.
    Ich gehe nach wie vor davon aus, das die Dame in völliger Unkenntnis gehandelt hat. Sie können, ein unproblematisches Verhältnis vorausgesetzt, sie auch auf eine korrekte Abrechnung verweisen oder nicht. Ansonsten tun Sie nichts. Vielleicht haben Sie noch Glück und kommen um eine Nachzahlung drumrum.

    Beachten Sie auch die Hinweise anderer User.


    Nun habe ich diese Woche das vergessen und mein Nachbar wohl auch. Jetzt ist es nicht das erste Mal das irgendein Nachbar sich als Cherif sieht und unsere beiden Namen am Brett hängt.......

    Beim ersten Mal gleich ans Brett gehängt werden, würde ich auch ärgerlich finden.
    Da es aber bei Ihnen nicht das erste Mal vorkommt, kann ich die Reaktion der Nachfolgenden durchaus verstehen.

    Zitat

    Muss man sich wirklich am Pranger stellen lassen, ohne das einer was machen kann?

    Erfüllen Sie einfach Ihre Pflicht und selbst wenn es an dem Tag nicht möglich ist, dann holen Sie es an den folgenden Tagen nach oder bitten bei längerer Abwesenheit Ihren Nachbarn um einen Tausch.

    Vergessen gibt es nicht!


    In meinen Augen spielt der Vermieter hier nich mit seiner Einnahmequelle, sondern auch mit unserer Gesundheit. Können wir irgendetwas tun, .........
    Darüber hinaus kostet diese Sache uns bereits Zeit und Geld, ................

    Hat jemand eine Idee?

    Ja, ausziehen. An dem Zustand wird sich nichts ändern, da offenichtlich die Feuchtigkeit von innen kommt.
    Sie dürfen natürlich Ihre Wäsche in der Wohnung trocknen, müssen aber dann mit einer enormen Zunahme der Feuchtigkeit rechen.

    Den Vermieter dafür schuldig zu machen ist schon ein ganz klein wenig ....................!:mad:

    Was Sie da bekommen haben ist keine Betriebskostenabrechnung, sondern ein Wirtschaftsplan.
    Dieser wird von der Hausverwaltung erstellt und ist für den Vermieter gedacht.
    Notfalls fordern Sie eine ordentliche Abrechnung vom Vermieter an

    Ihre Angaben sind äußerst faul. Angaben über den Abrechnungs-und Nutzungszeitraum fehlen.
    Etwas mehr Sorgfalt sollten Sie schon investieren und denken Sie dabei immer : Wer will hier Was von Wem!!

    Wenn in Ihrem Mietvertrag Angaben zum Strom fehlen und Sie aber dennoch Strom beziehen, haben Sie plötzlich kein Problem.
    Nur wenn es an das bezahlen geht, können Sie urplötzlich Verträge genau lesen.

    Sie können das halten wie Sie wollen. Die einfachste Lösung hat Ihnen Berny schon aufgezeigt.
    Bei weiterer Beratungsabstinnenz fragen Sie bitte einen Anwalt oder den Bundesgerichtshof!


    Der große Unterschied der angekommenen Wassermenge zwischen Küche und Bad lässt auf zugesetzte Wasserrohre im Bereich der Küche schließen.
    Jetzt meine Frage: Gibt es ein Anrecht des Mieters auf eine Mindestmenge Wasser in der Wohnung? Gibt es dazu Urteile? Wer muß die Kosen einer evtl. Rohrsanierung tragen?

    BGB § 535 - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    So sieht es das Gesetz vor. Die Kosten trägt natürlich der Vermieter. Es sind schließlich seine Leitungen.

    Mögliche Urteile hierzu, welche weiterführend wären, suchen Sie gefälligst selbst im Internet. Ich trage so etwas nicht in der Hosentasche herum und müsste selbst suchen. Da ist mir mein Hemd näher als das Ihrige.:mad:


    Mir geht es aber darum, dass man einen Mietvertrag macht um die alles schriftlich festzuhalten.

    Einen Hauptzähler hätten wir ja gerne gehabt, nur Madam weigert sich einen zu installieren. Vor dem Umzug wechselten wir ständig den Anbieter um den günstigsten Preis zu bekommen.

    Gretchenfrage: Und warum haben Sie den Vertrag unterschrieben, obwohl Sie genau über diesen Mangel Bescheid wußten?????????
    Hinterher rum jammern ist die eine Seite, verantwortungsbewußtes Handeln die andere Seite.

    Zitat

    Wir sehen es nur nicht ein "irgendeinen" Strompreis zu zahlen, der uns bei Einzug und auch nach mehrmaligen nachfragen nicht genannt werden konnte. (Auch darüber gibt es ja Verträge, die ihr vorliegen müssen, so dass Sie uns Auskunft geben können müsste)

    Richtig, ich zahle bei mir nicht auch irgendeinen Strompreis. Dafür habe ich aber meinen Kopf um das zu regulieren.

    Zitat

    Wir sehen das einfach so, wenn man etwas Vertraglich festhält über Kosten und Pflichten und wenn die Vermieterin versäumt die Kostenaufteilung bzw. die Kosten für den Stromverbrauch nicht in den Mietvertrag aufnimmt, wie eben auch die Heizkosten, ist das Versäumnis nicht unsere Schuld.

    Doch! Sie haben den Vertrag wissentlich mit Ihrer Unterschrift akzeptiert und damit trifft Sie auch die Schuld.
    Sollten Sie allerdings unter Androhung von Gewalt zu dieser Unterschrift gezwungen worden sein, rate ich Ihnen wegen Nötigung zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

    Lösung: Installation eines Hauptzählers. Da können Sie Ihren Anbieter frei wählen.

    Der Vermieter kann sich auch bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses daraus bedienen.
    Die Gründe hierfür müssen eindeutig sein. So weit, so gut.

    Eine Woche Bedenkzeit würde mich stören, auch aus den schon vin Ihnen angeführten Gründen. Grundsätzlich sehe ich keine Bedenken.

    Ein angemessener Zeitraum von 4 Wochen würde ich gutheißen.

    Sollte der Vertrag schon unterzeichnet sein, wars das!


    Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:
    Dort heißt es: Sonstige Betrieskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."

    Unter "Sonstige Betriebskosten" müssen, sofern welche auftreten, explizit genannt werden.

    Ein allgemeiner Hinweis ist nicht statthaft.

    Die Kosten der KKA erklären sich selbst aus §1, Punkt 2.

    die Kosten des Betriebes einer hauseigenen
    .......... Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
    Aufbereitungsstoffe.

    Wir waren heute beim Mieterschutz Verein und der Anwalt hat gesagt das sie uns laut Mietvertrag den Wäsche keller zur Verfügung stellen muss.

    Dieser Aussage ist insofern zuzustimmen, als ein solcher Keller tatsächlich vorhanden ist und welcher auch mietvertraglich zu Nutzung freigegeben ist.
    Es mag Gründe geben, warum in dem Waschraum das Aufhängen und Trocknen von Wäsche nicht gestattet wird.

    Aus:Mietrecht: W

    Mieter können ihre frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen. Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht. Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen

    Zudem muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden. Anderenfalls haftet der Mieter für die Schäden, das erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

    Der Mieter darf auch einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. Dies gilt selbst dann, wenn vom Vermieter ein Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ist der Mieter zu einer sachgemäßen Installation des Gerätes verpflichtet. Der Vermieter kann die Nutzung selbstaufgestellter Wäschetrockner vertraglich auf die Zeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten beschränken.

    Wenn sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen. Sollte eine vom Vermieter bereitgestellte Gemeinschaftsmaschine ausfallen, trägt dieser auch die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz des Gerätes.

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