Beiträge von Kolinum

    Wer keine Sorgen hat, macht sich welche.

    Was sagt denn nun eigentlich Ihr Vermieter dazu? Genau die Person, welche eigentlich die Sache angeht, wird einfach ignoriert.
    Da müssen Sie sich nicht wundern, wenn das Ganze einen gewissen Lachfaktor bekommt.

    Oder soll jetzt sogar noch das Forum hier Ihr Schlüsselproblem klären?

    Nun ist meinem Mann aufgefallen, dass wir bei den Wohnungsschlüsseln doch tatsächlich einen Schlüssel zu wenig übergeben bekommen haben bzw. ein Schreibfehler im Mietvertrag vorliegt!

    Es ist uns damals deshalb nicht aufgefallen, weil die Anzahl der übergebenen Schlüssel
    mit der Anzahl der im Mietvertrag übergebenen Schlüssel exakt übereingestimmt hat.

    Im ersten Absatz bemängelt Ihr Gatte das Fehlen eines Schlüssels.
    Im zweiten Absatz sind plötzlich alle Schlüssel wieder da und sind stimmig mit den Angaben im Mietvertrag.

    Eigentlich kompletter Unsinn, wenn da nicht der Satan im Spiel war und Ihnen einen falschen Schlüsssel untergemogelt hat.

    Wäre nett, wenn Sie uns hier mal aufklären.


    Anwalt einschalten um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder keine Miete mehr zahlen bis alles behoben ist oder eine Mietminderung beantragen!


    Das Geld für einen Anwalt würde ich nicht ausgeben. Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich als chancenlos.
    Warum? Weil Sie hätten schon längstens fristgerecht kündigen können, um den Mißständen zu begegnen. Da werden strenge Anforderungen gesetzt.

    Zitat

    Eigentlich bin ich langsam soweit das ich einfach nur noch raus will.

    Das würde ich auch so gutheissen.

    Sie scheint leider alles Unglück dieser Welt getroffen zu haben.
    - Wohnung nicht bezugsfertig
    - Terasse keine Umrandung und keinen Sichtschutz
    - Sicherheit der Kinder nicht gewährleistet
    - Terasse im Sommer zu heiß, im Winter nicht nutzbar
    - Keine Markisen
    - 40° im Sommer
    - Schlafzimmer wegen fehlenden Fußbodenbelag nicht nutzbar
    - zu hohe Luftfeuchtigkeit
    - nun mussten wir auch noch eine Mietzahlung schulden
    - Frecherweise wird die Miete nun auch noch an uns vorbei zum Vermieter geschleust
    - keine Entschuldigung des Vermieters
    - Ungeziefer
    - Husten der Tochter
    - Kredit gekündigt

    fehlt noch was? Ich glaube, den Kindern fehlt ein ordentlicher Vater!

    Stütze beziehen, Ansprüche stellen und obendrein noch die Frechheit besitzen, Mietzahlung zu verweigern, obwohl diese Miete Ihnen garnichts angeht. Kürzen könnte höchsten die ARGE.

    Auch diese Meinung wird Ihnen nicht gefallen und so soll es auch sein!

    Zitat

    Kolinium, durch die Terasse kann man direkt in meine Küche blicken.

    Na und? Warum mieten Sie dann sowas? Das ist kein Grund. In Städten kann man direkt unter den Fenstern vorbeigehen. Gardinen verhindern einen Einblick!

    Diese Antwort ist mir schon fast zu banal.

    Zitat

    Er hat uns bis jetzt noch nicht dazu aufgefordert, das der Zaun weg soll.


    Dann wecken Sie auch keine schlafenden Hunde.

    Die Kosten einer Kleinreparatur kann man doch nur an einer ordnungsgemäßen Rechnung ermitteln? Wenn ich jetzt einen Schaden in meiner Wohnung habe, muss ich diesen ja generell meinem Vermieter anzeigen. Übersteigt die Reperatur den Höchstbetrag des festgesetzten Betrags aus der Klausel, dann muss ich die Kosten erst gar nicht tragen. Jedoch entscheidet der Vermieter wie und wodurch repariert wird. Und wenn er nun die Kosten nicht tragen will, dann nimmt er die Reparatur selber vor. Er kauft die Ersatzteile und baut ein. Nun stellt sich ja ganz einfach die Frage, ob er nun seine Arbeit in Rechnung stellen kann. Denn dort wird er natürlich eine Rechnung in dieser Höhe ausstellen, die den Höchstbetrag nicht übersteigt.

    Das ist so richtig und ich würde das auch so tun. Ich als Vermieter muß mir nicht selbst die Arbeitszeit in Rechnung stellen.
    Der Mieter wird dadurch nicht schlechter gestellt. Wenn keine Arbeitskosten anfallen können auch, durch einige Beiträge hier im Forum keine hineininterpretiert werden. Da scheint bei manchen eine gewisse Neigung zum Winkeladvokaten vorhanden zu sein.

    [quote='1']
    Gerade ist mir aufgefallen, dass die Terasse (eingezäunt) nicht mitgemietet ist.
    Die Wohnung ist allerdings nur durch diese begehbar.
    Noch haben wir dort Sachen stehen, dem Vermieter schrieb ich schon, dass wir schnellstmöglich alles von der Terasse räumen werden. Zudem übernahm ich den Zaun vom Vormieter.

    Wenn die Terasse nicht mitgemietet ist, dann ist Sie nicht mitgemietet und können hier keinerlei Rechte geltend machen. Wenn das Betreten der Terrasse als Zugang zur Wohnung erforderlich ist, dürfen Sie das tun. Ich vergleiche das mit einem Hausflur.

    Fragen:

    1) Muss ich hinnehmen, dass für mich fremde Leute sich auf der Terasse aufhalten, bzw kann ich ihnen das untersagen ?

    Ja, die Terrasse ist nicht mitgemietet und Sie könnnen daraus keine Ansprüche ableiten.

    2) Wenn mein Vermieter mir theoretisch Hausverbot für diese erteilt, was kann ich dann machen ?

    Wenn es der einzige Zugang zu ihrer Wohnung ist, wird er Ihnen kein Hausverbot erteilen.

    3) Darf ich meine Sachen vielleicht doch auf der Terasse lassen, aufgrund des Gewohnheitrechtes ?

    Wo ist dieses "Gewohnheitsrecht" festgeschrieben. Mir ist ein solches nicht bekannt

    4) Muss ich den Zaun entfernen lassen ? Ist es überhaupt meiner, wenn er auf dem Grundstück des Vermieters steht?

    Wenn Sie den Zaun vom Vormieter übernommen haben, gehört er Ihnen und müssen diesen nach Aufforderung auf Ihre Kosten entfernen lassen.

    So geht Recht, leider nicht wie gewünscht.

    1. Kann der Vermieter Reparaturen selber durchführen oder muss er hierfür eine externe Firma beauftragen?

    Das kann er halten wie er will.

    2. Kann der Vermieter (falls dieser selber ein Fachmann ist) die Reparatur selber durchführen und in Rechnung stellen?
    Durchführen: ja
    Rechnung stellen: nein.
    Es sei denn, Sie haben in beauftragt eine sogenannte Kleinreparatur durchzuführen, durch welche Sie zur Kostenübernahme verpflichtet wurden.

    2.a Was ist, wenn die Reparatur durch ihn selbst ausgeführt wurde und seine Rechnung eigentlich den Höchstbetrag laut Kleinreparaturklausel übersteigen würde, um dies aber zu verhindern, er seinen Stundenlohn nicht berechnet. Also quasi nur die Beschaffung der Ersatzteile in Rechnung stellt?

    Diese Frage ist müssig. Sie zahlen sowieso nur den Höchtsbetrag der vereinbarten Klausel. Ob als Material oder Stundenlohn oder beides
    ist Wurscht.

    Entscheidend ist die Frage: Hatten Sie die Genehmigung unterzuvermieten? Offensichtlich nicht.

    - wir bekamen keine Miete
    - er war nie länger als ein Woche am Stück bei uns

    Auch, wenn Sie keine Miete bekamen, bleibt es doch faktisch eine Untervermittlung. Auch wenn die Person "nie länger als eine Woche am Stück" bei Ihnen war, es aber wochenlang "nie am Stück" war, ist das eine Untervemietung. Den Rest erspare ich mir.

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