Besser wäre: Да, да, мой друг. Так что вам придется много тренироваться
Beiträge von Kolinum
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Das im Winter die Heizung beim Lüften anspringt ist schon normal, zumal die Heizung in der Regel unterm Fenster ist.
Das ist bei mir ebenso. Ich habe deswegen schon das Ventil im Winter mit Tüchern umwickelt. Verhindert es zwar nicht ganz, aber ein wenig schon.Wie der Vermieter das auf 10° einstellt, würde ich gern wissen.
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Manche Antworten sind an Einfachheit und Klarheit kaum noch zu übertreffen.
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ähm, sorry, dachte hier erhält man fachbezogenen Rat...?
Jein! Rat, ob eine Sache möglicherweise der Rechtslage Genüge tut schon, aber Rat für mehr oder minder verfahrene Angelegenheiten sollten schon anderen Foren oder Institutioen vorbehalten bleiben.
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Es kann doch nicht mein Problem sein, dass mein Vermieter bei der letzten Abnahme sich nicht die Decken mit angeguckt hat!?Und Sie wahrscheinlich auch nicht. Wer ist nun der größere Depp?
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Zu Fragen der Statik kann ich mich leider mit meinen Kenntnissen in Mietrecht nicht äußeren.
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Richtig! Wenn in dem neuen Vertrag eine Festlegung zur Bürgschaft nicht vorhanden ist, dann ist keine vorhanden und wäre, genauso wie der alte Vertrag, null und nichtig.
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Die letzte Abrechnung war vom 1.7.2011 - 30.6.2012.
Nun kam der Vermieter erst zum 6.3.2014 mit dieser Abrechnung daher.Er meinte er hätte es mir gesagt,dass es "etwas" lánger dauert. Er habe so viel Stress. Da er aber im Haus wohnt.weiß ich,das er Zeit hat habt hätte.
Die Abrechnung hätte Ihnen spätestens am 30.6.2013 zugehen müssen.
Wenn Sie eine Nachzahlung haben, müssen Sie diese nicht erfüllen. Schlamperei, etwas anderes ist es nicht, müssen Sie nicht dulden. -
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Reicht es da, wenn ich z.B. schreibe vom 01.03. bis 14.04., oder muß ich da die Wochenenden, an denen ja nicht gebaut wurde, rausrechnen?
Sie fordern hier ganz konkret einen Verfahrensweise ein und das ist nur Juristen vorbehalten.
Hier ist ein Forum, in welchen man Probleme von Mietern und Vermietern diskutieren kann und auch Hinweise erteilen.
Wie Sie das tun, überlassen Sie überlassen Sie allein den Teilnehmern.
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An den Vereinbarungen im Mietvertrag ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen.
Das Sie sich trotz eindeutiger Festlegungen vorm Renovieren drücken wollen, gehört heute zum Mietersport. Sie sind da keine Ausnahme.90 % sehen Sie so, Andere sehen das anders. Siehe Protokoll.
Das Geld für den Anwalt sparen Sie! -
Hier bekommen Sie keine Rechtsberatung!!!!
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Zur Mietminderung googeln Sie. Hier werden Sie keine verbindliche Auskunft bekommen.
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Der Vermieter ist Ihr Vertragspartner. Punktum! Allerdings kann er die Hausverwaltung bevollmächtigen, seine Aufgaben als Vermieter wahrnehmen. Wenn Sie eine solche Vollmacht haben, dann ist für Sie die Hausverwaltung zuständig.
Im übrigen gilt, was Berny sagt. Wenn eine solche Dose da war, konnten Sie davon ausgehen, das diese auch ihre Funktion erfüllt.Tut sie das nicht, liegt ein versteckter Mangel vor und Sie können umgehend eine Reparatur einfordern. Betonung: FORDERN!
Lassen Sie sich nicht vertrösten, schließlich ist das keine Oper oder Flughafen. -
Sie haben hier noch keine Fahrkarte gelöst. Stellen Sie sich nochmal an und lösen eine solche.
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Aus meiner Sicht sollten Sie die Keule behalten. Einige Probleme waren schon vor dem Einzug bekannt und wer soll Ihnen wohl sonst den Anaschluß legen, wenn nicht die Telekom?
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Ihnen bleibt nur ein Rechtsbeistand. Hier kann Ihr Problem nicht gelöst werde; zumal auch Erbschaftsangelegenheiten zu beachten sind.
Wenn Ihnen diverse Anwälte nicht helfen können, wie sollen das hier erst Laien vollbringen, zumal es nicht nur eine Mietangelegenheit ist. -
Man hätte ihr können noch weitere positive Auskünfte geben können, aber bei "Bescheuerten" hat das wohl keinen Zweck!
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