Beiträge von Kolinum

    Ja, so ist der Bürger.
    Er weiß ganz genau, das, wenn er den Strom liefert, dieser nicht nochmal berechnet werden kann.

    Nichtsdesdotrotz wird das hier zum Problem erklärt. Mit dem Verursacher reden, denn nur von dort kann eine Erklärung erfolgen, kommt schon mal garnicht in Frage.

    Ich denke, wir sollten solche "Probleme" einfach ignorieren.

    Die anfallenden Kosten der Heizanlage werden auf alle Wohneinheiten umgelegt, welche an diese Anlage angeschlossen sind.
    Es spielt keine Rolle, ob mit dieser Anlage mehrere Wohnungen, Hauseingänge oder ganze Häuser betrieben werden.

    Um Ihnen eine Blamage zu ersparen, vergessen Sie Ihre Vermutung ganz, ganz schnell.

    1. Ihre voreilig gezahlte Miete:

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2 Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. (2) 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. (3) 1 Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) 1 Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Ich hoffe, Sie haben verstanden. Also bleibt Ihnen nur eine Rückforderung oder Ausgleich bei der nächsten Mietzahlung( betrifft auch die Nebenkosten)

    2. Mietvertrag: es ist ein unbefristeter Mietvertrag. Ich würde das diesbezüglich dem Vermieter gegenüber garnicht mehr erwähnen. Ich würde ihn nächstes Jahr auflaufen lassen. Er hat es sich verdient.

    3. Schufa: das ist nun gelaufen. Ich würde aber die Gebühr dem Vermieter anlasten. Eine entsprechende Festlegung im Vertrag dazu gibt es ja nicht.

    Achten Sie ab jetzt besonders auf diesen Vogel, in dessen Nest Sie Platz genommen haben.

    Zählerstande ablesen.
    Elektroanlage überprüfen(da passieren die seltsamsten Dinge)
    Übergabeprotokoll sofort aushändigen, nicht erst später zuschicken lassen!

    Vielleicht können Ihnen andere Forumsmitglieder noch Hinweise geben.

    Ihr Mietvertrag endete doch Ende Mai. Anfang Mai haben Sie den Schlüssel zurückgegeben damit der Vermieter bereits im Monat Mai schon die notwendigen Umbauten durchführen kann. Dafür zahlen Sie noch den Wasser- und Energieverbrauch, die anteiligen Betriebskosten und zusätzlich noch 100 € Kaltmiete.

    Sie sind wirklich ein netter Mensch! Vor lauter Kopfschütteln ist mir dieser bald vom Hals gefallen.

    Das die Miete eigentlich zum 3 eines Werktages bezahlt werden muss weiß ich,aber ich bekomme erst am 15 mein Gehalt.

    Das entschuldigt garnichts.
    Wenn Sie die Miete von Ihrem Lohn am 15. für den nächsten Monat weglegen, können überhaupt gar keine Mietschulden auflaufen.
    (Eine Weisheit meiner Großmutter aus dem Kaiserreich)

    Zitat

    Und 2 x Miete zahlen das ist mir nicht möglich.

    Das einzige, was ich Ihnen glaube.

    Zitat

    Nein ich habe die Nachzahlung auch nicht zu locker gesehen deshalb habe ich ja um eine Ratenzahlung gebeten.

    Doch haben Sie! Bereits im November hatten Sie die Rechnung erhalten und erst am Sylvester sind Sie aufgewacht und haben angefangen zu reagieren. Das Sie knapp bei Kasse waren, war Ihnen auch schon im November bekannt. Wenn das man nicht locker war. Wollten anscheinend mal das Aussitzen probieren.

    Zitat

    Wenn ich gekonnt hätte hätte ich es ja auf einmal bezahlt.

    Das würde ich nicht verneinen wollen.

    Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Doch, wenn Sie die Miete alle 4 Monate erst zum 15. bezahlt haben. Das Gesetz schreibt aber "bis zum 3. Werktag eines Monates "vor.

    Das haben Sie wahrscheinlich wieder mal zu locker gesehen, ebenso wie die Nachzahlung. Schlamperei hat eben auch seinen Preis.
    Nun haben Sie noch mehr Unannehmlichkeiten am Hals und müssen da durch

    Die Vermieterin hat in jeden Fall ihr Geld zu bekommen. Schließlich ist sie dafür in Vorkasse getreten.
    Sie sind ihr Vertragspartner und kann nur von Ihnen kann sie die Außenstände bei Ihnen eintreiben.

    Über die Gründe des Dissenz zwischen Ihnen und dem Jobcenter kann ich nur spekulieren.

    ......, nur ist wirklich die frage was bei holzboden zumutbar ist und was nicht.

    Zumutbar ist das, was Sie bei der Übernahme vorgefunden haben. Ich bezweifele, das seit dem 1.4. diese Fugen erst entstanden sind.
    Wenn Sie das stört bleibt Ihnen nur die Abdeckung mit Belag.

    Ich habe die Wohnung damals mit Laminat gemietet, OHNE dass ich darauf hingewiesen wurde, dass es nicht Teil des Mietvertrags ist.

    Dann brauchen Sie das Laminat auch nicht zu entfernen. Diese meine Meinung bezieht sich allerdings nur auf diesen von Ihnen verfassten Satz.
    Sollten da noch drumrum Dinge geschehen sein, welche Sie hier verschwiegen haben, dazu allerdings keine Meinung.

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