Alleiniger Vertragspartner ist Ihr Mann. Andere Familienangehörige werden dabei nicht automatisch Vertragspartner.
Beiträge von Kolinum
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Ein Sondernutzungsvertrag setzt das Recht auf Eigenbedarfskündigung nicht außer Kraft.
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Mit Sicherheit die vergilbten Wände und Decken nicht. Augenprobleme seiner Mieter kann er nicht einschätzen.
Was die Heizung betrifft, kann ich nichts sagen. Angaben zu ungenau. Allerdings muß die Wohung beheizbar sein.
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Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen? Wir sprechen hier von fast 280 Euro Differenz.Wenn Sie glauben, Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung gefunden zu haben, müssen Sie diese beim Vermieter monieren. Hier brauchen Sie keinen Widerspruch einzulegen; denn hier wird diese Rechnung nicht korrigiert werden.
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Im Mietvertrag steht, dass dieser am 30.09.2013 endet (wurde anscheinend mit dem Vormieter so vereinbart). Laut §6 Kündigung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nur wenn der Mietvertrag unbefristet ist.Frage: Wie lange geht jetzt meine Kündigungsfrist? Ganz normal 3 Monate oder kann ich eigentlich fristlos kündigen, laut dem Mietvertrag ist dieser ja gar nicht mehr gültig. Auf dem Nachtrag steht dazu auch nichts weiteres.
Sofern in dem Mietvertrag kein Grund der Befristung angegeben ist, war es ein unbefristeter Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Durch den Nachtrag wurde dieser dann auf unbestimmte Zeit von dem Nachmiter übernommen.
Sie können mit 3-Monatsfrist kündigen. -
Warten Sie erst mal das Kündigungsschreiben ab. Darin muß Ihnen der Vermieter genau die Gründe erklären und erst dann sehen wir weiter. Am besten einscannen ohne Namen und Adresse.
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da steht nichts...also..muss ich nicht renovieren?
Dann würde "besenrein" genügen
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Ich habe meine Wohnung seit 5 Jahren gemietet.Der Mietvertrag ist einfach der Hamburger Standartmietvertrag.
Was genau muss ich dann bei Auszug streichen und reparieren?Das, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben.
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Ich wohne mit psychisch kranken Pflegekindern in einem Miethaus.Von der Betreuung der Pflegekinder lebe ich , d.h das ist mein Beruf, ansonsten habe ich kein andere Einkommen.Meine Vermieterin weiß das natürlich und hat das damals auch unterschrieben.Bedingung für die Aufnahme dieser besonderen Pflegekinder ist, dass ein Haus zwei volle Badezimmer hat.
Jetzt hat die Vermieterin wegen Eigenbedarf gekündigt , aber es ist für mich UNMÖGLICH ein anderes Haus mit zwei Bädern zu finden, die dann auch noch im Schulbezirk der Kinder liegen, die Wahrscheinlichkeit ist extrem gering.
das heißt, wenn ich ausziehen würde, würde ich sowohl meinen Job verlieren als auch die Kinder ihr Zuhause.
Ich habe zwar der Vermieterin angeboten, auszuziehen sobald ich ein Haus gefunden habe, aber sie besteht auf 6 Monate.
Davon mal abgesehen hat sie meinen Nachbarn vor 11 Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt, dieser ist dann brav ausgezogen , die Wohnung steht seit dem leer und wird (öffentlich im Netz, also nachweisbar) zur Vermietung angeboten.Tja..wie stehen denn da meine Chancen?
Eigentlich schlecht.
Da darf man wohl ebenso von einem ungesetzlich vorgeschobenen Eigenbedarf ausgehen wie das bereits bei Ihrem Nachbarn geschehen ist.Um das zu beweisen bedarf es allerdings professioneller Hilfe vor Ort.
Lesen Sie hier weiter:http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/…_vorgesoben.htm
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Sie können als Mieter nicht einfach eine Heizungsanlage kaufen, welche Umbauten am Haus erfordern. Der Vermieter ist immer noch der Eigentümer und nur er bestimmt was mit seinem Haus passiert.
Himmel laß Hirm regnen.
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Da wird es nun an der Zeit etwas Geld für eine professionelle Beratung auszugeben. Aldi un C0. kann nicht alles bieten.
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Rechtlich geht da garnichts. Sie übernehmen die Wohnung so, wie sie nun mal ist.
Ihnen bleibt also nur sich mit der Vermieterin in irgendeiner Form zu einigen, das Sie einen Teil der Kosten übernimmt.
Ob das funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Ich selbst würde mit 82 Jahren keine Geld für andere Leute mehr locker machen.
Für die meisten Menschen in diesem Alter ist die Lebenssuppe schon gegessen. Aber ein Versuch bleibt Ihnen unbenommen. -
Schon wieder ??
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Irgendwie schon mal gehört.
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Sie können sich nur die Abrechnungsbelege zeigen lassen. Mehr nicht.
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§ 575 BGB Zeitmietvertrag
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Kann der Vermieter D dem Mieter XY das Trocknen mit einem Ablufttrockner verbieten? Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es für Mieter X? Besteht eventuell die Möglichkeit eine Waschmaschinen Anschluss auf kosten des Vermieters in der Wohnung des Mieters X machen zu lassen?
Wie ist die Rechtslage?Dazu gibt es keine. In den einschlägigen §§ über das Mietrecht habe ich nichts gefunden. Die Suche nach eventuell vorhandenen Gerichtsentscheidungen führe Sie selbst durch.
Für mich ist das nur Nachbarschaftskrieg und kann Ihnen dafür auch nicht einen ominösen "Persilschein" erteilen.
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