Er kann darauf bestehen.
Bedenken Sie: Der Mieter übergibt dem Vermieter die Wohnung und nicht Ihnen. Ob der Vermieter damit einverstanden ist, entscheidet nur er allein. Deswegen mein Hinweis, den Vermieter unbedingt mit einbeziehen.
Beiträge von Kolinum
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An sich ist das nicht zu beanstanden. Sie bekommen eine Küche und können sich die Wohnung malerisch selbst gestalten.
Machen Sie das nicht im Alleingang, sondern binden Sie den Vermieter mit ein, zwecks Regelung im Mietvertrag.
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Als Zusatz: In unserem Vertrag steht die Klausel "... hat der Mieter die Besichtigung der Mieträume an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr und 16 und 19 Uhr nach vorheriger Vereinbarung zu ermöglichen".Dann halten Sie das dem Vermieter unter die Nase und ermöglichen dann einen Termin : Samstag zwischen 10 bis 13 und 16 bis 19 Uhr. Geht doch!
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vorab möchte ich mich dafür bedanken, dass Du Dir die Zeit nimmst, dich mit meinem Problem auseinander zu setzen.
Bevor ich im Detail beschreibe, schreibe ich kurz, um was es geht, sodass Du feststellen kannst, ob es sich überhaupt für Dich lohnt, diesen Beitrag überhaupt vollständig zu lesen.
Da tun Sie gut daran.ZitatIn meinem Mietvertrag steht, dass einer vorzeitigen Kündigung meines WG-Zimmers stattgegeben werden kann, wenn ich einen Nachmieter stellen kann. Zusammen mit meiner Kündigung habe ich einen möglichen Nachmieter vorgestellt. Nun erhielt ich heute eine dreiste Mail meiner Vermieterin, in der steht, dass Sie dem Wunsch der Kündigung zum 30.6. nicht nachkommt und verschiebt die Kündigung auf den 31.08.16.
Nun habe ich nach meiner Recherche einige Gerichtsentscheide gefunden, die mMn für meinen Fall relevant sein könnten und wollte euch daher mal um Rat fragen, welche Schritte ihr als nächstes Einleiten würdet.
Es ist so, das Sie durchaus einen Nachmieter stellen können. Lediglich muß das Einverständnis aller Vertragspartner vorliegen.
Im Alleingang geht da garnichts.Im Vertrag steht:
Der Mietvertrag kann zum Monatsende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Einer vorzeitigen Kündigung kann stattgegeben werden, wenn der Mieter einen Nachmieter stellen kann der zur Vertragserfüllung bereit ist. Die Eignung des Nachmieters wird ausschließlich vom Vermieter bestimmt.Aus dem 2. Teil lese ich heraus, dass ich einen Nachmieter suchen soll und ich in Folge dessen vorzeitig aus dem Vertrag raus komme. Folglich setzte ich eine Kündigung auf, die ich ihr am 30. Mai 2016 persönlich abgab.
Welchen Engel mit Pferdehufen sind Sie den da aufgesessen?
Einzige Möglichkeit:
Entweder Sie einigen sich mit den Partnern oder führen eine gerichtliche Entscheidung herbei. Das wars schon von mir.Es war gut von Ihnen, anfangs eine Kurzfassung zu geben. Den ausführlichen Rest ihrer Gedankengänge wird wohl überflüssig sein.
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Die nicht umlagefähigen Kosten wurden korrekt angegeben. Offensichtlich wurden sie bei den umlagefähigen Posten mit hinzugerechnet.
Ich tippe auf Rechenfehler. Also widersprechen. -
Machen Sie das bloß nicht!!!!!
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Was wurde zu den Betriebskosten vereinbart?
Dort heißt es unter
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienenSollte es sich hier um eine Änderung der Hausordnung handeln, würde das auch alle Nutzer treffen.
Eine Hausordnung mit Ausnahmen gibt es nicht. -
Nichts für ungut. Nobody is perfect.
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Wenn Sie diese Vertragsergänzung so unterschrieben haben, ist, wie Berny bereits schrieb, eine Individualvereinbarung und durchaus zulässig.
Sowas unterschreibt man nicht bei schon gekündigten Mietvertrag und auch noch rückwirkend.
Das verbuchen Sie mal unter Lebenserfahrung. -
Für das Renovieren der Wohnung haben Sie zwei mietfreie Monate erhalten. Damit wurden Sie entschädigt.
Und damit haben Sie auch keine unrenovierte Wohnung übernommen.Zählt das sogenannte Geld was wir vom Vermieter bekommen hatten um selber streichen zu können/müssen ebenfalls dazu?
Wenn es kein Begrüßungsgeld war, denke ich schon.
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die wohnung ist aber anfällig für schimmel wenn man nicht ordentlich lüftet. das wurde uns von anfang an auch so gesagt. nicht nur vom vermieter, sondern auch vom vormieter, den ich kennen gelernt habe.§ 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
Na also, was wollen Sie noch! Das BGB gilt auch für Sie. -
Einfach rüpelhaft!
Bim besten Willen. Auf diese "Frage" bekommen Sie von mir keine Antwort.
Ohne Anrede, ohne Rechtschreibung, ohne irgendwelche inhaltlichen Angaben.
Sie glauben wohl, dass ich Ihren, mir vor die Füße geworfenen Stückwerk, etwas anfangen kann?Aber geben Sie die Hoffnung nicht auf. Es kommen sicher noch welche, die es garnicht erwarten können, Ihnen auf diesen Dreck zu antworten.
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1. Wenn der Herd mitvermietet wure, ist der Vermieter für eine Reparatur und volle Kostenübernahme zuständig.
2. Wenn die Beschädigung durch Sie verursacht wurde, haben Sie den Schaden mit dem Zeitwert zu ersetzen.
In diesem Fall sollten Sie mit 120 € gut bedient sein und haben oberndrein noch einen nagelneuen Ofen. -
Sie haben zu Recht eine Mietminderung wegen des Betreibens der Trocknungsgeräte geltend gemacht.
Nach Entfernen der Geräte und offensichtlicher Beseitigung des Mangels haben Sie die Mietminderung fortgesetzt.
Der Grund hierfür war nicht mehr vorhanden. Damit hätten auch die Miete in voller Höhe entrichten müssen.
Das irgendwann nach Monaten eine neuerliche Beeinträchtung Ihrer des Wohnens durch weitere Bauarbeiten anfiel steht auf einen anderen Blatt.[I]Warum das passiert ist wurde mir auch nicht mitgeteilt, geschweige denn, dass der Bauarbeiter angekündigt worden wäre.
Ein Fünfjähriger hätte da bestimmt mal nachgefragt.Hätte mir jemand im Janur 2016 mal gesagt, dass die Minderung aufgrund diesem und jenen nicht mehr gerechtfertigt ist, wäre das ja was anders. Aber so sehe ich das nicht ein und frage mich wie gesagt, ob das überhaupt rechtens ist. Schließ0lich dachte ich die ganze Zeit, dass ich die Miete zurecht mindere (tritt hier § 286 IV BGB ein?).
Nein, den:
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,....Übrigens: Für eine Mietminderung tragen Sie die volle Verantwortung und nicht der Vermieter!
Ins Stammbuch:
§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
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Niemand hatte sie gezwungen, sich schwängern zu lassen, weder vom Ehemann noch vom Freund.:o
Da haben Sie wohl die Unfallhäufigkeit außer acht gelassen. -
Erkläre hiermit die Wörter " Vertragsabschluß" sowie "Vertragsschluß" zu Unwörtern des Jahres 2016.
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Ein Vertrag kann geschlossen oder auch abgeschlossen werden.
Krümelkackerei! -
Je mehr Parteien im Haus, destoweniger funktioniert sowas.
Da wird der Vermieter eine Firma beauftragen müssen, welche dann für Geld die Arbeiten durchführt.
Die Kosten können laut Betriebskostenverordnung auf die Eigentümer bzw. Mieter umgelegt werden. -
Was zu tun ist habe ich Ihnen aufgezeigt. Ich werde für Sie nicht den Dienstmann spielen und für Sie nach Beweisen suchen.
Ganz schön kess! -
Was kann ich nun tun, bezüglich der Kamera , des "Stalkings" der Kündigung und des betretens der Wohnung?Stalking und Hausfriedensbruch bringen Sie bei der Polizei zur Anzeige.
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