Beiträge von Kolinum


    Dazu kommt noch die Frage ob sie das generell machen kann da ich seid August 50€ mehr Miete zahle. Das kommt daher das Ich bisher eine Mietminderung für Hausmeistertätigkeiten bekommen habe, die ich aber nicht mehr ausführen kann und somit eben die 50€ mehr zahlen muss.

    Sie haben für die Tätigkeit als Hausmeister einen Mietnachlaß von 50 € bekommen.
    Wenn Sie diese Tätigkeit nicht mehr ausführen, stehet Ihnen diese Minderung nicht mehr zu.
    Wenn Sie mir hier eine "Mieterhöhung" einreden wollen, sollten Sie früher aufstehen.

    Die Anhebung der Miete um 20 € könnte eine Anpassung an die Vergleichsmiete sein.

    Aus dem ganzen Mietergewusel werde ich nicht recht schlau. Nur einige Anmerkungen.


    Uns wird mit einer fristlosen Kündigung aufgrund einer angeblichen Untervermietung gedroht, jedoch besteht kein Untermietervertrag.


    Deswegen auch die "angebliche" Untervermietung.

    Zitat

    Die Wohnung sollte von der Vormieterin an deren Kinder übertragen werden, da sie faktisch nicht mehr in dieser Wohnung lebt und wohnt. Sie (die Vormieterin) kommt lediglich zum Wochenende als Besuch um mal bei den Kindern nach den rechten zu sehen und sich mit ihnen verständigen zu können in aller Ruhe.


    Damit ist sie also noch die Mieterin.

    Zitat

    Es wurde alles auch entsprechend mit den Vermietern ausgehandelt, zeitlich kam ich zum eigentlichen Auszug der Vormieterin in die Wohnung als vorig mit den Nachmietern abgesprochener Mitmieter (Ausserfamiliär) hinzu.


    Sie kamen zufällig als Nichtfamilienmitglied hinzu.

    Zitat

    Bis zu diesem Datum kam der neue Mietvertrag nicht zustande. Man verlangte demnach von uns 4 neuen Mietern eine Selbstauskunft - welche ich nachvollziehen kann und auch ohne Diskussionen oder anderweitigem mit den 3 Nachmietern ausgefüllt habe. Diese Selbstauskunft kam dann zur Vermieterin, welche den Mietvertrag übergeben sollte.


    Eine Selbstauskunft berechtigt nicht zum Abschluß eines Mietvertrages.

    Zitat

    ...... zum Beispiel, dass ich (Bis heute und weiterhin) als Gast ein Untermieter sein soll, obwohl ich in der Zwischenzeit häufiger auch bei meinen Eltern (Bei denen ich noch immer offiziell wohne) gewesen bin um die Situation zu entschärfen und weiterhin als Gast bleiben darf.


    Das kommt auf die Häufigkeit und die Dauer des Besuches als Gast an. Kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    Jetzt wird damit gedroht, dass ich auf die Straße gesetzt werden soll, sonst gibt es eine fristlose Kündigung und zwar heute noch, da ich als "Fremder" nicht geduldet werde. Dazu soll gesagt sein, dass ich bereits eine Selbstauskunft gegeben habe und somit meinerseits nicht mehr als "Fremder" oder "Untermieter" bezeichnet werden sollte.

    Da Sie keinen Mietvertrag haben, sind Sie in der Wohnung nur als Besuch geduldet. Den Rahmen hierzu ergoogeln Sie im Internet.

    Zitat

    Ich suche bei euch bitte Rat um die Situation in den Griff zu kriegen, einziehen zu können und unterstützend zur Seite zu stehen.


    Hier kann Ihnen nur die Rechtssituation annähernd geschildert werden. Einen Mietvertrag hier können Sie in den Wind schreiben; das geht nur mit der Vermieterin und da führt kein Weg vorbei. Auch hier nicht!


    Die Mietkaution habe ich jedoch bis heute nicht vollständig erhalten, weil die Nebenkostenabrechnung für 2013 auskunftsgemäß nicht abgeschlossen ist.

    Richtig ! Einen angemessenen Teil darf der Vermieter bis zur Abrechnung der Nebenkosten einbehalten.

    Zitat

    Gibt es Ausnahmen z.B. im Falle einer kurzen Miete? Angenommen ich hätte in 2013 noch zweimal kurz gemietet, dann hätte ich jetzt einen riesen Betrag an Mietkautionen über 1-2 Jahre ausstehen. Kann das wirklich sein?

    Sie konstruieren hier einen fiktiven Fall, wofür es ebenfalls keine Ausnahmen gibt.
    Wenn Sie übrigens bereits einen Teil erhalten haben und nur noch eine kleiner Teil aussteht, ergibt das für mich keinen Sinn.

    Durch den Einbau einer Dusche kann sich der Gebrauchswert des Bades durchaus erhöhen. Die Mehrkosten hätten ledigliche eine geringe Mieterhöhung zu Folgen haben können (bis 11% Modernisierungskosten).
    Die Begründung mit Wartungskosten ist natürlich hanebüchen. Zur Wartung und pfleglichen Behandlung sind Sie schon vom Gesetz her verpflichtet. Z.B. müssen Wartungskosten einer Therme in der Wohnung vom Mieter getragen werden, aber eben nur dann, wenn solche Kosten überhaupt anfallen. Bei einer Dusche fällt mir dazu nichts ein.


    Kann die Miete dadurch erhöht werden wenn die Wohnung seit nahezu 25 Jahren nicht wurde?
    Bitte um ANWORT

    Nein, in diesem Fall nicht. Es wäre eine Instandhaltungsmaßnahme, welche Ihre Ursache in einer normalen Abnutzung hat.

    Aber, aber! Ich würde dann als Vermieter eine Anpassung der Miete, nach 20 Jahren, entsprechend den Mietspiegel vornehmen.

    Hier hat sicher niemand was gegen ALG2-Empfänger.
    Allerdings habe ich was gegen Leute, welche glauben hier Ihre Sorgen und Lebensumstände vortragen zu können.
    In diesem Forum geht es um Mietrecht und da sollten Sie konkret Fragen zum Mietrecht stellen. Allgemeines Gejammer und viel Bla-bla ist da fehl am Platze und ich verspreche Ihnen keine Hilfe.
    Ich jedenfalls lese den Roman nicht und empfinde es als Zumutung.


    Soweit ich weiß, bzw. soweit ich mir vorstellen kann, muss die HV den Mieter rechtzeitig darüber informieren, dass die Miete ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird, was in meinem Fall offensichtlich nicht geschehen ist?!

    Er muß Sie darüber in keiner Weise extra informieren. Diese Information steht in Ihrem Mietvertrag und ist Ihnen bekannt.
    Und Sie haben das wohl gewußt, aber wer viel fragt, bekommt viel Antworten. Sie müssen uns hier auch nicht Unwissenheit vortäuschen.
    Es ergibt keinen Sinn.
    Wie ich schon eingangs erwähnte: Halt dumm gelaufen!


    Ich habe vor ein paar Tage einen Brief von meiner Hausverwaltung bekommen, weil sie festgestellt haben, dass von beiden Vertragsparteien eine zum 01.12.2011 vorgesehene Staffelmieterhöhung übersehen wurde.
    Und jetzt werde ich darum gebeten, die Differenz von 34 Monaten - sprich 1.122,00 € - umgehend zu überweisen.
    Gleichzeitig werde ich dann darauf aufmerksam gemacht, dass die nächste Staffel zum 01.12.2014 greift...

    Ich muss jetzt ein Haufen Geld überweisen, weil die Hausverwaltung eigentlich ihren Job nicht ordentlich gemacht hat.

    Überschrift: Dumm gelaufen!

    Die Miete ist eine Bringpflicht. Wenn also zuwenig Miete abgebucht wurde, haben Sie die Pflicht den Vermieter auf den Fehler aufmerksam zu machen oder ihm den Fehlbetrag eigenverantwortlich zu überweisen.

    Die Verjährungsfrist für regelmäßige Zahlungen (Mieten) beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem diese Schulden entstanden sind.
    Beeilen Sie sich, bevor Sie noch eine fristlose Kündigung erhalten.

    Wann und wieviel Mal in Ihrem Haus Ordnung gemacht wird und in welcher Qualität kann hier niemand beantworten.

    Es gilt: Betriebskosten sind mit Belegen nachzuweisen. Betriebskosten sind finanztechnisch immer ein Durchläufer.
    Eine Änderung dieses Zustandes muß sowieso vorgenommen werden, da hauswirtschaftliche Dienstleistungen versicherungspflichtig sind.
    Ebenso die Absetzbarkeit bei Ihrer Steuererklärung

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