Da Sie der Verursacher des Schadens sind müssen Sie die Kosten auch tragen. Verlangen Sie die Originalrechnungen und prüfen Sie die Möglichkeit eines Versicherungsbestandes, wenn vorhanden.
Beiträge von Kolinum
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......ansonsten wird eine volle Monatsmiete zurückbehalten. Die Frist verstreicht und die Miete wird zurückbehalten.
Da ich mich zur Schimmelproblematik an sich ebenfalls nicht mehr äußere, aber dennoch zu oben angeführten Zitaten.
Wenn Sie die Mietzahlung komplett verweigert haben droht Ihnen die fristlose Kündigung, ob Ihr Anwalt nun lacht oder nicht.
Der Gesetzgeber spricht lediglich von einer Minderung. Das ist Mindeststandard und sollte ein Anwalt bereits im ersten Semester beherrschen. -
Bemühen Sie einen Staranwalt.
Sie glauben wohl hier billig andere Leute zu beschäftigen. Nicht mit mir. -
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Da es sich um ein sehr kleines Bad handelt, hätte ich den Handwerker gebeten die andere Wand im Zuge des gleichen Arbeitsganges mit zustreichen. Für ein kleines Saleur hätte er das bestimmt getan. Wäre eine Angelegenheit von wenigen Minuten gewesen.
Leider kommen eben viele Leute mit dem schlichten Leben einfach nicht zurecht. -
Erst das Amüsement herbeirufen und sich hinterher beschweren. Jedem das Seine!
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Das wird notfalls gerichtlich entschieden.
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Der Vermieter einer sowohl gewerblich als auch privat genutzten Immobilie hat bei den Nebenkosten die unterschiedliche Nutzung durch vermietete Gewerbe- und Wohnflächen zu berücksichtigen. Bei einer Mischnutzung - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - sind vor der Aufteilung der Kosten auf die Mietwohnungen zunächst die auf die Gewerberäume entfallenden Nebenkosten abzuziehen. Die verbleibenden Kosten sind dann nach den geltenden Vorschriften auf die Wohnraummieter zu verteilen.
Ausgenommen davob ist, dass ein Abweichen vom Vorwegabzug der Kosten für den gewerblichen Mietraum nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führt.
Urteil des BGH vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
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Sie stehen mit dieser Person in keinerlei Rechtsbeziehung und können sie ignorieren.
Ich würde mit ihr garnicht reden, geschweige den sonstwie kommunizieren.Für Sie ist nur Ihr Vermieter maßgebend.
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Wichtigeres war leider nicht verfügbar.
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Also dann lassen Sie sich nicht stören. Da könnte jede Dahergelaufene kommen.
Wenn Sie einen Vertrag haben, dann ist die Sache für Sie gegessen. -
Nehmen wir mal an, ein freundliches Paar mit autistischem Kind und dem großen Familienhund suchte eine neue Bleibe und fand nach langer Suche eine schöne Wohnung. Sie unterschrieben den Mietvertrag und begannen nach Auszug der Vormieter mit den Renovierungsarbeiten. Der Vermieter tauschte drei Tage vor dem geplanten Umzug den Heizkörper im Badezimmer und ließ dafür das Wasser aus dem Heizungskreislauf ab. Am Tag darauf k[am das Paar in die Wohnung, um ein Zimmer zu streichen und stand bei Betreten des Flurs im Wasser. Die Ursache war selbst für die Laien schnell gefunden. An der Heizungsanlage war der Füllschlauch geplatzt und Wasser lief in den Abstellraum und durchnässte dort gelagerte Kisten und Kartons. Sie schlossen den Zulauf unverzüglich. Das Ventil zum Heizungskreislauf war geschlossen. Es war also eindeutig das Verschulden des Vermieters. Das Ablesen der Wasseruhr ergab, dass 9m³ im Boden verteilt sein müssen. Der Vermieter meldete den Fall seiner Gebäudeversicherung. Vier Tage später wurden die ersten ]Trocknungsgeräte aufgestellt. Die Messung ergab, dass alle Innenwände nass sind und das Wasser sich unter dem/im Estrich auf ganzer Fläche der Wohnung gesammelt hat. In jedem Raum wurden in der Raummitte 1-3 große Löcher gebohrt, in denen dicke Schläuche stecken, die an insgesamt vier große Geräte angeschlossen sind und kreuz und quer in der gesamten Wohnung liegen. Sämtliche Türen sind dadurch nicht schließbar, was gerade für den autistischen Grundschüler ein unzumutbarer Zustand wäre. Hinzu kommen neun Trocknungsgeräte, die der Luft die Feuchtigkeit entziehen. Die Trocknung soll etwa vier Wochen dauern bei pausenlosem Trocknen. Würden die Geräte nachts abgeschaltet, weil ja niemand bei solchem Lärm schlafen könnte, verlängert sich die geschätzte Zeit entsprechend. Danach müsste jeder Raum renoviert werden. Die Böden und Tapeten wären ja alle kaputt.
Diesen Mist lassen wir mal weg.
ZitatDer Mietvertrag für die jetzige Bleibe der Familie ist gekündigt und läuft in neun Tagen ab.
Wer kündigte wen?
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Da stimmt doch was nicht. Angeblich sollen 2 Tonnen berechnet und es ist nur eine da.
Hier sucht Ihnen niemand die fehlende Tonne. Auf eine "Rundumversorgung" müssen Sie verzichten.
Da bleibt Ihnen nur der eigene Hintern, welcher dabei bewegt werden müsste. -
Gibt es da noch eine versteckte Tonne? Viellicht für irgendeinen Verbrauch von irgend jemanden.
Da sollten Ihre kriminalistischen Fähigkeiten mal ausleben.
Ziehmlich ungewöhnlich, das sich der Vermieter vom Amt 2 Tonnen berechnen lässt und nur eine nutzt. -
Wenn ich den Verwalter jetzt noch einmal anschreibe, was soll in dem schreiben stehen?Bin ich hier im Kindergarten? Wenn Sie das nicht auf die Reihe bringen bemühen Sie einen Anwalt!
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Bitte versteh mich jetzt nicht falsch...aber das ist ja wohl ne Lachnummer!
In diesem Ihren Beitrag habe ich auch das Gefühl.
ZitatIch habe nachdem letztes Jahr im März die Heizung abgelesen wurde, diese nie wieder eingeschaltet ...
Und jetzt soll ich doch für 5 Monate die Benutzung der Heizung bezahlen?! Das kann man doch nicht machen...!Bevor Sie hier Lärm um nichts machen, werde ich Ihnen mal erklären, wie eine Betriebskostenabrechung erstellt wird.
Selbst auf die Gefahr hin, von Ihnen beschimpft zu werden.1. Der Vermieter hat nach Beendigung der Abrechnungsperiode 1 Jahr Zeit eine Rechnung zu erstellen. Wenn es das Kalenderjahr ist, müßte Ihnen spätextens am 31. Dezember 2015 die Rechnung zugehen.
2. Der Hausmeister wollte Ihnen entgegenkommen und hat eine proivisorische Rechnung, Pi mal Daumen erstellt. Eigentlich Unsinn.
3. Eine korrekte Abrechnung kann erst zum Ende der Abrechnungsperiode erstellt werden und wäre , bei Kalenderjahr, der 31.12.1014.
4. Bis zu diesem Datum fließen entstehen noch Kosten.
5. Durch ihren Auszug Ende August werden Ihnen aber die Kosten nur anteilig berechnet.
6. Das mit dem Nichteinschalten der Heizung vergessen Sie ganz schnell. Maßgebend ist der angezeigte Wert.
7. Bis Mietende fallen dennoch die Grundkosten der Heizung an, welche Sie mittragen müssen.
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Hallo,
bis August bekam ich eine Mietminderung in Höhe von 50€ für Hausmeistertätigkeiten, da ich diese nicht mehr ausüben kann muss ich nun die 50€ mehr zahlen. Nun zu meiner Frage ist es zulässig das ich diese 50€ extra für Hausmeistertätigkeiten überweise?
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, da steht bestimmt was. Hier kann das niemand ahnen.
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