Beiträge von Kolinum


    Es ist doch allgemein belegbar dass schimmel gesudheitsschädlich ist, auch für Gesunde. Man kann das, so meine Ansicht , nicht einfach verharmlosen.

    Auch Kochsalz ist schädlich, auch für Gesunde. Es kommt auf die Menge an. Zur fristlosen Kündigung genügt das nicht.
    Eine schimmellose Wohnung werden Sie kaum finden. Schimmelsporen sind überall.

    Durch die Benutzung der Dusche unterliegt die Duschwanne und damit auch der Abfluss einem ständigen Gebrauch durch mich. Da könnte man sich aber auch wieder streiten, oder sehe ich das falsch?

    Sie haben Recht, das Sie das falsch sehen.
    Das Auswechseln der Duschwanne wegen eines verrosteten Abflusses ist eine n schon€ormale Reparatur der Mietsache.
    Da Sie das nicht unerlaubt in Auftrag gegegen haben, haften Sie auch nicht dafür.

    Und noch was:

    Seltsam ist der Betrag von genau 100 € schon. Ich wette fast, das dieser Betrag mit Ihnen vereinbart wurde.

    Lassen Sie sich die Originalrechnung zeigen (welche sowieso dem Zahler zusteht) und sollte dort 1 Cent über die vereinbarte Summe stehen, brauchen Sie die ganze Rechnung nicht zu bezahlen.

    Wäre aber nur eine Option.

    aus: Mietrecht: Streit bei der Wohnungs

    Die Wohnung muss im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben werden, in der Regel ist „besenrein" vereinbart, d.h. dass alle groben Verschmutzungen beseitigt sein müssen (BGH, Urt. v. 28. 6. 2006, Az.: VIII ZR 124/05). Ist vertraglich nichts vereinbart, so muss die Wohnung den Zustand haben, den sie bei Mietbeginn hatte - Änderungen infolge der normalen vertragsgemäßen Benutzung sind dabei unschädlich.


    ........., dass vor einer kalten Wand ein Schrank gestanden hat und keinerlei Zirkulation möglich war.

    War bei mir genauso. Ein Küchenschrank war ohne Zwischenraum an einer Außenwand angebracht und dort war das Wandstück schwarz vor Schimmel. Habe das entfernt und bei der Neumontage 5 cm Luft gelassen und nunmehr warte ich schon 4 Jahre auf neuen Schimmel.


    Schwierig wird es, wenn die Ex-Freundin eine schriftliche Bestätigung des Vermieters hat, dass sie aus dem Vertrag entlassen wurde. Hier müsstest Du dann schlimmsten Falls gegen den Vermieter vor gehen.

    Eine solche Bestätigung wäre das Papier nicht wert. Der Vertrag kann nur von beiden Mietern gekündigt oder aufgehoben werden.
    Außen vor lasse ich eine gerichtliche Entscheidung.
    Sonst geht da garnichts!

    Sie haben das chon mal gute Karten. Das Handeln des Vermieters spricht eher von totaler Unkenntnis der Sachlage.
    Vielleicht gibts auch mal einen Führerschein mit Prüfung für Vermietungen. Lach!

    Zuerst mal folgendes: Amtsgerichtsurteile sind nicht hilfreich. Diese gelten nur für den konkret verhandelten Fall und haben keine bindende Wirkung in ähnlich gelagerten Fällen.

    Für die Reparatur ist allein der Vermieter in der Pflicht. Wenn der Vermieter durch diese Maßnahme wirtschaftlich überfordert wird, kann er wohl den Aufzug stilllegen.
    Ein Aufzug gehört nicht zu Ihrer Mietsache an sich und Sie können demnach keine Mietminderung geltend machen.
    Ebenso würde bei Stilllegung dieser Teil der Betriebskosten wegfallen.
    Inwieweit eine Minderung der Kaltmiete erforderlich würde, kann ich nicht beurteilen. Immerhin sorgt ein Aufzug für eine höherwertige Wohnqualität, was sich letztendlich auch in einer höheren Kaltmiete niederschlägt.
    Damit erschöpft sich meine Meinung.


    Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag und nun wurde mir am 7.11.2014 ein Auflösungsvertrag vorgelegt, nachdem ich zum 31.10.2015 die Wohnung verlassen soll und ich kann jeweils zum Monatsende selbst ausziehen, wenn ich etwas Passendes gefunden habe.

    Wäre eine Frist von 11 Monaten. Schon mal nobel.
    Wenn Sie dann noch zu jedem Monatende ausziehen können und Ihnen Doppelmiete erspart wird, sobald Sie was Neues gefunden haben, ist das noch nobler.

    Raus müssen Sie sowieso irgendwann. Ich würde die Gelegenheit nutzen und zustimmen. So sind Sie erstmal sicher bis Ende Oktober bleiben zu dürfen und haben etwas mehr Zeit zur Wohnungssuche.


    Darf der Vermieter generell die Nachmietersuche verbieten?

    Nein. Er muß nur Ihren ausgesuchten Nachmieter ignorieren. Was am Ende auf dasselbe rausläuft.

    Zitat

    Lohnt es sich ihn zu verklagen?

    Um Gottes Willen, nein. Das wäre völlig aussichtslos.

    Gilt nach wie vor: Die Wohnung ist nicht Ihr Eigentum und demzufolge haben Sie nur die gesetzlich verbrieften Rechte.
    Ein Recht, den Eigentümer einen Mieter vorzuschreiben, gehört in das Land Absurdistan.

    Die Kostenteilung ist für den Vemieter völlig uninteressant. Jeder haftet für den anderen mit. Der Vermieter kann sich einen aussuchen, wem er die Rechnung schickt.
    Der Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden; notfalls wäre eine gerichtliche Entascheidung möglich.


    Aber bei Punkt 3 bin ich nachwievor total unsicher was der Vermieter mit dieser Vereinbarung bezwecken will.

    3. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ihm auch vergleichbaren Wohnraum zu günstigeren Konditionen in anderen Stadtteilen anbieten kann.

    Es handelt sich nur um ein Angebot, welchen Sie nicht folgen müssen. Eigentlich überflüssig!
    Ich sehe da keinen Pferdefuß.

    Zitat

    Ich hatte gedacht heute einfach den Vermieter anzurufen und zu fragen und wenn mir das dann immer noch spanisch vorkommt beim Mieterbund spontan eintreten und mich dort beraten lassen.

    Das bleibt Ihnen unbenommen.

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