Also, es gibt noch eine Sache die ich erwähnen wollte. Ich bin von dieser besagten Wohnung quasi 2x umgezogen. Könnte es etwas damit zu tun haben dass der Brief so spät ankam?
Eine nicht unwesentliche Information. Sie taten gut daran, das zu erwähnen. Somit könnten alle Antworten eventuell Makulatur werden.
ZitatMeines Erachtens hat sie 1 Jahr Zeit das alles zu klären
Die Vermieterin hat Ihnen die Abrechnung fristgerecht zuzusenden und zwar an die ihr bekannte Adresse.
Sollten Sie dort zwischenzeitlich flüchtig sein, ist das nicht möglich und demzufolge muß zwangsläufig die Rechnung zu spät ankommen.
Der Gläubigerin ist nicht zuzumuten, wohnsitzwechselnden ehemaligen Mietern hinterherzulaufen.
Wenn Sie den letzten Satz unter (3) lesen, erhalten Sie auf Ihre Frage Antwort.