Hallo zusammen,
ich musste mich bisher nie mit Mietrecht auseinandersetzen, habe aber seit heute folgendes Problem:
Ich hatte bisher in einer 3-Personen Wohngemeinschaft gewohnt, in der alle 3 Bewohner Hauptmieter sind. Da ich zum 01.09 ausziehen wollte, habe ich mit Absprache des Vermieters einen Nachmieter gesucht, und auch gefunden. Dieser hat am 15. August den Mietvertrag zum 01.09 unterzeichnet (unter Anwesenheit von mir, einem Mitbewohner und natürlich dem Vermieter).
Jetzt haben wir den 01.09. - der Nachmieter ist nicht zur vereinbarten Schlüsselübergabe erschienen und hat weder seinen Mietanteil auf das WG-Konto, noch die Mietkaution an den Vermieter überwiesen. Nach mehrmaligen erfolglosen Kontaktaufnahmen hat er dann erklärt, er könne nicht einziehen, weil er sich "die Wohnung nicht leisten kann".
Nach einem Gespräch mit dem Vermieter (als wir den Nachmieter noch nicht erreichen konnten) hat dieser mir gegenüber angedeutet, dass ich im Falle eines Absprungs weiterhin Miete zahlen müsse, weil "keine Kaution gezahlt wurde, und der Mieter ja nie eingezogen ist."
Ist das rechtens? Ich dachte, durch seine Unterschrift wäre auch mein Austritt zum 01.09 rechtskräftig.