Beiträge von Fragehilfe
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Hallo ihr,
am 28. August habe ich mir eine Wohnung angeschaut.
Habe direkt mit der Verwaltung telefoniert weil ich die zum 1. 10 haben wollte.
Es gingen dann ein paar E-Mails hin und her. Also sie haben meine Zusage schon schriftlich, denke ich.
Am 01. September habe ich den Mietvertrag per E-Mail vorab bekommen.
Noch habe ich den nicht unterschreiben und zurückgeschickt.
Jetzt kann ich mir eine Wohnung anschauen die mir viel mehr zusagt.
Könnte ich noch zurücktreten? Oder müsste ich ggf. Schadensersatz zahlen o. Ä. ?
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hey,
zum 1.10 ziehe ich in eine neue Wohnung (meine erste)
Habe jetzt wirklich nicht so viel Ahnung.
Wie läuft das eigentlich mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020? Im Vertrag steht:
Die im Rahmen der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten für Ablesung und Abrechnung ver-
brauchsabhängiger Kosten (Zwischenablesung) trägt das Mitglied. Die Kosten fließen in die Be-
triebs- und Heizkostenabrechnung ein.
Die der Genossenschaft berechneten Kosten der Nutzerwechselgebühr trägt das ein- und auszie-
hende Mitglied je zur Hälfte. Die Kosten werden mit der Heizkostenabrechnung erteilt.
Heißt das, ich muss für 2020 dann auch hälftig zahlen, obwohl ich erst zum 1.10 einziehe? Es gibt nämlich z.b. Zentralheizung. Der Vormieter sagte zwar er musste nie nachzahlen, aber er kann mir ja sonst was erzählen
Vielen Dank

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