Beiträge von mkw

    Hallo köbes,

    danke für deine Antwort.

    Da ihr aber die übrigen Räume nur zur Benutzung habt, darf der Vermieter die auch betreten.

    Dann muss ich wohl an seinen Verstand appellieren, damit er sich wenigstens ankündigt.

    Eure Zimmer ja, aber nicht die Allgemeinräume. Also, Teppich raus.

    Auf welcher Grundlage kann er uns den Teppich verbieten?

    Alle Personen, die das Recht auf gemeinschaftliche Nutzung dieser Räume haben sind damit einverstanden. Außerdem wird ja nichts behindert oder beschädigt. Im Mietvertrag wird es auch nicht untersagt.

    Ich kenne mich mit den entsprechenden Gesetzen nicht aus, aber ist das nicht ähnlich wie die beiden Fälle hier?

    MfG

    Zwei Links entfernt, bedeutungslos für das Thema

    Hallo Zusammen,

    ich wohne in einer Wohngemeinschaft zur Miete. Meine Mitbewohner und ich haben alle einen separaten Mietvertrag für unsere jeweiligen Zimmer mit gemeinsamer Nutzung der restlichen Zimmer (Küche, Bad, Esszimmer, etc.).

    Nun lese ich oftmals, dass wir als Mieter durch diese Form des Mietvertrages Nachteile haben. Genaueres finde ich hierzu aber nicht. Gibt es hier tatsächlich rechtliche Unterschiede?

    Nun zu unseren konkreten Problemen/Fragen:

    - Der Vermieter kommt immer wieder unangekündigt in die Wohnung. Ich weiß, dass das bei normalen Mietverhältnissen nicht rechtens ist. Aber wie ist das in unserem Fall? Wir mieten ja "nur" die einzelnen Zimmer.

    - Der Vermieter besteht auf einen von ihm bestimmten Putzplan. Die Einhaltung kontrolliert er sogar regelmäßig. Können wir dazu gezwungen werden, obwohl wir in unserem eigenen Rhythmus putzen und dadurch die Wohnung/Einrichtung auch nicht verkommen lassen?

    - Wir haben im Flur einen Teppich ausgelegt. Dieser gefällt dem Vermieter nicht und er besteht darauf, dass wir ihn entsorgen. Wir mieten zwar nicht explizit den Flur, haben ja aber die "gemeinsame Nutzung". Auch die gemeinsam genutzen Zimmer dürfen wir doch nach unseren Vorstellungen dekorieren. Oder liege ich falsch?

    - Kann der Vermieter uns kleine Feiern im persönlichen Raum untersagen? Anfang des Jahres haben wir eine Einweihungsparty gefeiert, davon war er nicht begeistert. Er meinte das wäre die letzte Feier in der WG gewesen.


    Ihr merkt schon, es gibt einige Reibungspunkte. Ich persönlich fühle mich durch die spontanen Besuche in meiner Privatsphäre eingeschränkt und durch die Verbote auch in der Auslebung meiner Person.

    Im Internet gibt es zu meinen Fragen viele Informationen, aber durch den speziellen Mietvertrag bin ich etwas verunsichert und weiß nicht ob trotzdem alle Gesetze und Rechtsprechungen gelten.


    Könnt ihr mir helfen?

    Vielen Dank schonmal.

    Gruß, mkw

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