aber eine Frage habe ich da noch. Ist es rechtens wenn der Vermieter die Miete ab dem 01.06.2011 erhöht, abwohl im Mietvertrag der Passos ist das alle 2 Jahre die Miete herhöht wird? Ich Frage weil, der Mietvertrag erst ab dem 01.10.2009 galt und wenn die Miete schon am 01.06.2011 erhöht wird sind das keine 2 Jahre!
Beiträge von BigEmser
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das war von mir nicht böse gemeint, im gegenteil, ich war jetzt nur einwenig verwirt

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im Schreiben zur Mieterhöhung stand als Grund nur "Anpassung zum Aktuellem Mietspiegel" aber dies gilt doch nur für nicht öffentlich geförderte Wohnungen... oder sehe ich das falsch?
Mainschwimmer
den Wohnberechtigunsschein habe ich mir aber beim zuständigem Bezirksamt besorgt, was soll ich im Rathaus? -
hi Liebe User,
ich brauche eure Hilfe.
Zum Sachverhalt:
Meine Freundin und ich haben am 01.10.2009 eine 57 qm große 2-Zimmer-Wohnung bezogen von der SAGA-GWG. Diese Wohnung ist eine preisgebundene Wohnung, die nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezugen werden konnte, den ich und meine Freundin ja auch haben für diese Wohnung. Jetzt ist das so, dass der Vermieter die Miete zum 01.06.2011 erhöhen möchte um ca. 72,- EUR nette-Kaltmiete (das sind 20% von der vorherigen Miete).
Im Mietvertrag ist vollgender Paragraph:
"Die Gewährung der Annuitätshilfe kann in Abständen von 2 jahren über die planmäßig eintretenden Verminderungen hinaus für diejenigen Wohnungen weiter gekürzt oder vollen Umfanges eingestellt werden, deren Mieter gegenüber der von der Freien und Hansestadt Hamburg zu bestimmenden Stelle oder der Anstalt nicht den Nachweis führen, daß ihr Einkommen die zu jedem Zeitpunkt für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geltenden Einkommensgrenze (§ 25 II. WoBauG a.F. / §9 WoFG) nicht um mehr als 50% v.H. bersteigt."Was hat dies zu bedeuten?
und weiter:
"Der Mieter ist verpflichtet, in Abständen von 2 Jahren auf Verlangen der von der Freien und Hansestadt Hamburg zu bestimmenden Stelle oder der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt nachzuweisen, daß sein Einkommen die zu jenem Zeitpunkt geltendem Einkommensgesetze (§ 25 II. WoBauG a.F. / §9 WoFG) nicht um mehr als 50% übersteigt.wird dieser Nachweis durch den Mieter nicht erbracht, so erhöt sich die Miete um die zusätzlich gekürzten oder vollends in Fortfall geratenen Annuitätshilfen."
wird desswegen die Miete erhöt? Ich habe ja aber ein Wohnberechtigungsschein, dass wiessen die auch! Mein Einkommen übersteigt nicht die 50% wie dort beschrieben, als ich dort eingezogen bin. Es ist gestiegen aber nicht um 50%. Oder wie ist das zu verstehen?
Ist das rechtens was die SAGA da macht?
mfg Emser
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