Die Pflicht der Renovierung habe ich nicht, dass ist im Mietvertrag so festgehalten und auch rechtlich geregelt.
Der Mietvertrag ging von meiner Kündigung aus, bis zum 01.09.2020 und wurde mit dem Mietbeginn des neuen Mieters gekündigt. Dies ist laut Vermieter später als geplant gewesen, womit ich zum Zeitpunkt der Streicharbeiten noch Mieter war.
Das die Wände bei Vertragsunterschrift in Ordnung waren, gilt für meinen Einzug, nicht den Auszug.
Beiträge von Zed93
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Das Problem war, das ich die Wohnung erst am Tag vor dem Auszug fertig gestrichen hatte. Laut Übergabeprotokoll beim damaligen Einzug, waren die Tapete und die Wände als "In Ordnung" bemerkt worden, ohne jeglichen weiteren Kommentar.
Genauso steht nichts in meinem Vertrag, dass die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in weiß oder in neutralen Farben gestrichen übergeben werden muss. Hierbei muss man sagen, dass der aktuelle Vermieter der Sohn des damaligen Vermieters war.Es steht lediglich eine Schönheitsreparaturenklausel im Vertrag.
Laut Vermieter gibt es Fotos von den Wänden beim Auszug, die ich allerdings noch nicht erhalten habe.
Mir geht es auch nicht darum, dass die Wohnung in seinen Augen nicht gut gestrichen wurde, sondern dass er ohne meinen Einwilligung und ohne vorherige Absprache die Wohnung hat streichen lassen und nun die Kosten hierfür auf mich übertragen möchte, obwohl ich noch Mieter war und keine Möglichkeit der eigenen Nachbesserung erhalten habe - mir wurde gestern erst telefonisch mitgeteilt, dass der neue Mieter später einziehen konnte und ich die anteilige Miete zahlen soll, da ich ja erst zum 01.09.2020 gekündigt hatte.
Der neue Mieter ist jemand der von zu Hause ausgezogen ist. -
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Ich habe meine Wohnung zum 01.09.2020 gekündigt, bin aber schon zum 01.08.2020 ausgezogen. Mein damaliger Vermieter,
hatte mich damals darum gebeten die Wohnung einmal weiß zu streichen. Hierbei zu erwähnen, dass die Wohnung nie in anderen Farben gestrichen wurde, ich der bitte aber trotzdem nachgekommen bin.
Ich hatte schon einen Nachmieter gefunden, welcher die Wohnung zum 01.08.2020 übernehmen wollte.
Am 30.07.2020 bin ich dann nochmal in die alte Wohnung gefahren, da ich noch einige Möbel abholen und die Übergabe mit dem Vermieter durchführen wollte. Dieser war allerdings nicht mehr vor Ort und sagte mir am Telefon, dass er mit den Streicharbeiten von meiner Seite nicht zufrieden sei und dies noch einmal getan werden müsse. Ich solle mich hierfür mit dem zukünftigen Mieter in Verbindung setzen, da er dies nicht zahlen werde und ansonsten die Kaution einbehält.
Ich habe mich also mit dem Nachmieter in Verbindung gesetzt und auch nach mehreren Tagen keine Antwort erhalten.
Gestern habe ich dann meinen alten Vermieter bzgl der Kaution, die ich immer noch nicht erhalten habe, angerufen und er meinte, dass die Wohnung von ihm nicht am 01.08.2020 an den Nachmieter übergeben werden konnte, ich also noch einige Tage Miete nachzahlen solle und er durch einen Maler die Wohnung hat streichen lassen, der pauschal 400€ als Preis in den Raum geworfen hat.
Nun folgende Frage:
Der Vermieter hatte mir am Telefon gesagt, die Wohnung sei nicht fristgerecht zum 01.08.2020 bezugsfertig gewesen und ich solle dafür Miete zahlen. Soweit so gut, die Wohnung ist nicht teuer, wir sprechen hier von 30-40€.
Allerdings hat er, ohne mein Einverständnis und ohne schriftliche Mitteilung, einen Maler die Wohnung streichen lassen, ohne mir die Möglichkeit zu geben die Wohnung selber noch einmal auszubessern.
Ist dies rechtens?
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