Beiträge von LunaNera

    Guten Tag,

    ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen.

    Kurz ein paar Infos zu uns: Mein Mann und ich wohnen seid Juni 2014 in einem ca 120m2 großen Haus. Wir haben 6 Kinder (von 3-17 Jahren). Wir finden leider trotz 3 Monate suche einfach keine andere Wohnung/Haus. (Wir sind beide Berufstätig). 2 unserer Kinder sind gesundheitlich stark beeinträchtigt (14 jähriger Autist und 8 jährige mit Verdacht auf MS, die kaum noch laufen kann und demnächst einen Rollstuhl bekommt)

    Unsere Vermieter (Ehepaar) wohnt im Haus nebenan. Wir haben uns immer gut mit ihnen verstanden. Nun haben die sich aber getrennt und die Frau (und 2 Kinder) ist vor 1 Jahr ausgezogen und wohnt nun aktuell bei ihrem neuen Partner (ist aber, wie ich gestern erfahren habe, immer noch bei der alten Adresse gemeldet). Unsere Vermieter haben nun auch einen "Rosenkrieg" und er möchte auf keinen Fall das seine "noch" Frau in dieses Haus zieht und wir sollen hier wohnen bleiben. Er würde Sie auch auszahlen.

    Als wir die Kündigung wegen Eigenbedarfs bekommen haben, hatten die sich noch gut verstanden. Er hat nun auch am Dienstag einen Termin beim Anwalt und versucht alles, das wir hier wohnen bleiben können. Ich würde gerne vorab mal eure Meinung hören, ob die Kündigung so eigentlich "Formell" richtig ist und wie unsere Chancen stehen, wenn wir der Kündigung widersprechen würden. Können wir überhaupt widersprechen? Davon steht nichts in der Kündigung.

    Ich tippe hier einfach mal die Kündigung die wir erhalten haben rein. (am 23.04.2020)

    "Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ...,

    hiermit kündigen wir Ihnen das oben genannte Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.10.2020, hilfsweise zum nächsten zulässigen Termin.

    Die Kündigung erfolgt nach § 573 Abs. 2 Nr 2 BGB wegen Eigenbedarf. Das ca 120 Quadratmeter große Wohnhaus soll in Zukunft wie folgt genutzt werden:

    Bewohnung durch ..... als Miteigentümerin der Immobilie sowieso durch ihre Hausgemeinschaft.

    Eine Alternativwohnung (im Vermietungsbestand oder angemietet) können wir Ihnen leider nicht anbieten.

    Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß $ 545 BGB durch Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache über den Beendigungszeitpunkt hinaus, widersprechen wir bereits jetzt.

    Bis zum 08.11.2020 hat eine Rückgabe der Wohnung in vertragsgerechtem Zustand zu erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines Übergabetermins.

    Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden wir gemäß § 546a BGB als Entschädigung die Zahlung der ursprünglich vereinbarten Miete einfordern. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche aufgrund der zu späten Rückgabe behalten wir uns vor.

    Sollte es zur Erhebung einer Räumungsklage kommen, werden Zusatzkosten entstehen, welche von Ihnen zu tragen wären.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift beider Vermieter)"

    Lieben Gruß und danke schonmal

    LunaNera

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