Ich bewohne seit etwa 6 Jahren eine Mietwohnung in der 2. Etage eines Mehrparteienhauses. Vor etwa 2 Jahren wurde das Haus mit dem Seitenhaus verkauft. Der neue Besitzer lässt zur Zeit das Seitenhaus durch einen Neubau ersetzten. Die von mir gemietete Wohnung hat von der Küche und Bad große Fenster In den Innenhof hinter meinem Haus mit weitem Blick über den Stadtwald. Nun wird in Armeslänge ein Laubengang zur Erschließung des Nachbargebäudes vor diesen Fenstern gebaut. Der Abstand ist unter 1 Meter und heute wurde mir klar, dass die Bodenplatte auf Augenhöhe an den Fenstern vorbei geht. Jeder, der vorbei geht, kann mir also direkt in das Bad und meinen Kochtopf blicken. Auch wird es die Räume extrem verdunkelt. Ist die Erschließung des Nachbargrundstückes so rechtens? Hätte ich Anspruch auf Mietminderung?
Danke für Ihre Meinung