Beiträge von Nukleon81

    Guten Tag zusammen,

    wir haben vor kurzem eine neue Hausverwaltung erhalten, diese hat nun beschlossen, dass der Gemeinschaftsschuppen, der von allen Mietparteien bisher zur Unterbringung von Gartengeräten, Fahrrädern etc. genutzt werden durfte, nun ein reiner Fahrradschuppen ist und dort nur Fahrräder und Fahrradmaterial gelagert werden darf.

    Die Nutzung des Schuppens ist nicht im Mietvertrag geregelt und es gibt nur eine mündliche Absprache vom Vermieter selbst, dass der Schuppen für Gartengeräte, Fahrräder etc. genutzt werden darf.

    Kann die neue Hausverwaltung einfach eine Änderung der Nutzung festlegen, obwohl es eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, dass dort auch andere Dinge, als Fahrräder stehen dürfen?

    Wenn eine solche Anpassung rechtlich in Ordnung ist, kann ich dann eine Ausgleichsfläche, für den "verlorenen" Stellplatz einfordern?

    Wie verhält es sich, wenn ich hier einem Widerspruch gegen die Änderung einlege? Ist dieser innerhalb von 14 Tagen oder 4 Wochen einzureichen?

    Da es im Schreiben, auch eine Frist von 14 Tagen gibt, wäre es natürlich auch interessant, muss ich trotz Widerspruch, dieser "Räumungsfrist" nachkommen?

    Schon einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

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